DIE Internet-Zeitung
Bundeswehr

Soldaten fühlen sich durch Asbest bedroht

Am

Nach Berichten über verstrahlte ehemaliger Radartechniker der Bundeswehr sorgen jetzt mögliche Gesundheitsschäden durch Asbest bei Soldaten für neue Aufregung. Das Verteidigungsministerium bestätigte am Mittwoch in Berlin, dass sich insgesamt 2.100 Soldaten, die sich als betroffen ansehen, im Zuge der angebotenen Gesundheitsüberwachung durch die Streitkräfte gemeldet haben.


Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, der Bundeswehr drohe eine Klagewelle. Ein Ministeriumssprecher sagte dazu, es gebe noch keine Klagen. Das Revolver-Blatt berichtete, die Opfer litten zum Teil an schwersten Lungenschäden, die möglicherweise durch Asbestpartikel verursacht wurden. Nach Einschätzung von Experten könnten bis zu 4.500 Soldaten betroffen sein. Das Verteidigungsministerium wies Versäumnisvorwürfe zurück.

Nach Auffassung von Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) hat die Bundeswehr "sehr frühzeitig" die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre für den zivilen Bereich erlassene Gefahrstoffverordnung zum Umgang mit Asbest umgesetzt. So seien zwischen 1989 und 1997 bei der Marine 202 Schiffe mit einem Kostenaufwand von 260 Millionen Mark saniert worden. Ferner seien alle asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbeläge an Fahrzeugen ausgetauscht und mit Asbest belastete Infrastruktur an Land fachgerecht saniert worden.

Die Opposition forderte eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit. CDU-Verteidigungsexpertin Ursula Lietz warf Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor.

Die Berliner Anwaltskanzlei Geulen kündigte unterdessen an, sie werde voraussichtlich Ende August parallel zu den Anstrengungen in Deutschland auch in den USA um Entschädigungen für die Radaropfer kämpfen. Anwalt Remo Klinger sagte, man bereite gemeinsam mit US-Anwälten Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen die Hersteller der Radargeräte vor. Die Kanzlei vertritt etwa 370 Strahlengeschädigte, darunter etwa ein Dutzend missgebildeter Kinder früherer Soldaten. Etwa 95 Prozent der ehemaligen Soldaten leiden nach Angaben Klingers an Krebs als Folge von Versäumnisse der Bundeswehr beim Strahlenschutz in der 60er und 70er Jahren.

Erste deutsche Soldaten zu Einsatz nach Afghanistan abgeflogen

Kriegseinsatz

Das Vorauskommando der Bundeswehr für die internationale Truppe in Afghanistan ist vom Militärflugplatz Wahn bei Köln zum Hindukusch abgeflogen. Auf der 5000 Kilometer weiten Reise werden die 70 Fallschirmjäger mehrere Zwischenstops einlegen müssen. Der Befehlshaber des Potsdamer Einsatzführungskommandos, Generalleutnant Friedrich Riechmann, hatte die angetretenen Soldaten vor ihrem Abflug mit einem militärischen Zeremoniell in Wahn verabschiedet. Sie stehen bei ihrem Einsatz unter der Befehlsgewalt des Potsdamer Kommandos. Bereits am Mittwochabend soll der Voraustrupp in Kabul seine Arbeit aufnehmen.

In den nächsten Tagen wird ein zweiter Teil des Vorauskommandos mit 200 Soldaten aufbrechen. Auch sie haben die Aufgabe, die Aufnahme des Hauptkontingents in Kabul mit rund 800 Bundeswehrsoldaten für Ende Januar vorzubereiten. Insgesamt sind bis zu 1200 Soldaten der Bundeswehr als Teil des 4500 Mann umfassenden Kontingents aus 18 Ländern vorgesehen.

Am 08-01-2002

60.000 Soldaten außerhalb Deutschlands verplant

Bundeswehr im Ausland

Die Bundeswehr hat durch ihre Auslandseinsätze etwa 60.000 Soldaten verplant oder gebunden. Dies gab das Bundespresseamt am Mittwoch bekannt. Diese Zahl ergebe sich aus den Zeiten, die zusätzlich zum Einsatz selbst für Ausbildung, Vor- und Nachbereitung sowie die Regeneration des Personals erforderlich sind. Die Missionen im Einzelnen:

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus beteiligt sich Deutschland an der Operation Enduring Freedom. Dafür werden 3.900 Soldaten bereitgestellt. Seit Anfang Januar 2002 sind 11 Schiffe der Marine und Boote auf dem Weg zum Horn von Afrika. Sie sollen von dort aus die Sicherheit der Seewege gewährleisten und Verbindungswege terroristischer Organisationen unterbrechen.

Mit seinem Beschluss vom 16. November 2001 hat der Deutsche Bundestag der Bereitstellung von ABC-Abwehrkräften mit bis zu 800 Soldaten im Rahmen der Operation Enduring Freedom im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zugestimmt. Das Personal für diese Bereitstellung deutscher ABC-Abwehrkräfte ist ausgewählt und befindet sich in der Zusatzausbildung. Eine mögliche Vorausstationierung von Teilen dieser ABC-Abwehrkräfte auf der arabischen Halbinsel ist vorgesehen. Zum Schutz der eigenen Kräfte und der Operationsführung werden darüber hinaus keine weiteren Angaben gemacht.

