Vergabegesetz

Sachsen will am Freitag ablehnen

Sachsen wird am Freitag im Bundesrat das geplante Vergabegesetz ablehnen. Der Freistaat stehe stattdessen wie die Europäische Kommission für eine Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen, sagte Wirtschaftsminister Kajo Schommer (CDU). "Wir wollen den Wettbewerb fördern und sind gegen neue Schutzregelungen", ergänzte der Minister.

Das Vergabegesetz soll auf Antrag von Nordrhein-Westfalen im Bundesrat diskutiert werden. Das SPD-geführte Land will damit erreichen, dass die Vergabe von Bauleistungen und Dienstleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) künftig von der Tariftreue der Unternehmen abhängig gemacht wird. Damit sollen Billig-Konkurrenten ausgeschlossen werden. Schommer sagte, in Deutschland seien ÖPNV-Leistungen bislang gar nicht ausgeschrieben worden. Dabei seien tarifgebundene private Anbieter in Deutschland in der Regel um ein Drittel günstiger, betonte der Minister. Die Kommunen könnten demnach "eine Menge Geld sparen".

Sachsen und die neuen Bundesländer sollten sich mit "Schutzzäunen zurückhalten", betonte Schommer. Statt dessen müsse mehr auf die Qualität geachtet werden. Wichtig sei, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. "Ich bin nicht dafür, dass immer der billigste Anbieter den Zuschlag erhält", sagte der Minister. Die Verdingungsordnung schreibe vor, die Leistungen an den Wirtschaftlichsten zu vergeben. In Deutschland sei zudem die Bezahlung von Mindestlöhnen hinreichend geregelt.

Dachauer Skandalwahl wird am 22. September wiederholt

Wahlfälschung

Die Skandalwahl von Dachau wird am 22. September wiederholt. Wie die Regierung von Oberbayern am Donnerstag in München mitteilte, werden an dem Tag Nachwahlen zur Kreistags- und zur Stadtratswahl abgehalten. Das Innenministerium habe diesem Termin zugestimmt, eine gegenseitige Beeinflussung von Kommunal- und Bundestagswahl sei nicht zu befürchten. Der 22. September ist auch der Termin für die Bundestagswahl. Bei der Kommunalwahl war es in Dachau am 3. März und bei der Oberbürgermeister-Stichwahl am 17. März zu Ungereimtheiten gekommen. Rund 3500 Briefwahlscheine verschwanden spurlos. Außerdem besteht bei mehr als 740 Briefwahl-Stimmzetteln für die Stadtrats- und Kreistagswahl der Verdacht auf Manipulation. Zudem wurden 404 ausgezählte OB-Stichwahl-Stimmzettel in einem Altpapiercontainer auf dem städtischen Bauhof gefunden.

Gegen die Annullierung der OB-Wahl reichte Oberbürgermeister Peter Bürgel (CSU) Klage ein. Auf Drängen der Bezirksregierung hatte das Landratsamt die OB-Stichwahl Ende Juni wegen Verletzung von Wahlvorschriften für ungültig erklärt. Kurz zuvor waren bereits die Stadtrats- und die Kreistagswahl annulliert worden.

Am 08-08-2002

Sachsen-Anhalt erreicht Neuformulierung des Gentechgesetzes im Bundesrat

Gentechnikfreie Landwirtschaft in Gefahr

Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Antrag Sachsen-Anhalts zur Neuformulierung des Gentechnikgesetzes zu. Damit droht eine massive unkontrollierte Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Gleichzeitig werden Unternehmen von Haftungsansprüchen befreit - etwa wenn sich genetisch veränderte Pflanzen in Bio-Anbaugebiete ausbreiten. Greenpeace forderte die Länderkammer auf, den Antrag abzulehnen und sich nicht von der Gen-Industrie vereinnahmen zu lassen. Statt dessen sollten wirksame Maßnahmen beschlossen werden, um die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Wie dringlich neue gesetzliche Regelungen sind, zeigten Recherchen der Umweltorganisation. Danach hat das Bundessortenamt mit Sitz in Hannover jetzt den begrenzten kommerziellen Anbau von sechs gentechnisch veränderten Maissorten genehmigt. "Die Lobbyisten der Gentech-Industrie haben in Sachsen-Anhalt einen willigen Büttel für ihre Interessen gefunden," so Henning Strodthoff, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. "Bereits jetzt müssen Landwirte damit rechnen, dass Gen-Pflanzen zum Teil ohne jede Kennzeichnung angebaut werden und sich per Pollenflug unkontrolliert ausbreiten. Das Gentechnikgesetz muss klarstellen, dass die Gen-Konzerne auch zahlen müssen, wenn umliegende Äcker kontaminiert werden."

