Microsoft
- Richter lehnt Microsoft-Vergleich mit Privatklägern ab
- Dialer und was dagegen getan werden kann
- BigBrother-Award Deutschland geht an Microsoft
- Sicherheitsloch bei Windows
- Bürgerrechtsgruppe will Microsoft verklagen
- Fernost entwickelt gemeinsam Microsoft-Alternativen
- Freies Office-Paket OpenOffice in Version 1.1.1 erhältlich
- Microsoft kürzt Sozialleistungen
Das Berufungsgericht machte seine Entscheidung in wesentlichen Teilen an Richter Jackson fest. Dessen Stellungnahmen in der Presse hätten den Eindruck nicht ausgeschlossen, er sei in dem Fall parteiisch gegen Microsoft eingestellt. Das Berufungsgericht wies den Vorwurf der US-Regierung zurück, die Verknüpfung des Browsers Internet Explorer von Microsoft mit dem Betriebssystem Windows sei eine illegale "Verbindung zweier Produkte, um den Wettbewerb zu verhindern".
Auch sei die US-Regierung den Beweis schuldig geblieben, dass Microsoft versucht habe, den Markt für Webbrowser-Software mit ihrem Internet Explorer zu monopolisieren. Verbraucher seien nach wie vor in der Lage, Kopien des Wettbewerber-Browsers Netscape Navigator aus dem Internet herunterzuladen. Das Argument, Microsoft habe die Vertriebsstrukturen für diesen Browser im Prinzip unterbunden, halte der Wirklichkeit nicht stand.
Einen Erfolg konnte die US-Regierung mit der Entscheidung des Berufungsgerichtes dennoch verbuchen. Letzteres hält an dem Ergebnis von Bezirksrichter Jackson fest, Microsoft habe ein Monopol auf dem Markt für PC-Betriebssysteme. Dies hatte Microsoft bestritten. Allerdings ist es noch kein Gesetzesverstoß, ein Monopol zu haben. Dagegen macht sich strafbar, wer seine Marktmacht dazu benutzt, ein eigenes Monopol zu schützen. Einige der Vorgehensweisen von Microsoft stellen laut Gericht in dieser Hinsicht Gesetzesverstöße dar.
So folgt das Berufungsgericht der Auffassung Jacksons, dass die Mehrzahl der Beschränkungen, die Microsoft den PC-Herstellern im Zusammenhang mit Lizenzen für ihr Betriebssystem Windows auferlegt hat, ungesetzlich sind. Ferner ist das Berufungsgericht der Meinung, dass Microsoft mit dem Windows-Design illegalerweise die Installierung von anderen Browsern als den konzerneigenen Internet Explorer erschwert habe.
Was Microsofts Version von der Programmiersprache Java angehe, so sei diese nicht wettbewerbswidrig gegenüber dem Hersteller Sun Microsystems. Wohl aber seien es die von Microsoft ausgegebenen Drohungen gegen Intel und Softwareentwickler illegal.
Am 29-06-2001
Richter lehnt Microsoft-Vergleich mit Privatklägern ab
Microsoft
US-Richter Fredrick Motz lehnt den von Microsoft vorgeschlagenen Vergleich mit seinen Privatklägern ab. Unter der vorgeschlagenen Regelung hätte der Softwarekonzern für die Einstellung der privaten Sammelklagen Software und PCs im Wert von einer Mrd. Dollar an die 12.500 ärmsten Schulen der USA verteilt. Die mehr als hundert privaten Sammelklagen werfen dem Unternehmen vor, dass es seine Marktmacht für überhöhte Preise ausgenutzt habe.
Motz schloss sich in seinem 21-seitigen Urteil teilweise den Gegnern des Vergleichs wie Apple und Red Hat an. Nach Ansicht des Richters ist die von Microsoft angestrebte Lösung nicht wettbewerbsfördernd. Zugleich sei die Summe von einer Mrd. Dollar ungenügend, so Motz. Der vorgeschlagene Vergleich hätte nach Ansicht der Gegner Microsoft den Weg zum Bildungssegment geöffnet.