Im Rahmen der der UN-Friedensmission für Afghanistan, der International Security Assistance Force (ISAF), stellt Deutschland gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark ein Einsatzkontingent auf, das einen Umfang von rund 1.450 Soldaten hat. Der deutsche Beitrag umfasst bis zu 1.200 Soldaten. 70 Fallschirmjäger sind seit dem 8. Januar 2002 auf dem Weg zum Einsatzort nach Baghram. Ihr Auftrag ist es, die Aufnahmefähigkeit des Hauptkommandos, die Führungsfähigkeit und die Sanitätsversorgung sicherzustellen. Voraussichtlich Ende Januar 2002 wird das Hauptkontingent folgen.

Etwa 7.800 deutsche Soldaten sind auf dem Balkan im Einsatz. Sie unterstützen dort internationale Organisationen bei der Entwicklung demokratischer Übergangsstrukturen. Die Sicherstellung friedlicher und normaler Lebensbedingungen für die Bewohner gehört ebenfalls zu den Aufgaben. Ihre Einsätze führen sie im Rahmen der Missionen SFOR (Stabilisation Force) Bosnien Herzegowina, KFOR Kosovo und FOX Mazedonien.

Am 09-01-2002

Journalistin und Menschenrechtlerin von Soldaten erschossen

Philippinen

Reporter ohne Grenzen fordert in einem Brief an die philippinische Staatspräsidentin Gloria Macapagal-Arroyo, den Mord an der Journalistin und Menschenrechtlerin Benjaline Hernandez aufzuklären und die Täter zu bestrafen. Die Journalistin ist am 5. April auf der Insel Mindanao von Soldaten der philippinischen Armee getötet worden. "Den Menschenrechtsverletzungen und gewalttätigen Übergriffen durch philippinische Sicherheitskräfte im Namen der Anti-Terror-Kampagne muss ein Ende gesetzt werden", verlangt Robert Ménard, Generalsekretär der internationalen Menschenrechtsorganisation zum Schutz der Pressefreiheit, in Paris. Die 22-jährige Journalistin Benjaline Hernandez schrieb für verschiedene Studentenpublikationen und gab die Studentenzeitschrift Atenews der Universität Ateneo in Davao heraus. Im Auftrag der Menschenrechtsorganisation "Karapatan" war sie auf der Insel Mindanao als Beobachterin der Umsetzung des Friedensprozesses im Tal Arakan (Provinz Cotaboto) unterwegs. Mit drei von dort stammenden Begleitern geriet sie unter Beschuss von Soldaten einer Spezialeinheit der philippinischen Armee, geführt von Antonio Torella. Alle vier wurden getötet.

Die offiziell vorgenommenen Autopsien von Hernandez und ihren Begleitern Crisanto Amora, Vivian Andrade und Labaon Sununday ergaben nach Angaben von Reporter ohne Grenzen eindeutig, dass alle aus nächster Nähe erschossen worden sind. Benjaline Hernandez wurde von Kugeln in Kopf, Genick, Brust und Hand getroffen. Armeesprecher hätten dagegen behauptet, die vier seien in einen Feuergefecht zwischen Rebellen und philippinischen Truppen geraten und dabei erschossen worden. Freunde von Hernandez bezweifeln diese Version. Ihren Angaben zufolge ist die Journalistin verletzt und anschließend von Soldaten regelrecht hingerichtet worden.

Joel Virador, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation "Karapatan", will eine Untersuchungsmission einsetzen, die die Tatumstände aufklärt. Auch Vertreter der lokalen Menschenrechtskommission haben Nachforschungen angekündigt. Der für die Provinz Cotabato zuständige Staatsanwalt hat Ermittlungen eingeleitet.

Seit der Amtsübernahme durch Präsidentin Macapagal-Arroyo im Januar 2001 sind nach Informationen von Reporter ohne Grenzen 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bürger- und Menschenrechtsgruppen ums Leben gekommen. Auf der Insel Mindanao sind von November 2000 bis Mai 2001 drei Journalisten getötet worden. Candelario Cayona, ein Mitarbeiter des Radiosenders dxLL, erhielt vor seinem Tod Morddrohungen wegen seiner Interviews mit Anführern der Abu Sayyaf-Rebellen.

Am 12-04-2002

Internationaler Gerichtshof nicht für US-Soldaten - Fauler Kompromiss

UN-Sicherheitsrat

Am Freitag entschied der UN-Sicherheitsrat, dass Bürger der Länder, die nicht dem Internationalen Strafgerichtshof zugestimmt haben, zunächst für ein Jahr im Fall von Straftaten nicht belangt werden können. Damit waren die USA bereit, das Bosnien-Mandat zu verlängern. Bundesaußenminister Joschka Fischer erklärte dazu: „Mit den einstimmigen Entscheidungen des Sicherheitsrates ist eine Fortsetzung der erfolgreichen Friedenmissionen SFOR und UNMIBH in Bosnien-Herzegowina und der Beobachtermission Prevlaka/UNMOP zunächst für 12 Monate möglich geworden. Die Bundesregierung hat dabei nachdrücklich betont, dass aus ihrer Sicht eine akzeptable Lösung gefunden werden muss, die weder den Sicherheitsrat noch das Statut des Internationalen Strafgerichthofs (IStGH) beschädigt." Allerdings sagt auch Fischer, der im Sicherheitsrat ausgehandelte Kompromiss trage diesen Bedenken nicht vollständig Rechnung. Er lasse aber Raum für eine Fortführung des Dialogs. Er sei nur möglich gewesen durch das beispielhaft geschlossene Auftreten aller EU-Partner, das richtungsweisend für andere Sicherheitsratsmitglieder gewesen sei.

