Überblick
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einige der wichtigsten Veränderungen zusammengestellt, auf die sich Verbraucher zum Jahreswechsel einstellen müssen.
Kaufrecht
Die tiefgreifenden Änderungen des Gewährleistungsrechts, die die Schuldrechtsreform mit sich brachte, gelten ab Januar 2003 auch für viele Alt-Verträge, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden. Davon betroffen sind Dauerschuldverhältnisse mit wiederkehrenden Lieferungen. Für diese Verträge war eine Übergangsfrist festgesetzt worden. Wer zum Beispiel noch im Dezember 2001 Mitglied in einem Buch- oder CD-Club geworden ist, konnte sich im laufenden Jahr noch nicht auf die kundenfreundlichen Gesetzesänderungen des Schuldrechts berufen. Neu ab 2003 ist, dass auch für diese Verträge künftig eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt, statt wie bisher von sechs Monaten. Auch die Umtausch- und Reparatur-Regelungen werden dem neuen Stand angepasst. Nicht betroffen von der Änderung sind hingegen vor dem 01.01.2002 abgeschlossene Ratenlieferungsverträge, bei denen ein Gesamtwerk, wie z. B. ein Lexikon in Einzelbänden nacheinander geliefert wird. Hier gilt auch zukünftig noch das alte Recht.
Dosenpfand
Im Januar 2003 wird das Pflichtpfand für Getränkedosen, Einwegflaschen und Getränkekartons eingeführt. Es beträgt 25 Cent bei Verpackungen bis 1,5 Litern bzw. 50 Cent ab 1,5 Litern. Es wird erhoben auf Einweg-Verpackungen von Mineralwasser (einschließlich Quell-, Tafel-, und Heilwässer), Bier (einschließlich alkoholfreies Bier und Biermischgetränke) und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure (Limonaden, Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke, diätetische u.a. kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke einschließlich Eistee und Sportgetränke mit Kohlensäure).
Für andere Getränke wie Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und andere Getränke ohne Kohlensäure, einschließlich Eistee und Sportgetränke ohne Kohlensäure), Wein (deutscher und ausländischer Stillwein mit Ausnahme von Perlwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein, Dessertwein, Kernobst- und Fruchtwein), alkoholhaltige Mischgetränke (Kola-Whisky) und Kaffee (in Dosen) gilt das Pflichtpfand nicht.
Nach der Verpackungsverordnung können Dosen und Einwegverpackungen überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke in Einwegverpackungen verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es für kleine Geschäfte unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche: Diese Geschäfte müssen nur Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben.
Offen ist derzeit aber noch, wie die Rücknahme der Einwegverpackungen im Einzelnen aussehen wird und wann ein flächendeckendes System eingeführt wird.
Ökologische Steuerreform
Durch die fünfte Stufe der Ökosteuer erhöhen sich die Steuern auf Strom und Benzin: Bei Strom um 0,296 Cent (inkl. Mehrwertsteuer) pro Kilowattstunde, bei Benzin um 3,6 Cent (inkl. Mehrwertsteuer).
Zudem werden im Rahmen der vom Bundestag beschlossenen Fortführung der Ökosteuer die Steuersätze für verschiedene Energieträger erhöht und Ausnahmen für das produzierende Gewerbe abgebaut. Vor Inkrafttreten muss der Bundestag - nachdem das Gesetz im Bundesrat abgelehnt wurde - der Fortführung am 23.12.2002 zustimmen. Dieses Gesetz hat neben einer Verringerung der Steuervergünstigungen für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft für die Verbraucher folgende Auswirkungen:
Erdgas soll in Zukunft stärker besteuert werden als bisher (0,55 Cent pro Kilowattstunde statt bisher 0,3476 Cent pro Kilowattstunde). Offen ist allerdings, ob diese Steuererhöhung von den Gasversorgern an die Verbraucher weitergegeben wird. Wenn es tatsächlich zu Preiserhöhungen kommen sollte, können sich bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Steuererhöhungen auf einen Betrag von 40,40 Euro im Jahr summieren. Der Preis für den Erdgasimport ist aus dem Ausland zwischen Juli 2001 und August 2002 jedoch um 0,23 Cent pro Kilowattstunde gesunken.