Mit dem Entschließungsantrag aus Sachsen-Anhalt würde der Bundesrat einen unverantwortliche Umgang mit der Gentechnik befördern: So soll beispielsweise Gen-Mais, der durch Pollenflug vom Nachbaracker entstanden ist, keine Gen-Pflanze im Sinne des Gentechnikgesetzes darstellen. Dann müsste auch niemand nach dem Gentechnikgesetz für Schäden an Gesundheit, Umwelt und Landwirtschaft haften.

In den vergangenen Jahren hat Greenpeace zum Teil illegalen Anbau von Gen-Saaten in Deutschland aufgedeckt und auch die unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen auf die Nachbaräcker nachgewiesen. Auch der jetzt vom Bundessortenamt genehmigte Anbau von einigen Tonnen gentechnisch veränderten Mais erfolgt ohne jede Kennzeichnung. Die genehmigte Menge Gen-Mais könnte für über 1000 Hektar reichen. Die gentechnikfreie Landwirtschaft, die derzeit die Regel ist, hätte mit massiven Verunreinigungen zu rechnen. Darunter würde auch die Produktion von Lebensmitteln leiden: Gentechnik würde zur unvermeidbaren Beigabe.

Am 23-05-2003

Volksbegehren in Sachsen-Anhalt

Gegen Einsparungen

Am kommenden Montag startet ein Bündnis von Eltern, Kirchen, Gewerkschaften und Sozialverbänden in Sachsen-Anhalt ein Volksbegehren gegen die vom Landtag beschlossenen Einsparungen bei der Kinderbetreuung. Nach einer Erhebung des Fachverbandes Mehr Demokratie ist es der 150. Anlauf für einen Volksentscheid in den Bundesländern. Alle 16 Landesverfassungen räumen den Bürgern direktdemokratische Mitbestimmungsrechte ein. Als Gründe für die seltenen Volksentscheide - statistisch gesehen komme pro Bundesland nur alle 44 Jahre ein Volksbegehren zur Abstimmung - nannte die Organisation die hohen Hürden. So seien in vielen Ländern Initiativen mit finanziellen Auswirkungen untersagt. Außerdem müssten zu viele Unterschriften gesammelt werden.

Damit es beispielsweise in Sachsen-Anhalt zum Volksentscheid komme, müssten innerhalb von zwei Monaten 250.000 Bürger unterschreiben das sei jeder zehnte Stimmberechtigte. In Brandenburg liege die Hürde mit vier, in Hamburg und Schleswig-Holstein mit fünf Prozent deutlich niedriger. Mehr Demokratie hält dagegen ein Quorum von 3 bis 5 Prozent bei einer Sammelfrist von mindestens sechs Monaten für angemessen.

"Für die Bürger ist es ungleich schwerer als für Politiker, ein Gesetz zu verabschieden. Die direkte Demokratie gleicht in den meisten Bundesländern eher einem Hindernislauf als einem fairen demokratischen Verfahren", erklärte Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie. Dabei nehme die Zahl der Initiativen zu. "Die Bürger wollen Politik gestalten. Deshalb müssen die Spielregeln für Volksbegehren dringend verbessert werden."

Bisher kam es nur in 10 Fällen zum angestrebten Volksentscheid. Lediglich in vier der 16 Bundesländer sei es den Bürgern gelungen: in Bayern (5 Volksentscheide), Hamburg (2), Schleswig-Holstein (2) und Sachsen (1).

Im einzigen ostdeutschen Bürgervotum stimmten die sächsischen Wähler im Oktober 2001 für den Erhalt der regionalen Sparkassen. Bekanntestes Beispiel sei der Volksentscheid "Schlanker Staat ohne Senat", mit dem die bayrischen Stimmbürger 1998 die zweite Parlamentskammer abschafften.