Die Bundesregierung sei weiterhin der Ansicht, dass Angehörige von Friedensmissionen einer Immunität nicht bedürfen. Auch nach dieser Entscheidung des Sicherheitsrates werde sich laut Fischer die Bundesregierung dafür engagieren, dass der IStGH zu einem effektiven und glaubhaften Instrument der Verfolgung von Kriegsverbrechen, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Völkermord wird. Zusammen mit den europäischen Partnern gelte es jetzt dieses Vorhaben weiter voran zu bringen. Die Bundesregierung werde weiter gemeinsam mit ihren europäischen Partnern daran arbeiten, die USA langfristig zu einem Umdenken zu bewegen.

Am 15-07-2002

IPPNW: Keine deutschen Soldaten auf arabische Schlachtfelder

Aufruf online unterschreiben

Der Krieg der USA gegen den Irak könnte bereits im Herbst beginnen. Zwar ist die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber einer deutschen Beteiligung an einem solchen Militäreinsatz zu begrüßen, doch den Worten sind bisher keine Taten gefolgt. Die Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) fordern deshalb: "Keine deutschen Soldaten in den Krieg zu schicken, die Militäreinheiten sofort zurück zu holen und keine deutsche Infrastruktur für einen Krieg zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Republik fordern wir auf, ihren Widerstand gegen diese Kriegspolitik in allen geeigneten gewaltfreien Formen zum Ausdruck zu bringen." Bis zum 30. Oktober wollen wir 50.000 UnterzeichnerInnen für diese Forderung des Aufrufes "Mit Fuchs und Flotte in den Krieg? Keine deutschen Soldaten auf arabische Schlachtfelder!" sammeln. Unterschrieben wurde der Appell bereits unter anderem von Professor Hans-Peter Dürr, Professor Gernot Böhme, Professor Andreas Buro, Professor Horst-Eberhard Richter, Professor Dorothee Sölle, Peter Rühmkorf, Professor Klaus Staeck, Oskar Lafontaine, Horst Schmitthenner und Franz Alt sowie zahlreichen weiteren NGOs wie Pax Christi, Attac Deutschland, Bund für soziale Verteidigung, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Naturwissenschaftler-Initiative und anderen.

Wir fordern deshalb: Keine deutschen Soldaten in den Krieg zu schicken, die Militäreinheiten sofort zurück zu holen und keine deutsche Infrastruktur für einen Krieg zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Republik fordern wir auf, ihren Widerstand gegen diese Kriegspolitik in allen geeigneten gewaltfreien Formen zum Ausdruck zu bringen.

Interessierte können den Aufruf auf der IPPNW-Homepage unterschreiben, ihn weiterleiten, oder per Faltblatt selbst Unterschriften sammeln. Das Faltblatt gibt es bei der IPPNW-Geschäftsstelle, Körtestr. 10, 10967 Berlin, Tel: 030-693 0244, Fax: 030-693 8166.

Am 04-10-2002

BGH verhandelte Klagen von KFOR-Soldaten die Waffen einführten

Waffenschmuggel

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch über die Revisionsklagen von drei Berufssoldaten der Bundeswehr verhandelt. Sie waren im Mai 2002 vom Landgericht Darmstadt wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen, Munition und explosionsgefährlichen Stoffen zu Bewährungsstrafen von sieben, neun und elf Monaten verurteilt worden. Die innerhalb der KFOR-Friedenstruppe bei der Kampfmittelbeseitigung im Kosovo eingesetzten Soldaten hatten fast 10.000 Schuss Munition und mehrere Handgranatenzünder, die sie Mitte 1999 entdeckt hatten, nicht zur offiziellen Sammelstelle nach Prizren gebracht. Sie ließen das Material vielmehr auf Paletten verpackt mit einer privaten Spedition in das Logistik-Zentrum der Bundeswehr nach Darmstadt transportieren, um es zu Ausbildungszwecken einzusetzen. Der Transport erfolgte ohne Genehmigung oder ausreichende Deklarierung. Das Material war am 26. Juli 1999 durch einen Zufall im Bundeswehr-Zentrallager entdeckt worden.

Das Landgericht verurteilte die Angeklagten - einen Major, einen Hauptmann und einen Hauptfeldwebel - wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz. Die drei Soldaten hätten "nicht dienstlich als Bundeswehr", sondern "privat" gehandelt. Der BGH muss nun erstmals entscheiden, inwieweit die Vorschriften dieser Gesetze überhaupt auf einzelne Angehörige der Bundeswehr anwendbar sind.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft entfällt die Genehmigungspflicht für den Transport von Kriegswaffen im Inland nur dann, wenn es sich um einen Transport der Bundeswehr als Institution handelt. Das gelte jedoch nicht, wenn einzelne Soldaten "ohne Auftrag, eigenmächtig und befehlswidrig" handelten, betonte Bundesanwalt Lothar Senge. Er beantragte, die Revisionen der Angeklagten als unbegründet zu verwerfen.

Dem hielten die Anwälte der drei Soldaten entgegen, das Material habe "die Bundeswehr nie verlassen". Das Gefährdungspotenzial sei deshalb relativ gering gewesen. Eine Strafbarkeit entfalle hier, weil die Angeklagten nicht im privaten Interesse, sondern im wohlverstandenen Interesse ihrer Kameraden gehandelt hätten, die nach ihnen in den Kosovo gehen sollten. Die Sprengmittel seien ironischerweise später tatsächlich zu Ausbildungszwecken eingesetzt worden. Die drei Soldaten hätten höchstens gegen interne Dienstvorschriften verstoßen. Dafür seien aber Truppendienstgerichte und nicht die Strafjustiz zuständig. Der Bundesgerichtshof will sein Urteil am 19. Februar verkünden.

