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Neue Rechte für Fluggäste

Erstmals zusätzliches Geld für Flugausfälle

Passagiere von Fluggesellschaften haben ab Donnerstag mehr Rechte. So muss eine Fluggesellschaft kostenlos Hotel, die Fahrt dorthin, Essen, Snacks, sowie zwei Telefongespräche, Telefaxe oder E-Mails zur Verfügung stellen, wenn der Flug überbucht oder wenn er gestrichen wurde, so dass der Fluggast seine geplante Reise sehr viel später erreicht und deshalb Unterkunft und Verpflegung braucht. Zudem kann der Fluggast die Erstattung des Flugtickets zwischen 125 und 600 Euro verlangen, wenn er über den gestrichenen Flug nicht zwei Wochen früher informiert wurde oder er verspätet fliegen muss, weil der Flug überbucht wurde. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke, und der Dauer der Verspätung am Endziel. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßt die neuen europaweiten Entschädigungsregelungen im Flugverkehr. "Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung wird der Praxis der pauschalen Überbuchung ein Riegel vorgeschoben", sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Edda Müller.

"Praktische Fragen"

Datenschützer unterstützt Forderung nach Verbot heimlicher Vaterschaftstests

Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz vertrat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die Ansicht, dass genetische Daten "besonders schutzwürdig" seien. "Ich unterstütze deshalb den Vorschlag, die heimliche Durchführung von Gentests gesetzlich zu untersagen. Dies gilt sowohl für heimliche Vaterschaftstests als auch für sonstige Gentests, die ohne Wissen der Betroffenen durchgeführt werden." Durch einen Gentest könne sich heute jeder Aufschlüsse über die gesundheitliche Disposition oder biologische Verwandtschaftsverhältnisse verschaffen. "Es handelt sich hierbei um Daten aus den intimsten Bereichen eines Menschen, die einen wirksamen Schutz benötigen", so Schaar.

Wettbewerbsverstoß

Angebliche Rabattaktion von Media Markt als irreführend abgemahnt

Media Markt muss wegen seiner Aktion am Montag "Am 3.1. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" mit Klagen rechnen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Media-Markt-Niederlassungen im Saarland und in Baden-Württemberg wegen irreführender Preiswerbung abgemahnt. Anstatt die Preise wirklich zu senken, habe die Metro-Tochter Media Markt zuvor die Preise erhöht. Das legten Beschwerden von Verbrauchern nahe. Auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat juristische Schritte gegen den Elektroriesen eingeleitet. "Die Werbung ist irreführend", sagt Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Vorsitzender der Wettbewerbszentrale. Künftig soll Media Markt auf solche Aktionen verzichten, so die Wettbewerbszentrale.

Bauherrenschutz

Warnung vor faulen Absprachen beim Bauen - Verlust des Ersparten droht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt eindringlich davor, einen Bauvertrag zu unterschreiben, wenn die Realisierbarkeit des Vorhabens nicht hundertprozentig gesichert ist. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen rechtskräftig werden soll. Hintergrund der Warnung sind mehrere Fälle, in denen Baufamilien trotz eines mündlich vereinbarten Geltungsvorbehaltes oder anderer Zusagen nicht ungeschoren aus dem Vertrag heraus kamen. Sie mussten bis zu 10 Prozent der Bausumme als "Abstand" für die Nichterfüllung des Vertrages bezahlen und verloren somit einen großen Teil ihrer Ersparnisse.

T-Com auf Kundenfang für Optionstarife

Angerufen worden, Angebot abgelehnt - und trotzdem berechnet

Verbraucherschützer erheben schwere Vorwürfe gegen die Deutsche Telekom. Das Unternehmen berechne Telefonkunden Zusatzleistungen, die diese gar nicht bestellt hätten, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen. So hätten Kunden telefonisch Angebote über Zusatzoptionen erhalten, diese aber abgelehnt - und trotzdem eine Auftragsbestätigung und Rechnung erhalten. Kein Opfer dieser Methoden müsse dies hinnehmen, so die Verbraucherzentrale. Doch besonders alte Menschen könnten sich kaum gegen die Marketing-Methoden der T-Com wie auch anderer Anbieter an Telefon und Haustür wehren.

