Mehr als die Hälfte der Abfälle kommt aus den Niederlanden. Dort stiegen die Entsorgungsgebühren deutlich. Der Export genehmigungspflichtiger Abfälle ging in den vergangenen beiden Jahren zurück. Das geht aus der Statistik über die grenzüberschreitende Verbringung genehmigungspflichtiger Abfälle hervor, die das UBA jetzt vorgelegt hat.
Die Importmengen lassen sich vor allem in folgende Segmente unterteilen: 1,1 Mio. t gemischte Materialien, wie Sortierreste und gemischte Verpackungsabfälle, 400.000 t behandeltes Holz, 260.000 t Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen, 220.000 t Klärschlamm, 200.000 t Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie, 180.000 t Hühnertrockenkot, 120.000 t Rückstände aus der Aluminiumerzeugung sowie 70.000 t Altöl.
Die vorherrschenden Entsorgungsarten beim Import sind die energetische Verwertung (900.000 t), die thermische Behandlung in Müllverbrennungsanlagen (300.000 t), die Rückgewinnung von Metallen (500.000 t), die Verwendung als Düngemittel in der Landwirtschaft (340.000 t), die Deponierung (73.000 t), die Einlagerung in Untertagedeponien (60.000 t) und die Verwendung als Bergversatzmaterial (170.000 t). 550.000 t wurden einer Zwischenbehandlung - wie Sortieren und Konditionieren - unterzogen.
Für die Ausfuhr gefährlicher Abfälle besteht seit Januar 1998 ein umfassendes Exportverbot in Staaten, die nicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Europäischen Union (EU) angehören (dies sind vor allem weniger entwickelte Länder sowie mittel- und osteuropäische Staaten).
Die europäische Abfallverbringungsverordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen Transporten für nicht genehmigungspflichtige und für genehmigungspflichtige Abfälle, zu denen zum Beispiel die gefährlichen Abfälle zählen. Zum Vergleich: Die Außenhandelsstatistik weist für nicht genehmigungspflichtige Abfälle Einfuhren in Höhe von 9,1 Mio. t aus. Die Ausfuhren betrugen hingegen 15,4 Mio. Tonnen.