Am 14-01-2002
Dialer und was dagegen getan werden kann
Gefahr Microsoft
Durch Dialer gefährdet sind bisher nur Windows-Rechner. Die Gefahr liegt in Internet Explorer und Outlook Express, die über Microsofts "ActiveX"-Methode unkontrolliert Software installieren können. Wer unbedingt diese Programme weiter nutzen will, sollte die Option "ActiveX" ausschalten: "Extras" > "Internetoptionen" > "Sicherheit" > "Stufe anpassen". Besser ist es, auf Alternativen wie Opera oder notfalls Netscape oder Mozilla umzusteigen. Linux-Nutzer sind gar überhaupt nicht betroffen - bei ihnen haben Dialer systembedingt keine Chance.
In jedem Fall sollte man vor dem Mausklicken das Gehirn einschalten. Unaufgefordert versandte Software oder angeblich nötige Plug-ins sollten die Alarmglocken ebenso schrillen lassen wie Dateien mit doppelter Endung (etwa "toller_film.avi.vbs" - Windows zeigt in der Standardeinstellung nur "toller_film.avi" an).
Technische Hilfsmittel können einen guten Teil der Dialer entdecken, den Download unterbinden und sie wieder entfernen - kein Programm kann aber jeden Angriff auf das eigene Portmonee vollständig verhindern. Für das Anti-Werbe-Tool WebWasher gibt es eine Zusatzdatei, die die Download-Adressen vieler Dialer filtert. Zudem gibt es Programme, die vor den Aktivitäten eines Dialers warnen sollen - aber mittlerweile auch Dialer, die diese Schutzprogramme manipulieren.
Wer ganz sichergehen will, lässt bei seiner Telefonfirma alle 0190-Nummern sperren. Nachteil: Kosten von 7,73 Euro (Telekom), es müssen auch 0192 und 0193 gesperrt werden, über die auch seriöse Internet-Provider die Einwahl realisieren, und man versperrt sich den Zugang zu Hotlines oder billigen Call-by-Call-Anbietern. Sicher sind dagegen Nutzer von DSL- und anderen Standleitungszugängen - sofern nicht zusätzlich ein Modem oder eine ISDN-Karte im Rechner steckt. Sicherheitshalber bei Nichtnutzung das Telefonkabel herausziehen.
Hilfe gegen unkontrollierbare Dialer bieten die Websites dialerhilfe.de, dialerschutz.de und dialerundrecht.de. Hat sich trotz allem ein solches Programm eingenistet, sollte man niemals in Panik die Festplatte neu formatieren. Besser ist es, den Zustand des Systems möglichst genau zu dokumentieren, denn eine Klage gegen die überhöhte Telefonrechnung ist nicht aussichtslos. Zunächst gilt es, die Mitnutzer des Computers zu befragen, um sicherzustellen, dass niemand den Dialer bewusst und in Kenntnis der Kosten installiert hat. Falls bekannt ist, woher der Dialer stammt, sollte auch die Adresse des Anbieters gesichert werden.
Rechtsberatung bieten neben Anwälten die Verbraucherzentralen, die ein Verbandsklagerecht haben und mehrere Verfahren gegen einen Abzocker zusammenfassen können.
Am 30-07-2002
BigBrother-Award Deutschland geht an Microsoft
Negativ-Auszeichnungen für Daten-Schnüffler
Der Windows-Hersteller Microsoft hat am Freitag in Bielefeld bei der deutschen Verleihung der BigBrother-Awards nicht nur den Lifetime-Award, sondern auch den Hauptpreis erhalten. Begründet wurde die Entscheidung mit der Einführung von Digital-Rights-Management-Systemem (DRM) zum vermeintlichen Schutz von Urheberrechten. Dabei habe sich der Konzern großzügige Rechte eingeräumt, die jeden User von MS-Produkten endgültig ans "Gängelband" des Unternehmens nehmen. Der BigBrother-Award wird in Deutschland vom Verein FoeBuD als "Negativ-Preis für Daten-Kraken" vergeben. BigBrother-Awards werden inzwischen bereits in 14 Ländern verliehen.
