Tacke führte für die Entscheidung übergeordnete Gemeinwohlgründe an, die die Wettbewerbsbeschränkungen relativierten. E.ON steige mit der Fusion zum vertikal integrierten Global-Player auf, der im Interesse der deutschen Wirtschaft und der langfristigen Versorgungssicherheit gegen starke ausländische Konkurrenz agieren könne. Damit hat ein Bundeswirtschaftsministerium zum siebten Mal ein zuvor vom Bundeskartellamt ergangenes Fusionsverbot ausgehebelt.
Der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA) erklärte, da eine Rücknahme der Ministererlaubnis "nicht sehr wahrscheinlich" sei, werde er jetzt für eine Regulierungsinstanz streiten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bund für Energieverbraucher kündigten gerichtliche Schritte an. Etliche Juristen hatten darauf verwiesen, dass als Vertreter für Wirtschaftsminister Müller bei einer solchen politischen Entscheidung nicht sein Staatssekretär entscheiden dürfe, sondern Bundesfinanzminister Hans Eichel zuständig sei. Die Entscheidung wäre damit rechtswidrig. Die Verbraucherschützer wollen daher Eilverfahren gegen die Entscheidung anstrengen.
Zu den Auflagen, die Tacke verhängte, gehört die Abgabe der Anteile von E.ON und Ruhrgas an der Verbundnetz Gas AG (VNG) in Leipzig, die sich auf insgesamt 42 Prozent belaufen. Davon können bis zu 25 Prozent an einen "strategischen Partner" gehen. Der Rest wird ostdeutschen Kommunen angeboten, von denen acht bereits 15,79 Prozent der Anteile halten.
Zu den Auflagen gehört auch die gesellschaftsrechtliche Trennung von Netzbetrieb und Erdgashandel bei Ruhrgas, um laut Tacke einen diskriminierungsfreien Durchleitungswettbewerb zu garantieren. E.ON und Ruhrgas haben sich auch verpflichtet, in den kommenden drei Jahren 75 Milliarden Kilowattstunden Erdgas durch ein Auktionsverfahren den Wettbewerbern anzubieten. Damit werde der Zugang zu freien Gasmengen für die Konkurrenz verbessert.
Die Europäische Kommission in Brüssel sieht derzeit "keinen Grund", in die getroffene Entscheidung einzugreifen. "Die Zuständigkeit liegt klar in Deutschland", sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, nannte die Entscheidung einen Rückschritt bei der Einführung von Wettbewerb auf den Energiemärkten. Bürger und Industrie würden die Zeche mit höheren Strom- und Gaspreisen bezahlen müssen. Auch der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Rainer Brüderle, sprach von einem "Schlag gegen den Wettbewerb".