Am 29-08-2003

Flußpolitik von Sachsen-Anhalt kurzsichtig

"Luftnummer"

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Flußpolitik von Sachsen-Anhalt schrf kritisiert. Mit der Forderung Sachsen-Anhalts zur Fortsetzung des Wasserstraßenausbaus an Elbe und Saale steuere das Bundesland - nach dem Flughafen Cochstedt und dem Hafen Halle - die Schaffung weiterer Investruinen an: ausgebaute Wasserstraßen ohne Verkehr. Die im Antrag gestellten Forderungen, die "Planungsverfahren für notwendige verkehrswasserbauliche Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen Donau, Elbe, Weser und Saale einzuleiten beziehungsweise zum Abschluss zu bringen" sowie "Investitionen des Bundes an Wasserstraßen beschäftigungswirksam fortzusetzen", entbehrten für Elbe und Saale allerdings einer fundierten Grundlage, so die Stellungnahme des BUND. Am Freitag, den 7.11.2003, werde voraussichtlich der von Sachsen-Anhalt im Bundesrat eingebrachte Antrag "Faire Chancen für die Binnenschifffahrt" zur Abstimmung gebracht werden. Richtig sei, dass die Binnenschifffahrt "verlässliche" Fahrrinnentiefen benötige. Die Wirtschaftlichkeit beginne bei einer Fahrrinnentiefe von mindestens zwei Metern. Gefordert werde in dem jüngsten Positionspapier der Binnenschifffahrtsverbände sogar eine ganzjährig gesicherte Fahrrinnentiefe von drei Metern für die Hauptmagistralen.

Die Elbe als typischer Niedrigwasserfluss (Mittelgebirgsfluss) weise jedoch naturgemäß langanhaltende Niedrigwasserperioden mit Fahrwassertiefen von einem Meter und weniger auf. Diese für die Güterschifffahrt ungünstigen Ausgangsbedingungen verschlechterten sich zusätzlich durch den Klimawandel und die daraus resultierende Zunahme der Extreme.

Schon in den 90er Jahren hatte die Elbe durchschnittlich ein Wasserdefizit von sieben bis-14 Prozent im Vergleich zum langjährigen Mittel (IKSE). Im Jahre 2003 sei durch den Wassermangel zwischen Juni und Oktober die Güterschifffahrt auf Elbe und Saale praktisch vollständig zum Erliegen gekommen. Die ursprünglich geplanten Strombaumaßnahmen an der Elbe, veranschlagte Kosten:250 Millionen Euro, hätten an diesem Zustand nichts ändern können.

"Wenn ein ganzer Meter Wassertiefe fehlt, dann nutzen 20 cm Vertiefung der Schifffahrt rein gar nichts", so der Leiter des BUND-Elbeprojektes Ernst Paul Dörfler. Die Elbe würde zwar auf Kosten der Flussökologie weiter verbaut werden, aber ohne entsprechenden Nutzen für die Schifffahrt. Der von der Bundesregierung erlassene Baustopp an der Elbe sei deshalb in Anbetracht leerer Kassen eine vernünftige Entscheidung.

Die Landespolitiker hätten sich nur einmal den Güterverkehr auf der Elbe anschauen müssen, um festzustellen, dass er faktisch nicht mehr vorhanden sei. Selbst in wasserreichen Jahren würden auf der Elbe pro Tag nur geringe Mengen transportiert. Zwei zusätzliche Güterzüge pro Tag könnten diese Waren bei Bedarf problemlos aufnehmen. Niemand käme aber auf die Idee, für zwei Güterzüge eine neue Trasse zu bauen.

Auch die angestrebte Beschäftigungswirksamkeit bezeichnen die Umweltschützer als "Luftnummer". Nach dem jüngsten Geschäftsbericht des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt habe die Zahl der in der Binnenschifffahrt Beschäftigen seit 1993 um 25,1 Prozent abgenommen - trotz weitgehend ausgebauter Wasserstraßen.

Der BUND begrüßt dagegen die Haltung des Bundeslandes Sachsens, das keinen Handlungsbedarf für einen Ausbau der Elbe erkennen könne. Darüber hinaus wolle Sachsen 40 Millionen Euro für die Renaturierung seiner Flüsse investieren.