In der Kategorie Arbeitswelt geht der Preis an die Bayer AG für die "demütigende Praxis, Auszubildende vor der Einstellung einem Drogentest zu unterziehen". Den BigBrother in Sachen Verbraucherschutz erhält die Deutsche Post AG wegen des datenschutzwidrigen Umgangs mit Nachsendeanträgen. In der Politik kann sich der hessische Innenminister Volker Bouffier wegen der Wiederbelebung der gerichtlich gerügten Rasterfahndung mit einem Negativ-Preis für "Daten-Kraken" schmücken. Auch der deutsche Bundesrat wird "ausgezeichnet", weil er Provider zur Vorratshaltung von Verbindungsdaten zum Zwecke polizeilicher Nutzung verpflichtet hat. Das Unternehmen Toll Collect GmbH erhält einen Award in der Kategorie Technik für die Entwicklung einer satellitengestützten Erhebung sowie zentralen Verarbeitung von Bewegungsdaten im Verkehrswesen. Das Bundeskriminalamt erhielt schließlich einen BigBrother-Award für die Einführung von drei Präventivdatenbanken zur Speicherung von Personendaten.
Die österreichischen BigBrother-Awards werden am Samstag in Wien verliehen.
Am 25-10-2002
Sicherheitsloch bei Windows
Microsoft warnt
Microsoft warnt vor einem kritischen Sicherheitsloch, das die Betriebssysteme Windows 98, Me, 2000 und NT 4.0 betrifft. Daneben sind nach Mitteilung des Unternehmens besonders Systeme mit einem installierten Microsoft Internet Information Server (IIS) gefährdet. Windows XP sei dagegen nicht betroffen. Das Leck betreffe eine Reihe von Komponenten, die unter "Microsoft Data Access Components" (MDCA) zusammengefasst werden und für die Kommunikation zwischen Webserver und Browsern mit Online-Datenbanken sorgen. Ein Angreifer könne durch die enthaltene Sicherheitslücke die Kontrolle über das betroffene System übernehmen.
Der Konzern geht weiterhin bei der Bewertung der Sicherheitslücken auf eine vierstufige Skala über. Die einzelnen Levels sind auf der Homepage genauer definiert. Die neueingeführte Stufe "important" beschreibt Lecks, die einem Angreifer einen Zugang zum System ermöglichen, während "critical" Sicherheitslücken beschreibt, die zum Beispiel zur Verbreitung von Viren genutzt werden können.
Neben der bisher üblichen Veröffentlichung auf Microsoft TechNet wurde diese Bulletin auch in einer vereinfachten Form auf der Microsoft-Security-Homepage www.microsoft.com/security veröffentlicht. Diese Umstellung im Warnverfahren erfolgte erst vor wenigen Tagen, nachdem der Konzern öfters kritisiert wurde, dass die Warnungen für den Endverbraucher unverständlich seien und ihn oft nicht erreichten. Die neuen Sicherheitshinweise seien nun für den Endverbraucher einfacher gestaltet und schilderten die Behebung der Problems in wenigen Schritten berichtet das Unternehmen. Ein Abo-Dienst soll in Kürze folgen.
Am 21-11-2002
Bürgerrechtsgruppe will Microsoft verklagen
Internet
Eine südkoreanische Bürgerrechtsgruppe plant Microsoft wegen den Auswirkungen des Virus SQL Slammer zu verklagen. Wie die Korean Times berichtet, will die Organisation People's Solidarity for Participatory Democracy (PSPD) eine Sammelklage gegen den Softwarekonzern einbringen. Die PSPD macht Microsoft für die vom Wurm verursachten Schäden verantwortlich. SQL- Slammer hat für seine explosionsartige Verbreitung am 25. Januar eine seit sieben Monaten bekannte Sicherheitslücke im SQL-Server von Microsoft verwendet. Durch das plötzlich angestiegene Nachrichtenaufkommen ist in Südkorea das Internet zusammengebrochen.
Die Bürgerrechtsgruppe begründet ihre Klage mit einem Produkthaftungsgesetz, das seit dem vergangenen Juli in Südkorea in Kraft ist. Das Gesetz macht die Produzenten für Schäden verantwortlich, die durch Fehler in ihren Produkten verursacht wurden. Nach Angaben von PSPD wollen sich mehr als 3.000 Benutzer von Breitbandanschlüssen an der Klage beteiligen.
PSPD vertritt die Meinung, dass Microsoft nicht genug getan habe, um die Benutzer von SQL-Servern zu warnen. Das Unternehmen hätte alle Benutzer von SQL-Servern einzeln warnen müssen, da es ja über die Daten der einzelnen User verfüge, so PSPD. Noch in dieser Woche wollen die Anwälte der Gruppe über eine Klage entscheiden.