Auch für Flüssiggas und schweres Heizöl sollen die Steuern erhöht werden (Flüssiggas: 60,60 Euro pro 1000 kg statt bisher 38,34 Euro pro 1000 kg, schweres Heizöl: 25 Euro pro 1000 kg statt bisher 17,89 Euro pro 1000 kg). Die Erhöhung der Flüssiggassteuer bedeutet einen Preisanstieg um 1,1 Cent je Liter Flüssiggas. Das entspricht etwa einer Preiserhöhung von zwei bis drei Prozent. Betroffen sind ca. 300.000 Haushalte, die mit Flüssiggas heizen.
Der ermäßigte Steuersatz für Strom für Nachtspeicherheizungen soll zum 1. Januar leicht erhöht werden (Steuersatz: 60 %, d.h. 1,23 Cent/Kilowattstunde statt bisher 50 %, d.h. 1,02 Cent/Kilowattstunde) und zum 31.12.2006 ganz auslaufen. Für bisherige Nutzer von Nachtspeicherheizungen ist ein Umrüstprogramm mit einer Laufzeit bis Ende 2006 und einem Finanzvolumen von jährlich zehn Millionen Euro vorgesehen.
Änderungen im Gesundheitswesen
Die Versicherungspflichtgrenze (die Grenze des Einkommens, von der an die Versicherten nicht mehr versicherungspflichtig sind und sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern können) soll nach den Plänen der Bundesregierung ab Januar 2003 von monatlich 3.375 Euro (40.500 Euro im Jahr) auf 3.825 Euro (45.900 Euro im Jahr) angehoben werden. Die bereits privat krankenversicherten Arbeitnehmer werden von der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze nicht erfasst. Für sie wird die Versicherungspflichtgrenze auf dem bisherigen Niveau festgeschrieben. Der Bundestag wird hierüber am 20. Dezember abstimmen.
Das Sterbegeld für Angehörige wird von 1.050 Euro auf die Hälfte, also 525 Euro gekürzt.
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2003 werden nach den Plänen der Bundesregierung auf dem Niveau des Jahres 2002 festgeschrieben. Eine Beitragserhöhung ist dann nur noch im Ausnahmefall möglich (z.B. wenn eine Verschuldung der Krankenkasse droht). Auch hierüber wird der Bundestag erst am 20. Dezember entscheiden.
Unabhängig hiervon planen zahlreiche Kassen zum 1. Januar Beitragserhöhungen. In diesem Fall besteht für Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verbraucherzentralen bieten eine individuelle Beratung zu den Leistungen der einzelnen Kassen.
Ab 1. Januar 2003 wird stufenweise die Früherkennungs-Mammographie als Kassenpflichtleistung für Frauen zwischen 50 und 69 eingeführt. Sie soll bis 2005 flächendeckend angeboten werden. Damit wird die Qualität der Früherkennung in Deutschland verbessert.
Eigenheim- und Ökozulage
Nach derzeitigen Plänen der Bundesregierung werden ab 1. Januar 2003 die Bedingungen für die staatliche Eigenheimförderung modifiziert. Diese Änderungen sind zwar noch nicht beschlossen, sollen aber nach dem Stand der bisherigen Planungen rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Demnach sollen nur noch Familien mit Kindern gefördert werden. Sie erhalten acht Jahre lang einen Sockelbetrag von jährlich 1000 Euro. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 800 Euro pro Jahr. Eine Familie mit einem Kind erhält also einen Förderbetrag von 1.800 Euro pro Jahr. Zudem gelten neue Einkommensgrenzen: Gefördert werden Verheiratete mit Kindern, wenn das gemeinsame Einkommen unter einem Betrag von 140.000 Euro (bisher 163.614 Euro) in zwei Jahren bleibt (Jahr der Anschaffung und Vorjahr). Pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 20.000 Euro (bisher 30.678 Euro). Auch Paare, die zum Zeitpunkt ihres Baubeginns noch keine Kinder haben, sollen in den Genuss der Eigenheimzulage kommen, wenn sie innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn Nachwuchs bekommen. Die Förderung läuft dann ab der Geburt des Kindes.