Am 05-02-2003

BGH hebt Verurteilung der KFOR-Soldaten auf

Unerlaubte Waffeneinfuhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Verurteilung von drei Bundeswehrsoldaten wegen unerlaubter Waffeneinfuhr aufgehoben. Die Berufssoldaten waren im Mai 2002 vom Landgericht Darmstadt wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen, Munition und explosionsgefährlichen Stoffen zu Bewährungsstrafen von sieben, neun und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht muss den Fall nun insgesamt erneut verhandeln.

Die innerhalb der KFOR-Friedenstruppe bei der Kampfmittelbeseitigung im Kosovo eingesetzten Soldaten hatten fast 10 000 Schuss Munition und mehrere Handgranatenzünder, die sie Mitte 1999 entdeckt hatten, nicht zur offiziellen Sammelstelle nach Prizren gebracht. Sie ließen das Material vielmehr auf Paletten verpackt mit einer privaten Spedition in das Logistik-Zentrum der Bundeswehr nach Darmstadt transportieren, um es zu Ausbildungszwecken einzusetzen. Der Transport erfolgte ohne Genehmigung oder ausreichende Deklarierung. Das Material war am 26. Juli 1999 durch einen Zufall im Bundeswehr-Zentrallager entdeckt worden.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Waffen und Sprengmittel den Bereich der Bundeswehr zu keinem Zeitpunkt verlassen hätten. Außerdem hätten die Angeklagten - wenn auch unvollständig und zum Teil verspätet - Genehmigungen beantragt. Auch sollte das Wehrmaterial zu Dienstzwecken verwendet werden. Dies habe das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt. (Az.: 2 StR 371/02)

Am 19-02-2003

Aktion gegen Rekrutierung von Kindern als Soldaten am 12. Februar

Rote Hände zeigen

In vielen Ländern der Welt werden Kinder gezwungen, Gewalt auszuüben und zu töten. Die Zahl der Kindersoldaten wird auf 300.000 geschätzt - und es werden mehr. Die Aktion Weißes Friedensband hat zum 12.2.2004 zur Aktion Rote Hand aufgerufen. Viele Schüler und Erwachsene zeigen rote Hände und schicken Digitalfotos davon an die Aktion weißes Friedensband. 700 SchülerInnen des Albertus-Magnus-Gymnasiums in Köln stellen sich zu einem Luftbild auf. Weltweit demonstrieren Menschen mit der roten Hand für den Schutz der Kinder in Kriegen. Am 12. Februar 2002 trat das Zusatzprotokoll der Kinderkonvention in Kraft, in dem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor dem Schicksal als Kindersoldat bewahrt werden sollen. Mehr als 60 Länder haben es bereits übernommen, leider ist Deutschland nicht dabei.

Die Aktion Rote Hand wird unterstützt von UNICEF,Kindernothilfe, EED, terre des hommes und Misereor, den wichtigsten Organisationen in Deutschland, die sich gegen den Missbrauch von Kindern für Kriege engagieren, sowie von der LandesschülerInnenvertretung NRW, dem Eine Welt Netz NRW und der Melanchthon-Akademie Köln.

Am 05-02-2004

Wehrpflicht ist zur Gewinnung freiwilliger Soldaten nicht nötig

Bundeswehr

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands will am 13.11.2004 auf einem Fachkongress in Berlin über die Zukunft der Wehrpflicht beraten. Dazu erklärt der Geschäftsführer der Zentralstelle der Kriegsdienstverweigerer (KDV), Peter Tobiassen: "Immer wieder wird behauptet, die Bundeswehr habe ohne Wehrpflicht nicht genügend Nachwuchs und das intellektuelle Niveau in der Truppe würde erheblich sinken. Die Wehrpflichtarmee sei die intelligentere Armee, heißt es. Ist der Umkehrschluss zulässig, dass freiwillige Soldatinnen und Soldaten zu den dümmeren Menschen gehören?" Es sei an der Zeit, die durch nichts begründeten, aber offenbar nicht auszurottenden Vorurteile gegenüber den durch die Freiwilligenannahmestellen eingestellten Zeitsoldaten endgültig aufzugeben, heißt es seit Jahren in internen Papieren der Bundeswehr. Zeitsoldaten, die gleich als Freiwillige und nicht über die Wehrpflicht zur Bundeswehr kommen, sind in Lehrgängen erfolgreicher, werden früher befördert und eher bei der Auswahl als spätere Berufssoldaten oder Fachoffiziere berücksichtigt. Dass eine Wehrpflichtarmee die "intelligentere" Armee sei, gehört nach diesen Fakten offenbar auch zu den nicht auszurottenden Vorurteilen, die Wehrpflichtbefürworter nur zu gerne verbreiten.

Die Bundeswehr gehe davon aus, dass vom männlichen Geburtsjahrgang rund 120.000 bis 150.000 potenzielle Bewerber angesprochen werden könnten, von denen sich rund 50.000 dann tatsächlich bewerben. Allerdings sind derzeit die Prüfkapazitäten in den Zentren für Personalgewinnung durch das Verteidigungsministerium künstlich begrenzt. Nur etwa 2/3 der potenziell geeigneten Bewerber (ohne Rechtsradikale etc.) können zurzeit tatsächlich zu einer Eignungsfeststellung geladen werden.