0900

Urteile bei Mehrwertdiensten zu Gunsten des Kunden entschieden

Die Gerichte in Schleswig-Holstein haben in diesem Jahr fast alle Klagen, bei denen es um die strittige Zahlung von sogenannten "Mehrwertdiensten" ging, zugunsten der Verbraucher entschieden. Das berichtet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holststein. Vorwiegend habe es hohe Rechnungen betroffen, die durch Dialerprogramme verursacht wurden, die sich, von den betroffenen Verbrauchern unbemerkt, auf dem Computer eingenistet hatten und den unseriösen Anbietern satte Gewinne einfahren sollten. Viele Verbraucher hätten auf Rat der Verbraucherschützer die ungerechtfertigten Entgeltforderungen der Telekommunikationsunternehmen nicht widerspruchslos bezahlt und ihre Telefonrechnungen um die streitigen Dialerentgelte gekürzt.

Getestet

Fast jeder zweite Laden hat mangelhafte Notausgänge

Mit Waren zugestellte oder abgeschlossene Türen und unsinnige Schilder sind bei Notausgängen in Kaufhäusern die Regel. Das zeigt ein Test der Verbraucherzentrale NRW in 30 Kaufhäusern und Fachmärkten Bonns und Kölns. Fast jeder zweite Laden sei in dem Test mit zum Teil gravierenden Mängeln aufgefallen, so das Ergebnis. Die Tester der Verbraucherzentrale nahmen dabei 30 Kaufhäuser, Bau- und Möbelmärkten, sowie große Buchhandlungen und Sportgeschäfte unter die Lupe. In 13 Läden habe es zum Teil krasse Sicherheitsmängel in punkto Fluchtwege oder Hinweisschilder gegeben. So hätten neun Läden unzureichende Wegweiser zu den Notausgängen, in zehn Geschäften seien die rettenden Ausgänge ins Freie zugestellt. Und gleich in beiden Punkten patzten sechs der dreißig Läden.

Alcopops

Harte Kritik an den Umgehungsstrategien der Spirituosenindustrie

Der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Initiator des Alkopops-Gesetzes, Reinhard Schultz kritisiert die Pläne der Spirituosenindustrie, kurz nach der Einführung der Steuer auf alkoholische Mischgetränke auf Branntweinbasis, den Alkohol ihrer süssen Mischgetränke künftig aus Bier oder Wein zu gewinnen. Das Vorgehen von Teilen der Spirituosenindustrie beweise, dass es lediglich darum geht, Kinder möglichst frühzeitig an den Alkoholkonsum zu gewöhnen, erklärt Schultz. Das ganze Marketing der Branche ziele auf das Image "Erwachsen durch Alkohol". Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt ins Besondere vor den neuen alkoholhaltigen Energiedrinks. Denn gerade der Mix von Alkohol und Koffein ist heikel, daran ändert sich auch nichts, wenn der Alkohol aus Wein oder Bier stammt.

Schulstart

Empfehlungen für die richtige Mischung in Schultüte und Pausensnacks

Bald ist es wieder soweit! Aufgeregt fiebern die künftigen Erstklässler ihrer Einschulung entgegen. Mit dabei die heiß begehrte Schultüte, oft prall gefüllt mit Süßigkeiten. Damit die Kids gleich fit durchstarten, kommt es hierbei auf die richtige Mischung an. Die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale raten Eltern, neben einer kleinen Auswahl vom Lieblings-Naschwerk auch an alternative Snacks zu denken, wie z. B. Äpfel oder Kirschen, Knuspernüsse oder Trockenfrüchte. Mit selbst gemachtem Popcorn in kleinen bunten Tüten können beispielsweise Lücken der Schultüte ausgepolstert werden.

"Cold Calls" sind verboten

Bei Werbe-Anrufen keine persönlichen Daten nennen

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt davor, bei unverlangten Werbe-Anrufen Namen, Anschrift und andere persönliche Daten zu nennen. Im Gegenteil sollten die Angerufenen den Spieß umdrehen und den Anrufer ausfragen. Unverlangte Werbe-Anrufe sind gesetzlich verboten. Wer persönliche Daten preisgebe, um etwa Prospektmaterial zu erhalten, laufe Gefahr, einen angeblich geschlossenen Vertrag bestätigt zu bekommen.