Am 05-11-2003

Umweltministerin soll Öffentlichkeit vor Landtagswahl täuschen

Sachsen-Anhalt

Die Deutsche Umwelthilfe wirft Sachsen-Anhalts Umweltministerin Petra Wernicke im Vorfeld der Landtagswahl eine "skandalöse Täuschung" der Bürger vor. Entgegen den Behauptungen von Wernicke vom Wochenanfang habe das Land seinen Teil des UNESCO Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" nicht erweitert, sondern im Gegenteil verkleinert, schreibt die Umwelthilfe. "Kurz vor der Landtagswahl erleben wir eine skandalöse Täuschung der umweltbewegten Bürgerinnen und Bürger", kritisierte Jörg Dürr-Pucher von der Umwelthilfe. "Faktisch wird die Abgrenzung des von der UNESCO anerkannten Gebietes nämlich nicht vergrößert, sondern im Gegenteil von 190.000 auf knapp 126.000 Hektar, also um rund ein Drittel der Fläche, drastisch verkleinert." Die Organisation fordert jetzt Ministerpräsident Wolfgang Böhmer auf, "ein Machtwort zu sprechen und die Fehlentscheidung seiner Umweltministerin rückgängig zu machen." Umweltministerin Wernicke hat nach Darstellung der Umwelthilfe am 20. März im Zusammenhang mit der Umbenennung der Elbe-Flusslandschaft in "Biosphärenreservat Mittelelbe" erklärt, das bestehende "Biosphärenreservat werde nun deutlich vergrößert".

Die Umweltorganisation weist darauf hin, dass Vertreter der UNESCO im Dezember 1997 in Brambach an der Elbe (Sachsen-Anhalt) die Anerkennung zum Biosphärereservat "Flusslandschaft Elbe" überreicht hatten. Grundlage hierfür sei seinerzeit ein Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gewesen, der am 25. April 1997 von der damaligen Umweltministerin Heidrun Heidecke im Auftrag von fünf weiteren beteiligten Bundesländern an die UNESCO eingereicht und wenige Monate später genehmigt worden sei. Der Flächenanteil in Sachsen-Anhalt habe damals rund 190.000 Hektar umfasst. Hierin eingeschlossen war auch das bereits seit 1979 bestehende und 1990 erweiterte Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" mit einem Flächenumfang von 43.000 Hektar.

Damit sei das deutschlandweit größte und "international viel beachtete" Großschutzgebiet entstanden, mit einem Verlauf über 400 Kilometern entlang der Elbe. Besonders hoch seien die Erwartungen hinsichtlich der länderübergreifenden Zusammenarbeit gewesen, "da sich nur so ein effektiver und modellartiger Auenschutz realisieren lässt".

Von Seiten des Umweltministeriums in Sachsen-Anhalt sei jedoch "seit längerem eine Verkleinerung diskutiert" worden. Man habe argumentiert, das Gebiet sei zu groß, nicht handlich genug und man wolle mehr auf Qualität statt auf Quantität setzen.

"In der Außendarstellung" werde nun versucht, die Verkleinerung des Gebiets auf 125.700 Hektar "zu kaschieren und die Veränderungen dreist in eine Vergrößerung zu verwandeln". Um dies nach außen "zu verschleiern", sei als Bezugsbasis statt des 1997 von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" das bereits zu DDR-Zeiten ausgewiesene, viel kleinere Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" herangezogen worden.

"Tatsächlich liegen jetzt fast nur noch die Elbauen zwischen den Deichen im Biosphärenreservat. Diese Flächen sind aber heute schon als Naturschutz-, FFH- oder Vogelschutzgebiete geschützt. Dagegen liegen weite Landschaftsräume in der angrenzenden Aue nach der Entscheidung Wernickes nun außerhalb", schreibt die Umwelthilfe. Für die UNESCO komme aber gerade den Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräumen bei einer Gebietsentwicklung eine besonders wichtige Funktion zu, da vor allem hier das Miteinander von Mensch und Natur modellartig zu praktizieren sei.