Wer vor diesem Hintergrund behauptet, so die ZKDV, die Bundeswehr finde ohne Wehrpflicht keinen geeigneten Nachwuchs, verschließe die Augen vor der Realität. Die Zentralstelle KDV fordert daher, dass die Wehrpflicht umgehend abgeschafft wird.

Am 29-09-2004

Anwerbung von Zeitsoldaten per Wehrpflicht teuer

Errechnet

Die Anwerbung eines Zeitsoldaten über die Wehrpflicht kostet 116.200 Euro. Dies errechnete die Zentralstelle für Schutz und Recht der Kriegsdienstverweigerer (ZS-KDV) anlässlich eines Fachkongress der SPD zur Zukunft der Wehrpflicht.

Um im letzten Jahr 8.922 Zeitsoldaten aus dem Grundwehrdienst und dem freiwillig verlängerten Wehrdienst zu gewinnen, mussten gut 100.000 Wehrpflichtige diese Dienste antreten, berichtet Peter Tobiassen von der ZS-KDV. Für sie wurden über eine Milliarde Euro Wehrsold und andere Leistungen gezahlt. Damit kostete die Gewinnung jedes einzelnen Zeitsoldaten über die Wehrpflicht rund 116.200 Euro, rechnet Tobiassen vor.

Bei diesem Betrag sind die Standort- und Ausrüstungskosten ebenso wenig berücksichtigt wie die Bindung von Zeit- und Berufssoldaten für die Ausbildung der 91.000 Wehrpflichtigen, die sich nicht als Zeitsoldaten gemeldet haben. Würden diese Kosten eingerechnet, dürfte der Betrag deutlich über 130.000 Euro für jeden über die Wehrpflicht gewonnenen Zeitsoldaten steigen, schätzt die ZKDV.

Die Fakten zeigten, so Tobiassen, dass die Gewinnung von Zeit- und Berufssoldaten über die Wehrpflicht nicht kostengünstig, sondern teuer sei.

Kommt die Wehrpflicht wieder?

Zum Zeitpunkt meines letzten Trainingsdatenschnitts im Januar 2022 gab es keine Pläne, die Wehrpflicht in Deutschland wieder einzuführen. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 hat Deutschland eine Berufsarmee. Es gab jedoch immer wieder Diskussionen über die Möglichkeit einer Wiedereinführung der Wehrpflicht, insbesondere in Zeiten erhöhter sicherheitspolitischer Herausforderungen oder bei Bedarf an zusätzlichen Personalressourcen für die Streitkräfte.

Obwohl es keine konkreten Pläne gab, bleibt die Entscheidung über die Wiedereinführung der Wehrpflicht letztendlich eine politische Frage und kann sich in Zukunft ändern, je nach den sich entwickelnden sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Bedingungen sowie den politischen Prioritäten. Es wäre ratsam, aktuelle Nachrichtenquellen und politische Entwicklungen zu verfolgen, um über mögliche Änderungen in Bezug auf die Wehrpflicht informiert zu bleiben.

Wie könnte die Bundeswehr ihre Personalprobleme heute lösen?

Die Bundeswehr könnte Personalprobleme durch Headhunting lösen, indem sie gezielt hochqualifizierte Fachleute aus der Privatwirtschaft anwirbt, um ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zu nutzen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie sie vorgehen könnten:

Identifizierung von Schlüsselpositionen:

Die Bundeswehr könnte zunächst die Stellen identifizieren, für die sie dringend qualifizierte Fachkräfte benötigt, sei es in den Bereichen Technologie, Logistik, Strategie oder anderen.

Suche nach Talenten:

Durch gezieltes Headhunting kann die Bundeswehr potenzielle Kandidaten ausfindig machen, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Dies könnte durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Headhunting-Agenturen oder internen Recruiting-Teams erfolgen.

Anreize bieten:

Um hochqualifizierte Fachkräfte anzulocken, könnte die Bundeswehr attraktive Anreize bieten, wie z.B. wettbewerbsfähige Gehälter, Zusatzleistungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeiten und andere Vorteile.

Gezieltes Marketing:

Die Bundeswehr könnte gezieltes Marketing betreiben, um potenzielle Kandidaten anzusprechen und über die Karrieremöglichkeiten innerhalb der Streitkräfte zu informieren. Dies könnte durch Werbekampagnen, Veranstaltungen, Karrieremessen und digitale Medien erfolgen.

Personalentwicklung:

Sobald die Fachkräfte angeworben sind, könnte die Bundeswehr Programme zur Personalentwicklung anbieten, um sicherzustellen, dass sie sich kontinuierlich weiterentwickeln und ihre Fähigkeiten verbessern können.

Durch einen strategischen Ansatz beim Headhunting könnte die Bundeswehr ihre Personalprobleme effektiv angehen und sicherstellen, dass sie über das erforderliche Fachwissen verfügt, um ihre Aufgaben erfolgreich zu erfüllen.

Am 01-11-2004

Bundeswehr-Soldaten sollen als angebliche Reporter geheim ermittelt haben

"Gefahr für Journalisten in Krisengebieten"

Bundeswehr-Angehörige sollen in Bosnien als angebliche Reporter nachrichtendienstliche Informationen gesammelt und ausgewertet haben. Die Bundeswehr lässt wegen des Undercover-Einsatzes jetzt intern ermitteln. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte, Journalisten in Krisengebieten würden gefährdet, wenn Soldaten "unter journalistischem Deckmantel" aufträten. Konkret besteht nach Informationen des Internetportals Tagesschau.de der Verdacht, dass sich Soldaten bei Angehörigen von Guantanamo-Häftlingen als Journalisten ausgaben. Im Juli 2003 hätten in Bosnien-Herzegowina zwei angebliche Journalisten eine Frau besucht, deren Mann seit Januar 2002 im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba einsitzt, hieß es.