"Sie haben gewonnen"

Gewinnmitteilungs-Masche jetzt zum Adressensammeln

Vor unseriösen angeblichen Gewinnmitteilungen hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gewarnt. Offensichtlich gehe es darum, Adressen und persönliche Daten für Marketingmaßnahmen zu ermitteln. Hinter der angegebenen 0137-"Hotline"-Nummer für 98 Cent pro Anruf verberge sich eine pure Band-Ansage - "ein einfaches Mittel, um schnell viel Geld abzukassieren", warnen die Verbraucherschützer.

Auskunft, Widerspruch und Gewinn einsacken

Was tun bei Gewinnversprechen und Adressenhandel?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat wieder einmal vor unseriösen angeblichen Gewinnmitteilungen gewarnt. Wer antworte, müsse damit rechnen, mit Werbung überschwemmt zu werden. Dabei haben Verbraucher einige Rechte: Der Nutzung der Adresse für Werbezwecke kann man widersprechen. Wer persönliche Daten speichert, muss allen Betroffenen kostenlos Auskunft erteilen. Und Gewinnversprechen sind einklagbar - selbst dann, wenn sie wie so oft im Kleingedruckten wieder zurückgenommen werden.

Rücknahmesystem

Insellösung bei Einwegflaschen teilweise unzulässig

Die praktizierte so genannte Insellösung bei Getränkeverpackungen ist teilweise unzulässig. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Landgerichts Duisburg gegen die Handelskette Plus zum Dosenpfand. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Plus verklagt, nachdem das Unternehmen sich geweigert hatte, sich einem einheitlichen Rücknahmesystem für Einwegflaschen anzuschließen. Stattdessen installierte das Unternehmen ebenso wie die Handelsketten Lidl, Aldi, Penny und Netto eigene Insellösungen, um sich der Rücknahmeverpflichtung für andere Verpackungen zu entziehen.

Sauberes Saatgut erhalten

Postkartenaktion "Keine Gentechnik auf unseren Äckern" gestartet

Viele Deutsche wollen keine Gentechnik. Es reiche jedoch nicht aus, beispielsweise bei tierischen Lebensmitteln nach gentechnikfreier Ware zu fragen, nur noch Bioprodukte zu kaufen oder mühselig die Zutatenlisten nach gentechnischen Hinweisen zu durchforsten, meint die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Zusammen mit dem Bündnis für Gentechnikfreie Landwirtschaft in Niedersachsen, Bremen und Hamburg setzt sie sich deshalb unter anderem für den Erhalt gentechnikfreier Nahrung und einer Schadenshaftung nach dem Verursacherprinzip ein. Mit einer Postkartenaktion, die sich an den niedersächsischen Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen richtet, können Verbraucher diese Forderungen unterstützen.

Kontrolle fehlt

Landesbehörden spielen bei BSE mit dem Vertrauen der Verbraucher

Vor dem Hintergrund nicht oder unkorrekt durchgeführter BSE-Tests hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) an die Verantwortung der Bundesländer appelliert. Die zuständigen Landesbehörden spielten nicht nur mit dem Vertrauen der Verbraucher, sondern schadeten auch der Wirtschaft in ihrem eigenen Land, kritisiert der Verband. Er sieht in den Unzulänglichkeiten bei den BSE-Tests ein weiteres Indiz dafür, dass die verantwortlichen Politiker noch nicht erkannt hätten, dass präventiver gesundheitlicher Verbraucherschutz auch eine zentrale wirtschaftliche Komponente habe. Die Zahl der in Deutschland ohne BSE-Test geschlachteten Rinder steigt derweil weiter an. Allein in Nordrhein-Westfalen sei von Januar bis September 2003 das Fleisch von mindestens 160 ungetesteten Rindern in den Handel gelangt. Das teilte die Landesumweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) mit. In allen Fällen seien die Staatsanwaltschaften eingeschaltet worden oder es ermittelten die Veterinärämter der zuständigen Kreise und kreisfreien Städte.