Ob es eine Abstimmung mit den zuständigen Gremien der UNESCO in Paris oder zumindest mit den anderen beteiligten Bundesländern des gemeinsamen Biosphärenreservates gegeben habe, sei bisher nicht bekannt, "aber nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe wenig wahrscheinlich".

Am 23-03-2006

Sachsen-SPD geht auf Distanz zu Milbradt

Kredit verspielt

Der Koalitionspartner SPD geht nach der Krise um die Sachsen LB deutlich auf Distanz zum sächsischen Regierungschef Georg Milbradt (CDU). "Damit ist der politische Dispositionskredit des Ministerpräsidenten bis zum Anschlag ausgereizt", sagte SPD-Fraktionschef Martin Dulig am Donnerstag in einer Sondersitzung des Landtags in Dresden. Milbradt solle die Weihnachtspause dazu nutzen, "in Ruhe" über seine "Verantwortung nachzudenken". Ministerpräsident Milbradt sagte, dass die Fehlentwicklungen der Sachsen LB lange nach seiner bis zum Januar 2001 währenden Amtszeit als Finanzminister eingeleitet worden seien. Auf Antrag des Regierungslagers bestätigte der Landtag die bereits am Mittwoch vom Haushaltsausschuss gebilligte Milliardenbürgschaft für die Sachsen LB. Somit haftet der Freistaat wie vor einer Woche ausgehandelt mit 2,75 Milliarden Euro für mögliche Ausfälle der nach der US-Immobilienkrise in Schieflage geratenen Landesbank. Finanzminister Stanislaw Tillich (CDU) sagte, er gehe derzeit "nicht von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" der Landesbürgschaft Sachsen s aus. Nach seiner Darstellung hatte BaFin-Präsident Jochen Sanio in der Nacht z Sachsen Dezember sogar mit der Schließung der Sachsen LB zum nächsten Morgen gedroht, falls bis drei Uhr früh keine Verhandlungslösung gefunden würde.

Aus Sicht der Koalition war eine Zustimmung des gesamten Parlaments nicht notwendig. Die Opposition scheiterte mit mehreren Entschließungsanträgen. So forderte d Sachsen sfraktion den Landtag vergebens auf, Milbradts Amtsführung im Zusammenhang mit der Sachsen LB zu missbilligen. Auch die von Grünen und Linken geforderte Vorlage eines Nachtragshaushalts fand keine Mehrheit. Damit ist eine Organklage der Opposition vor dem Sächsischen Ver Sachsen <http://www.ngo-onlin `Sachsen gs/sachsen>`_ sgerichtshof wahrscheinlich.

Nach Ansicht von Milbradt hätte der Umweg über einen Nachtragshaushalt die Verhandlungsposition Sachsens für die Übernahme der Sachsen LB durch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) geschwächt. Linke und Grüne bezweifeln dies. Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau nannte Milbradt ein "Standortrisiko". Linke-Fraktionschef André Hahn sagte, der Name des Regierungschefs stehe "für Chaos, Verschwendung von Steuergeldern und Realitätsverlust".

SPD-Fraktionschef Dulig kritisierte, Milbradt wolle "die Verantwortung für das Desaster" nun "gerne auf mehrere Schultern verteilen". Zudem lasse er sich selbst bei einer Milliardenbürgschaft als Retter in der Not feiern. "Wer in den nächsten eineinhalb Jahren der SPD eine Forderung mit dem Hinweis auf die angespannte Haushaltslage abschlägt, hat von uns nicht mehr zu erwarten, als ausgelacht zu werden", fügte er hinzu.

Am 20-12-2007

Betrug in Sachsen - Landrat droht Strafanzeige

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Der Kostenbescheid für einen Widerspruch gegen die geplante Schweinemastanlage in Klitzschen, Gemeinde Mockrehna, Landkreis Nordsachsen über rd. 25.000 Euro dürfte Landrat Michael Czupalla, seinen Stellvertreter Ulrich Fiedler, den Leiter des Umweltamts Bernhardt Voll und den Sachbearbeiter Dieter Ehlert teuer zu stehen kommen. Diesen vier Mitarbeitern des Landratsamtes wirft der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Sachsen vor, versuchten Betrug in besonders schwerem Fall und vollendeten besonders schweren Betrug in über vierzig Fällen begangen zu haben. Nach §263 Strafgesetzbuch steht darauf Haft zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Der BUND Landesvorsitzende Hans-Udo Weiland erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig. Was war da passiert?