Informationen an die "Reporter" sofort beim Nachrichtendienst

In der Annahme, deutsche Reporter vor sich zu haben, habe die Frau Auskunft gegeben, Fotos von Dokumenten sowie von sich und ihren beiden Töchtern aufnehmen lassen. Am selben Tag sei bei dem in Bosnien-Herzegowina stationierten Bundeswehrkontingent ein nachrichtendienstlicher Bericht mit den Fotos und dem Gesprächsinhalt aufgetaucht.

Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan sagte am Rande eines Truppenbesuchs in Afghanistan, die Vorwürfe würden "intensiv untersucht". Der General wollte den Vorfall aber noch nicht bewerten. Man müsse abwarten, bis die Untersuchung abgeschlossen sei.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin sagte, es werde nach einem Hinweis seit einigen Tagen intern ermittelt. Bisher gehe man von einem Einzelfall aus. Der Sprecher sagte, die Soldaten hätten auch den Auftrag, zum Schutz der Truppe im Umfeld ihres Einsatzgebietes Informationen zu sammeln - allerdings stets in Uniform. Hier seien die Weisungen eindeutig. Andernfalls verstießen sie gegen das Dienstrecht.

Bundeswehrverband: Überblick über alles nötig

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, sagte, er wisse über den Fall im Moment nichts. Klar sei aber, dass die Bundeswehr an ihren Einsatzorten im eigenen Sicherheitsinteresse einen Überblick über alles bekommen müsse, "was möglicherweise Risiken und Gefährdungen auslösen könnte". Vor einigen Jahren sei ausdrücklich das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst geändert worden, um ihm zu ermöglichen, im Umfeld der Truppen in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst auch entsprechende Informationen zu beschaffen, fügte Gertz hinzu.

Die Bundestags-Opposition und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderten eine lückenlose Aufklärung. Die FDP-Wehrexpertin Elke Hoff sagte, Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) müsse "umgehend klarstellen, dass es sich dabei um einen Einzelfall und nicht um eine gängige Praxis gehandelt hat". Nach Hoffs Ansicht genießt die Bundeswehr in Bosnien "als Garant für die dortige Stabilität" großes Ansehen. Dieses Ansehen werde aufs Spiel gesetzt, wenn "durch unzulässige Ermittlungen ohne Uniform und durch die Annahme von Scheinidentitäten Soldaten der Bundeswehr als ausländischer Geheimdienst wahrgenommen" würden.

DJV: Journalisten werden so zu Zielscheiben

Der DJV-Vorsitzende Michael Konken rügte: "Wenn Soldaten unter journalistischem Deckmantel auftreten, verstoßen sie nicht nur gegen Vorschriften der Bundeswehr, sondern gefährden auch die Sicherheit von Journalisten in Krisengebieten." Wenn die Unabhängigkeit der Journalisten ohne deren eigenes Zutun und Wissen aufs Spiel gesetzt werde, wachse die Gefahr, dass die Berichterstatter in Kriegs- und Krisengebieten zu Zielscheiben würden. Die Bundeswehr müsse sich ihrer besonderen Verantwortung auch für Berichterstatter bewusst sein. Konken forderte Aufklärung darüber, "ob es weitere vergleichbare Fälle gab."

Am 22-12-2005

Soldaten sollen nicht in Schwulenvierteln übernachten

Ansehen der Bundeswehr

Das Verteidigungsministerium will Bundeswehr-Angehörige auf Dienstreisen offenbar davor bewahren, in die Nähe von Schwulenbars zu geraten. "Negative Auswirkungen auf das Ansehen der Bundeswehr sollen so vermieden werden", heißt es in einem Schreiben an den Petitionsausschuss des Bundestages, aus dem am Wochenende das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zitierte. Das Ministerium wollte den Bericht zunächst nicht bestätigen. Es sei nicht zumutbar, wenn sich die von der Bundeswehr gebuchten Hotels in einem Viertel befänden, "das der homosexuellen Szene zuzuordnen" sei, noch dazu in der Nähe "einschlägiger Lokale", zitierte das Magazin weiter aus dem Brief. Mit dem Schreiben reagiere das Ministerium auf den Protest eines Hotels in der Kölner Innenstadt, das die Bundeswehr vor einigen Monaten aus ihrem Verzeichnis gestrichen hatte.

"Die Ausstattung und der Service wurden ausdrücklich nicht beanstandet", bescheinigte das Ministerium. Gleichwohl sei es richtig gewesen, das Hotel aus der Liste zu nehmen. Wegen knapper Parkplätze hätten "die Dienstreisenden in Uniform den Weg zum Hotel zu Fuß zurücklegen müssen", heißt es. "Die Präsenz von Angehörigen der Bundeswehr in diesem einschlägigen Viertel" werde so "Dritten gegenüber vermittelt".

Mit scharfer Kritik reagierte der Grünen-Politiker Volker Beck. Es sei "spießig und womöglich rechtswidrig", wenn die Bundeswehr Hotels in der Nähe von Schwulenlokalen aus den Übernachtungslisten für Truppen-Angehörige streiche. "Diese neue Anweisung ist an Spießigkeit und Lächerlichkeit kaum zu toppen. Sie ist sofort zurückzunehmen, da sie diskriminierend ist", forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion in Berlin.