Bisher beträgt die Grundförderung - unabhängig davon, ob Kinder in der Familie sind - bei Neubauten 2.556 Euro pro Jahr, beim Altbau 1.278 Euro pro Jahr. Wenn Kinder da sind, erhöht sich der Zuschuss um 767 Euro pro Kind und Jahr. Der vzbv warnt jedoch davor, jetzt noch überstürzt ein Bauvorhaben zu realisieren, nur um in den Genuss der bisherigen Förderung zu kommen. Die Verluste einer überstürzten Entscheidung können deutlich höher ausfallen als der vermeintliche Vorteil.
Des weiteren ändern sich zum Jahresende die Regelungen zur Ökozulage, die zusätzlich zur Eigenheimzulage beantragt werden kann. Dies betrifft sowohl den Neubau als auch die energiesparende Sanierung von Altbauten. Dabei sollen die Förderbeträge für die Ökozulage künftig einheitlich auf 300 Euro angehoben werden.
0900er-Mehrwertnummern
Ab 1. Januar 2003 sind die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zugeteilten 0900er Rufnummern freigeschaltet. Diese sollen bis Ende 2005 die derzeitigen 0190er Rufnummern ersetzen. Die 0900er Rufnummern werden einzeln - und nicht wie bisher bei den 0190er Rufnummern - in 1000er Blöcken vergeben. Vorteil: Es wird für die in der Branche nicht gerade selten anzutreffenden schwarzen Schafe komplizierter, sich vor ihren Opfern zu verstecken. Nachteil: Das Entgelt für die neuen Rufnummern kann, wie derzeit schon bei der Vorwahl 0190-0, frei festgelegt werden.
Der Verbraucher soll künftig anhand der Folgeziffern erkennen können, welcher Inhalt sich hinter der Rufnummer verbirgt:
Die Ziffernfolge 0900-1 ist für Informationsdienste vorgesehen, bei denen ein Informationsangebot im Vordergrund steht. Die Unterhaltung des Anrufenden darf nicht im Vordergrund stehen, und das Angebot darf keinen erotischen Inhalt oder Bezug haben und darf Kinder und Jugendliche nicht in ihrem Wohl beeinträchtigen. Unter der 0900-3 sollen Unterhaltungsdienste zu finden sein, bei denen ein Unterhaltungsangebot im Vordergrund steht. Das Angebot darf keinen erotischen Inhalt oder Bezug haben und darf Kinder und Jugendliche nicht in ihrem Wohl beeinträchtigen. Unter 0900-5 sind sonstige Dienste mit beliebigem Inhalt oder Bezug vorgesehen. Allerdings ist die Einhaltung dieser Aufteilung freiwillig.
Tabaksteuer
Ab Januar 2003 steigt die Tabaksteuer um einen Cent pro Zigarette. So kostet die Automatenpackung künftig zwar unverändert drei Euro, enthält aber nur noch 18 statt bisher 19 Stück.
Auslandsüberweisungen (ab Juli 2003)
Ab dem 1. Juli 2003 dürfen Banken für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen in ein EU-Mitgliedsland (bis zu einem Betrag von 12.500 Euro) keine höheren Entgelte berechnen als für Überweisungen innerhalb Deutschlands. Bisher galt diese Regelung nur für Euro-Abhebungen an institutsfremden Geldautomaten und für Kartenzahlungen (EC- und Kreditkarten).