BUND Sachsen wirft Nordsachsens Landrat Michael Czupalla Betrug vor Staatsanwaltschaft Leipzig soll Gebührenterror der Behörde aufklären

Nach erfolglosen Einwendungen und einem im Ergebnis ebenfalls nutzlosen Erörterungstermin hatte der BUND Sachsen im Mai vergangenen Jahres Widerspruch gegen die Genehmigung einer Schweinemastanlage in Klitzschen erhoben und in einer siebenseitigen Begründung ausführlich dargelegt, in welchen Aspekten die geplante Massentierhaltung gegen Recht und Gesetz verstößt und daher nicht genehmigt werden darf. Dabei spielten neben vielen anderen Punkten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die Schädigung von Mensch und Umwelt durch die erzeugte und auf Ackerflächen auszubringende Gülle sowie die Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Lärm und Luftschadstoffe ebenso eine Rolle, wie die völlig unzureichenden Überwachungsauflagen zur Vermeidung von Grundwasserschäden durch undichte Güllekanäle.

Mögliche Auswirkungen von Havarien und Brandkatastrophen wurden vom Landratsamt völlig ignoriert. Auch der einlegte Widerspruch des BUND veranlasste das Landratsamt nicht, sich mit den offenen Sachfragen doch noch kritisch auseinanderzusetzen. Stattdessen soll jetzt der BUND Sachsen als gemeinnütziger Verein für den abgelehnten Widerspruch rund 25.000 Euro Gebühren an den Landkreis zahlen, 50% mehr als den Antragsteller der Schweinemastanlage das gesamte Genehmigungsverfahren gekostet hat.

Gegen den Kostenbescheid hat der BUND Sachsen, vertreten durch Rechtsanwalt Wolfram Günther am 3. März 2011 beim Landratsamt Nordsachsen Widerspruch eingelegt und detailliert dargelegt, dass es für die Erhebung von Verfahrenskosten in derartiger Höhe keine Rechtsgrundlage gibt. In einem ausführlichen Rechtsgutachten führt Rechtsanwalt Günther aus, dass die Kostenfestsetzung durch das Landratsamt in mehrfacher Hinsicht dem ausdrücklichen Wortlaut und Sinn und Zweck des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes, dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Grundgesetz, den Grundsätzen behördlichen Ermessens gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung sowie dem Umweltrechtsbehelfsgesetz widerspricht. Nach der geltenden Rechtlage hätten dem BUND allenfalls 10 Euro für die Ablehnung seines Widerspruchs gegen die Massentierhaltung in Klitzschen in Rechnung gestellt werden dürfen.

Nun handelt es sich bei dieser Sache keineswegs um eine besonders komplizierte und umstrittene Rechtsmaterie. Landrat Czupalla und seine Mitarbeitern hätten nur, und dazu sind sie aufgrund Ihres Amtseids verpflichtet, das Kostengesetz lesen und wortgetreu anwenden müssen. Hier aber sollte offensichtlich ein Exempel statuiert und kritischen Bürgern sowie dem BUND gezeigt werden, dass das Landratsamt missliebige Stimmen jederzeit finanziell ruinieren kann und will. Für den BUND Landesvorsitzenden Hans-Udo Weiland ist das eine Kriegserklärung, die zum Ziel hat, die mensch- und umweltorientierte Arbeit des BUND nachhaltig zu beeinträchtigen. Dazu erscheinen zumindest einigen Mitarbeitern des Landratsamtes auch offensichtlich rechtswidrige Mittel und Willkür ein geeigneter Weg sein. Jetzt aber hat zunächst einmal der Staatsanwalt das Wort. Bestätigt sich der Eindruck eines Augiasstalls, dann ist es nun an der Zeit, ihn auszumisten.

Rückfragen beantwortet Rechtsanwalt Wolfram Günther, Leipzig. Der Text der Strafanzeige sowie weitere Unterlagen können beim BUND Sachsen angefordert werden.

BUND Sachsen e.V. Hans-Udo Weiland Landesvorsitzender Fon: 03423 608424 weiland at bund-sachsen.de

Am 08-03-2011