Es stelle sich die Frage, welche negativen Auswirkungen eine Hoteladresse in der Nachbarschaft eines Homosexuellenlokals haben solle. Wer in dieser Weise Vorurteilen das Wort rede, stelle das Konzept des Staatsbürgers in Uniform in Frage, betonte Beck und fügte hinzu, die Streichung des Hotels von der Liste möglicher Übernachtungen dürfte demnach "ein Fall für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" sein.

Ähnlich äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der den Erlass "kulturell rückschrittlich und undemokratisch" nannte. Es sei lächerlich, anzunehmen, Soldaten könnten Schaden nehmen, wenn sie an einer Schwulenbar vorbeigehen. Der Verband forderte die Rücknahme der "peinlichen Anordnung", die dem Ansehen der Bundeswehr schade.

Ein Ministeriumssprecher wollte nicht ausschließen, dass eine solche Anweisung ergangen ist, konnte das zitierte Schreiben jedoch nicht bestätigen. Die Sache werde geprüft, sagte er und lehnte jeden weiteren Kommentar dazu ab.

Am 24-07-2006

Steuergelder und Soldaten für Kriegskonferenz in München

"Soldaten mit Hausrecht im Bayerischen Hof"

Wie schon in den vergangenen Jahren Jahren unterstützt die Bundesregierung die vom 8. bis zum 10. Februar statt findende Münchner Sicherheitskonferenz mit erheblichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt sowie mit Soldaten und Technik der Bundeswehr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag hervor. "Offiziell firmiert die Sicherheitskonferenz als Privatveranstaltung des Rüstungslobbyisten Horst Teltschik", so die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Ulla Jelpke. Dennoch werde sie von der Bundesregierung auch in diesem Jahr mit Haushaltsmitteln in Höhe von 341.000 Euro unterstützt. Eine weitere halbe Million Euro werde die Steuerzahler der Bundeswehreinsatz während der Konferenz kosten. Rund 420 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr würden für den Schutz der Veranstaltung und die Logistik eingesetzt, so Jelpke. "110 bewaffnete Soldaten üben auf ausdrücklichen Wunsch der Bundeswehr das Hausrecht im Tagungshotel Bayerischer Hof aus." Auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Sicherheitskonferenz liege zum großen Teil in den Händen der Bundeswehr – von der Einladung und Akkreditierung der Medienvertreter über die Vermittlung von Interviewwünschen bis hin zur ganzjährigen Pflege des Internetauftritts der Sicherheitskonferenz.

Auf der Sicherheitskonferenz koordinieren die Regierungen der NATO-Staaten und ihre Verbündeten nach Darstellung der Links-Abgeordneten "die laufenden und zukünftigen Kriege im Irak, in Afghanistan und womöglich demnächst im Iran". Die Eröffnungsrede werde in diesem Jahr der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan halten, "der seit Wochen völkerrechtswidrige Luftangriffe auf Dörfer im Nordirak fliegen lässt".

Jelpke begrüßt die angekündigten friedlichen Proteste eines breiten Bündnisses von Kriegsgegnern gegen "dieses Treffen der Weltkriegselite". Sie möchte selbst bei der Auftaktkundgebung sprechen.

Am 30-01-2008

Bund haftet nicht für Strahlenschäden früherer NVA-Soldaten

Kein Schadensersatz

Die Bundesrepublik haftet nicht für Strahlenschäden früherer Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR durch Radargeräte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag die Revision eines früheren NVA-Offiziers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zurück, wie eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe mitteilte. Der Kläger, der in den 60er Jahren Techniker und Funkorter war, hatte Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert, weil er radioaktiver Strahlung in hoher Dosis ausgesetzt gewesen sei. Der 3. BGH-Zivilsenat entschied, dass die Bundesrepublik nicht für Ansprüche gegen die NVA hafte. Artikel 21 des Einigungsvertrags, wonach DDR-Verwaltungsvermögen zu Bundesvermögen wurde, bilde keine Grundlage für eine "Einstandspflicht" der Bundesrepublik gegenüber dem Kläger. Ein solcher Zusammenhang bestehe hier nicht, selbst wenn die Bundesrepublik die Radargeräte, an denen der Offizier eingesetzt war, von der NVA übernommen hätte. Anknüpfungspunkt für die Staatshaftung nach dem Recht der DDR könnte nur das rechtswidrige Handeln von Beauftragten staatlicher Organe sein.

Der BGH verwies zudem darauf, dass die Bundesrepublik die NVA nicht als "Betrieb" übernommen oder gar fortgeführt habe. Vielmehr wurde die NVA am 2. Oktober 1990 abgewickelt.

Der Kläger hatte angeführt, dass ihm wegen gesundheitlicher Schäden zunächst ein Schadensersatzanspruch gegen die DDR zugestanden habe. Diese Verpflichtung sei nach der Wiedervereinigung auf die Bundesrepublik übergegangen.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Klage im Juli 2005 abgewiesen, weil der Kläger nicht schlüssig dargelegt habe, dass seine Erkrankungen auf die Strahlenbelastung zurückzuführen seien. Die Berufung vor dem OLG Brandenburg wurde im März 2007 abgewiesen.