Gesundheit

Wellness-Getränke überflüssig

Wellness-Getränke sind laut einer Analyse der Verbraucherzentralen entbehrlich und manchmal sogar gesundheitsschädlich. "Gesundheit lässt sich nicht kaufen, auch wenn die Werbung anderes verspricht", lautet das Fazit der Untersuchung, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Um die Irreführung durch Werbeaussagen zu unterbinden und die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen, bestehe bei Gesetzgeber, Herstellern und Lebensmittelüberwachung dringender Handlungsbedarf.

Arme haben kein Geld für private Vorsorge

Verbraucher-Zentrale nennt Rentenbeschlüsse Flickschusterei

Die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Edda Müller, hat die Rentenbeschlüsse der Bundesregierung scharf kritisiert. "Das ist reine Flickschusterei", sagte Müller der "Berliner Zeitung". Die Maßnahmen könnten nur greifen, wenn die Konjunktur anspringe und vor allem die Zahl der Arbeitslosen deutlich zurückgehe. Die Regierung baue auf das Prinzip Hoffnung. Zugleich habe sie es versäumt, einige gute Vorschläge der Bert-Kommission konsequent aufzugreifen, fügte die Verbraucherschützerin hinzu.

Gesundheits-Warnhinweise nur für Zigaretten

Verbraucherschützer fordern Werbeverbot für alle Tabak-Produkte

Warnhinweise zur Schädlichkeit des Rauchens in der Werbung und auf der Verpackung gelten nur für Zigaretten, nicht aber für andere Tabakprodukte. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. In dem Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Badische Tabakmanufaktur Roth-Händle wegen fehlender Warnhinweise bei Zigarillos verklagt. Nach dem Urteil muss Roth-Händle in der Werbung oder auf der Verpackung von Zigarillos keine Warnhinweise verwenden. "Diese eklatante Gesetzeslücke ist für uns nicht nachvollziehbar und muss geschlossen werden", sagte vzbv-Fachbereichsleiter Patrick von Braunmühl. Er kündigte an, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Der vzbv forderte die Bundesregierung auf, ein generelles Werbeverbot für alle Tabakprodukte durchzusetzen.

Klage gegen Gentech-Kennzeichnung

Handelsabkommen gefährdet Verbraucherinformation

Informationsrechte für Verbraucher könnten durch das geltende Welthandelsrecht künftig erheblich eingeschränkt werden. Anlässlich der bevorstehenden Welthandelskonferenz in Cancún warnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die in Europa erst im Juli beschlossene Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln von der Welthandelsorganisation (WTO) als unzulässige Handelsbeschränkung gewertet werden könnte. Selbst freiwillige Umweltzeichen wie der "Blaue Engel" seien vom Urteil der WTO-Widrigkeit bedroht. "Das Recht der Verbraucher auf Information muss als Grundprinzip in den WTO-Regeln klipp und klar verankert werden", forderte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Der vzbv rief die Bundesregierung auf, sich in Cancún für eine entsprechende Stärkung der Verbraucherrechte einzusetzen.

Entwurf für EU-Verordnung

Schluss mit falschen Gesundheits-Angaben bei Lebensmitteln

Bald könnte es vorbei sein mit Werbung für fragwürdige Gesundheitseffekte von Lebensmitteln: EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne hat einen Verordnungsentwurf zu ernährungs- und gesundheitsbezogenen Angaben in der Lebensmittelwerbung vorgelegt. "Der Entwurf bereitet dem jahrelangen Gerangel um mehr Klarheit und Wahrheit bei den Werbeaussagen ein Ende und schützt den Verbraucher vor Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln", freut sich Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).Zahlreiche wissenschaftlich nicht hinreichend belegte Aussagen gaukelten den Verbrauchern derzeit vor, sie würden ein vermeintlich gesundes Lebensmittel konsumieren. Der vzbv fordert die Bundesregierung und die deutschen Vertreter im Europäischen Parlament auf, den Kommissionsentwurf uneingeschränkt zu unterstützen. An die Lebensmittel- und Werbewirtschaft richtet der vzbv den Appell, ihre ablehnende Haltung aufzugeben und stattdessen einen selbstkritischen Dialog darüber führen, wo sie etwa bei der Bewerbung von Kinderlebensmitteln an die Grenzen ihrer Verantwortlichkeit stoßen.