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Europäischer Flüchtlingsrat lehnt deutsche Drittstaatenregelung strikt ab

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Im Vorfeld des Treffens der EU-Innenminister am 22./23. Januar fordert PRO ASYL die rot-grüne Bundesregierung noch einmal eindringlich auf, ihren Versuch aufzugeben, die deutsche Drittstaatenregelung um jeden Preis im europäischen Asylrecht zu verankern. "Elf Jahre nach der Grundgesetzänderung würde das deutsche Modell einer Drittstaatenregelung in einem Club von 25 EU-Mitgliedsstaaten den flüchtlingspolitischen Super-GAU produzieren: das Ende des individuellen Asylrechts in Europa", so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL.


Die 78 Mitgliedsorganisationen des Europäischen Flüchtlingsrats weisen den deutschen Vorschlag unmissverständlich zurück. Die deutsche "Super-Drittstaatenregelung", wie sie im EU-Jargon verharmlosend genannt wird, bedeutet eine umfassende "Asylverweigerung" in der erweiterten Europäischen Union. Asylsuchende können demnach ohne Einzelfallprüfung von Grenzbeamten in die "neuen sicheren Drittstaaten" zurückgewiesen werden. Die potenziellen künftigen "sicheren Drittstaaten" heißen Russland, Weißrussland, Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Kroatien, Mazedonien und Türkei - Staaten, in den Menschenrechtsverletzungen immer noch an der Tagungsordnung und internationale Flüchtlingsrechtsstandards noch nicht vorhanden sind.

Exportiert die Bundesrepublik ihren völkerrechtswidrigen Standard via Asylverfahrensrichtlinie auf die EU-Ebene, werden die Beitrittsländer umgehend ihre nationalen Bestimmungen nach deutschem Vorbild verschärfen. Anstatt Hilfe zum Ausbau der immer noch prekären Aufnahmesysteme in den neuen Mitgliedsstaaten zu leisten, liefern die alten EU-Staaten eine Arsenal von Asylverweigerungsmaßnahmen. Die Nachbarregionen Europas werden diesem Beispiel folgen. Dieser Dominoeffekt gefährdet das existierende internationale Flüchtlingsschutzsystem.

Nach knapp fünfjährigen Verhandlungen der EU-Innenminister fällt die asylpolitische Bilanz aus der Sicht von PRO ASYL desaströs aus: Auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht entstehen keine verbindlichen Schutzstandards, vielmehr leitet ein Kontinent den Ausstieg aus dem Flüchtlingsrecht ein. "Statt ein europäischen Asylrecht zu kreieren, findet eine kollektive Verantwortungsverlagerung für die Flüchtlingsaufnahme in Nicht-EU-Staaten und Herkunftsregionen statt. Die bittere Ironie: Die rot-grüne Koalition in Berlin hat maßgeblich diese verheerende Entwicklung forciert und ge-staltet", so Kopp abschließend.

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