Experten von Computersicherheitsunternehmen sind dagegen der Ansicht, dass SQL-Slammer nur eine altbekannte Schwäche in der IT-Industrie nochmals demonstrierte. Systemadministratoren müssten sich mehr und mehr auf den laufenden Betrieb konzentrieren und kämen aus Zeitmangel nicht mehr mit dem Einspielen der Patches nach.
Am 04-02-2003
Fernost entwickelt gemeinsam Microsoft-Alternativen
Linux und Co.
Japan, China und Südkorea wollen künftig zusammenarbeiten, um gemeinsam mit führenden Hightech-Unternehmen Open-Source-Alternativen zu Microsoft-Software zu entwickeln. Der Schritt wird als Antwort vieler Regierungen auf die Tatsache gesehen, dass Microsofts Betriebssysteme zunehmend Zielscheibe von Virus-Attacken sind, berichtete das Wall Street Journal (WSJ) am Dienstag. Darüber hinaus richte sich die Zusammenarbeit gegen die dominierende Marktstellung von Microsoft.
"Die drei Länder stimmen darin überein, dass die Markt-Beherrschung durch ein einzelnes Unternehmen nicht gut ist", sagte laut WSJ ein Sprecher des japanischen Wirtschafts- und Industrieministeriums METI. Die Zusammenarbeit unterstreicht auch den Wunsch der Länder, von proprietärer Software wegzukommen, da sich die technologische Entwicklung immer mehr auf netzwerkfähige Produkte wie Mobil-Telefone und PDAs konzentriere.
Nach Meinung von Beobachtern stellt die Open-Source-Initiative auch eine Antwort Japans auf ein ähnliches Projekt während der 80er-Jahre dar, das auf Drängen der USA abgesagt worden war. Japan wolle darüber hinaus mit freier Software a la Linux seinen Hightech-Firmen eine prominente Stellung am Weltmarkt sichern. Chinesischen Firmen könnte es die Initiative wiederum erleichtern, ihre Hardware-Produkte zu verkaufen, ohne für die dazugehörige Software zahlen zu müssen. Und südkoreanische Unternehmen wie Samsung Electronics könnten selbstständig eigene Software für Mobilanwendungen entwickeln, heißt es in dem WSJ-Bericht.
Mit Linux steht bereits ein komplettes Betriebssystem als offene und kostenlose Software zur Verfügung. Der größte Teil aller Server im Internet läuft unter Linux, und auch als Arbeitsplatz-Bettriebssystem wird es immer erfolgreicher. Aber auch für Microsofts Windows gibt es freie Programme wie OpenOffice, die mit ihren kommerziellen Konkurrenten mithalten oder sie gar überflügeln können.
Am 02-09-2003
Freies Office-Paket OpenOffice in Version 1.1.1 erhältlich
Kostenlos und besser als Microsoft Office
Die Office-Suite OpenOffice.org steht ab sofort in der Version 1.1.1 in Deutsch zum kostenlosen Download bereit. Das Büro-Software-Paket hat in verschiedenen Tests von Fachzeitschriften kommerzielle Programme wie Microsoft Office um Längen geschlagen. Die neue Version bringt vor allem mehr Komfort für die Anwender mit. Mit dem integrierten Autopiloten DicOOo etwa können Nutzer die 78 verfügbaren Sprachversionen der Rechtschreibprüfung, des Thesaurus sowie der automatischen Silbentrennung einfach nachträglich installieren.
Das deutschsprachige Projekt stellt ergänzend dazu eine umfassende Pro-Box als direkt auf CD brennbare ISO-Datei mit beiliegenden Wörterbüchern bereit. Dazu gehören zudem alle frei nutzbaren Anleitungen sowie Vorlagen und Cliparts.
Zu OpenOffice gehören die Textverarbeitung Writer, die Tabellenkalkulation Calc, das Präsentationsprogramm Impress sowie das Grafik- und Zeichenprogramm Draw. Weitere Module sind der Formeleditor Math, der HTML-Editor sowie verschiedene Datenbankwerkzeuge.
Vergleichstests von Computer-Fachzeitschriften bescheinigen dem kostenlosen Software-Paket eine sehr gute Bedienbarkeit. Während wissenschaftliche Arbeiten mit dem Marktführer Microsoft Office wegen ständiger Abstürze beispielsweise kaum zu erstellen sind, schlug sich OpenOffice in einem Test der Computerzeitschrift c't bravourös. Das Präsentationsmodul Impress bringt zwar über weniger Funktionen mit als Microsofts PowerPoint, ist dafür aber erheblich besser zu bedienen und bringt verfügt über fast jeden benötigten Effekt. Nur der Datenbank Access kann OpenOffice keine erst zu nehmende Konkurrenz entgegensetzen.