(Aktenzeichen III ZR 90/07)

Am 07-02-2008

Bundeswehr-Soldat wegen fahrlässiger Tötung eines deutschen Soldaten verurteilt

Kein Eintrag im Führungszeugnis

Das Amtsgericht Cochem hat einen 30-jährigen Soldaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Der Stabsunteroffizier hatte im Juli vergangenen Jahres auf dem Gelände des Fliegerhorstes Büchel in der Eifel einen Unfall verursacht, bei dem ein Soldat getötet und ein weiterer schwer verletzt worden waren. Nach Gerichtsangaben vom Montag war der Angeklagte bei Nacht mit einem Kleinlastwagen über einen Weg auf dem Fliegerhorst gefahren und hatte die beiden Wachsoldaten, die dort zu Fuß unterwegs waren, mit dem Fahrzeug erfasst. Dabei sei der Angeklagte trotz schlechter Sicht bei Nieselregen im Dunkeln mit einer Geschwindigkeit von mindestens 55 bis 60 Kilometern pro Stunde gefahren. Hätte er sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde gehalten, wäre der Unfall nach Überzeugung des Gerichts vermeidbar gewesen.

Mit dem Urteil von 90 Tagessätzen à 40 Euro blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 100 Tagessätze gefordert hatte. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen, der Verurteilte gilt damit weiter als nicht vorbestraft.

Der Vorsitzende Richter betonte auf Anfrage, er habe dem Angeklagten, der Anfang nächsten Jahres endgültig aus dem Bundeswehrdienst ausscheide, nicht durch ein härteres Urteil die Zukunft verbauen wollen. Zudem leide der 30-Jährige erkennbar selbst an den Folgen seiner Tat und befinde sich deshalb auch in psychiatrischer Behandlung.

Am 06-10-2008

Vater eines getöteten Soldaten erhebt Vorwürfe gegen Bundeswehr

"Nur eine Floskel von Verteidigungsminister Jung"

Der Vater des in Afghanistan getöteten Bundeswehrsoldaten aus Brandenburg hat schwere Vorwürfe gegen die Führung der deutschen Streitkräfte und die Bundesregierung erhoben. "Die Soldaten werden mit schlechtem Equipment in den Krieg geschickt", sagte Michael Behlke in einem am Dienstag (28. Oktober) vorab veröffentlichten Interview der Zeitschrift "Super Illu". Für die Sicherheit der Soldaten müsse viel mehr getan werden, betonte der 45-Jährige aus Biesenthal.

Der Vater führte an, sein Sohn habe sich selbst eine schusssichere Weste von den US-Amerikanern gekauft, "weil die viel besser sind als die deutschen". Das würden alle seine Kameraden machen. Er habe auch Ohrschützer erworben, weil die nicht zur Ausrüstung gehörten, sowie eine Brille, die gegen Splitter schützt.

Behlke fügte hinzu, er habe auch schon mit Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) über die "schlechte Ausrüstung" der deutschen Soldaten gesprochen. "Doch der sagte nur, dass alles für die Soldaten getan werde." Das sei lediglich eine Floskel, wie viele Kameraden seines Sohnes ihm bestätigt hätten.

Der 25-jährige Stabsunteroffizier sowie ein drei Jahre jüngerer Kamerad waren am Montag vergangener Woche bei einem Selbstmordanschlag nahe Kundus getötet worden. Hierbei starben offenbar auch fünf afghanische Kinder. Die zwei Soldaten gehörten dem Fallschirmjägerbataillon 263 aus Zweibrücken an, wo am Freitag 700 Gäste an einer Trauerfeier für die beiden Getöteten teilnahmen.

Am 29. Apr. 2009

Fünf Soldaten bei Anschlag in Kundus verletzt

Selbstmordattentäter

Bei einem Anschlag in Nordafghanistan sind am Mittwoch (29. April) fünf Bundeswehrsoldaten leicht verletzt worden. Das teilte das Einsatzführungskommando in Potsdam mit. Offiziellen deutschen Angaben zufolge hatte sich am Vormittag ein Selbstmordattentäter 15 Kilometer südlich von Kundus einer deutschen Patrouille genähert und sein Fahrzeug in die Luft gesprengt. Nach derzeitigem Sachstand gibt es keine schweren Verletzungen bei den Soldaten, die mit einem Bundeswehr-Fahrzeug vom Typ "Dingo" unterwegs waren.

Der Anschlag fand parallel zu einem Besuch von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) statt, der am Morgen zu einer zweitägigen Reise in Kabul eingetroffen war.

Am 29. Apr. 2009

Unterstützung für afghanische Polizei in Kundus

Zentrale Verkehrsadern absichern

Deutschland weitet seine Unterstützung für den Polizeiaufbau in Afghanistan aus. Als eines der vorrangigen Infrastrukturprojekte wurde am 15. April in der nordafghanischen Provinzhauptstadt Kundus eine Polizeizentrale für den Regionalflughafen übergeben, wie das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium in Berlin mitteilten. Insgesamt ist der Bau von 33 Polizeistationen im Norden Afghanistans vorgesehen. Dafür stellt die Bundesregierung 2,9 Millionen Euro zur Verfügung.

In Kundus, wo Deutschland ein regionales "Wiederaufbauteam" unterhält, war es in den vergangenen Wochen mehrfach zu Anschlägen auf die Bundeswehr gekommen. Das neue Gebäude am Flughafen ist Teil eines Konzeptes zur Sicherung wichtiger Infrastrukturpunkte, die zentrale Verkehrsadern und Knotenpunkte absichern sollen.

Am 15. Apr. 2008

Kategorien
welt-online
Stichworte

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten