Vor allem wegen der geringen Mitgliederzahl fehle es der CGD offensichtlich an der nötigen Durchsetzungsfähigkeit, die etwa für den Abschluss von Tarifverträgen im Länder- und Bundesmaßstab gegeben sein müsste, urteilte das Gericht. Nach eigenen Angaben habe die CGD in den von ihr vertretenen Branchen Trockenbau, Holz und Kunststoff, Raumausstatter und Modellbau bundesweit nur etwa 1000 Mitglieder.
Mit dem Gerichtsbeschluss wird der CGD für die Zukunft der Abschluss von Tarifverträgen untersagt. Bereits geschlossene Tarifverträge haben keinen Bestand. Nach Angaben Tonndorfs hatte die beklagte Gewerkschaft in der Vergangenheit in den angegebenen Branchen etwa 80 Verträge geschlossen. Nach Angaben der IG Metall hat die CGD Tarifverträge mit massiven Lohnsenkungen unterschrieben, während die Gewerkschaft Holz und Kunststoff (heute in der IG Metall) gegen diese Arbeitgeber-Pläne streikte.
Gegen den Beschluss des Geraer Arbeitsgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde. Geht die CGD diesen Weg, dann muss sich das Thüringer Landesarbeitsgericht mit dem Fall beschäftigen. Die in Gera ansässige Bundesgeschäftsstelle der CGD war zu einer Stellungnahme zum Urteil am Donnerstag nicht bereit.
(Aktenzeichen: 2 BV )