Dafür OpenOffice mit einigen Funktionen prahlen, die sonst teuer hinzuzukaufen sind, wie etwa der Export in die Formate PDF und Flash. Nahezu hundertprozentig exakt arbeitende Im- und Exportfilter erlauben den problemlosen Datenaustausch mit Nutzern anderer Büro-Pakete. Nur der Export ins WWW-Format HTML funktioniert - wie bei praktisch jeder Textverarbeitung - nur mit nur wenig komplexen Dokumenten brauchbar.
Die neue Version bringt vor allem Korrekturen für eine Reihe kleinerer Fehler und einen besseren Komfort bei der Installation von Zusatz-Modulen. OpenOffice steht für private wie für professionelle Anwender mitsamt Quelltext für Windows (ab 98), Linux, Mac, Solaris und FreeBSD zur Verfügung.
Obwohl die Software kostenlos ist und von einer Vielzahl von Programmierern gemeinsam und teils ehrenamtlich programmiert wird, bleiben Anwender bei Schwierigkeiten nicht im Regen stehen. Auf Mailinglisten gibt es meist kurzfristig die Lösung für auftretende Probleme, und gegen Bezahlung bieten zahlreiche IT-Dienstleister wie Sun Microsystems Support. Sun verkauft eine leicht ergänzte Fassung von OpenOffice mit CD, Handbuch und Anrecht auf Support als StarOffice für rund 80 Euro - ein Bruchteil dessen, was Microsoft für sein Office haben will.
Am 01-04-2004
Microsoft kürzt Sozialleistungen
Einsparen
Das Softwareunternehmen Microsoft hat die Einsparung von Sozialleistungen bekannt gegeben. Obwohl das Unternehmen Liquiditätsreserven von 50 Milliarden Dollar habe, wolle es nach Angaben des Wall Street Journals seine Unterstützungszahlungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel und die Rabatte für Belegschaftsaktien reduzieren, um mindestens 80 Millionen Dollar im Jahr einzusparen. Die Einsparungen werden "unsere Zuschüsse besser mit denen unserer Konkurrenz abgleichen, während sie dennoch über dem Marktdurchschnitt bleiben", so Kenneth A. DiPietro, der Vizepräsident für Human Resources, in einem E-Mail an die Belegschaft. Auch Urlaubszeiten sollten verkürzt werden.
Außerdem habe das Unternehmen andere Maßnahmen zur Kostensenkung eingeführt, einschließlich von Reduktionen in den Reise- und Unterhaltungsausgaben, um den Gewinn auf einem schwächeren Technologiemarkt aufrechtzuerhalten. Andere Unterstützungszahlungen wie kostenlose Fitnessstudio-Mitgliedschaften, kostenlose Getränke im Büro, Cafeterias und flexible Freizeitgestaltung blieben unangetastet.
"Microsoft hat ein unglaublich großzügiges Leistungspaket", sagte Cecily Hall, Microsofts Direktorin für Arbeitgeberleistungen in den USA. "Die Mitarbeiter wissen das, und diese Änderungen stellen ein hohes Maß an Auswahlmöglichkeiten und Flexibilität bereit und sollten daher die allgemeine Moral nicht beeinträchtigen."
Im September hatte Microsoft bereits ein Leistungsbezugsrecht für Aktien gestrichen, das eine Reihe von Mitarbeitern zu Millionären gemacht, aber in den vergangenen Jahren aufgrund von stagnierenden Aktienpreisen wenig eingebracht habe. Seitdem hätte Microsoft den Mitarbeitern geringere Kontingente angeboten.
Darüber hinaus werde Microsoft nicht mehr den vollen Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Markennamen zahlen, wenn stattdessen Generika erhältlich seien. Derzeit betrügen die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente 16 Prozent des Gesamtbudgets für Arbeitgeberleistungen. Außerdem werde der Urlaub von Mitarbeitern, die nach dem 1. Januar 2005 eingestellt wurden, für die ersten zwei Jahre des Arbeitsverhältnisses auf zwei Wochen gekürzt, statt den aktuellen drei Wochen im Jahr.
Am 24-05-2004