DIE Internet-Zeitung
"Anti-Terror-Paket II beschädigt den Rechtsstaat"

Pro Asyl

Am

Das sogenannte "Anti-Terror-Paket II" orientiert sich nach Auffassung von PRO ASYL nicht am Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist geeignet, den Rechtsstaat zu beschädigen. Insbesondere dienten viele der geplanten Regelungen nicht – wie von der SPD-Fraktionsführung behauptet - "dem besseren Erkennen, der effektiveren Bekämpfung und der Verhinderung terroristischer Aktivitäten". Das Gesetz werde mit voller Wucht auch Ausländer und Asylsuchende treffen, die nichts mit terroristischen Verbrechen zu tun haben.


Die Regelausweisungstatbestände seien generalklauselartig gefasst und schafften Rechtsunsicherheit. Nach Einschätzung von PRO ASYL besteht die Gefahr, dass selbst nicht-gewalttätige Unterstützer von Gruppierungen, die sich für die Beseitigung menschenrechtsverletzender Regime in ihren Herkunftsländern einsetzen, getroffen werden und exilpolitische Tätigkeit einem Terrorismusverdacht unterliegt. "Ein Gesetz, nach dem es möglich gewesen wäre, Unterstützer von Nelson Mandela und des ANC während des Apartheidregimes auszuweisen, ist inakzeptabel," sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Absolut zwingend seien Korrekturen beim Datenschutz: Asylsuchende dürften nicht zu "gläsernen Flüchtlingen" gemacht werden. Die vorgesehene umfassende Datenübermittlungspflicht vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Ausländerbehörden an den Verfassungsschutz gefährdeten die Grundlage eines fairen Asylverfahrens. Die Änderungen im Bundesverfassungsschutz sind für die Flüchtlingshilfsorganisation eine Generalklausel für eine schrankenlose Datenübermittlung. Dabei bestehe das Risiko, dass wesentliche Inhalte aus Asylverfahren auf Geheimdienstkanälen in den Verfolgerstaat gelangen könnten.

Der geplante automatische Abgleich asylrechtlicher erkennungsdienstlicher Daten mit polizeilichen Tatortspuren beinhalte einen nicht hinzunehmenden Generalverdacht. Alle Asylsuchenden würden damit Beschuldigten bzw. Verdächtigen gleichgestellt. Vorurteile gegen Flüchtlinge erhalten somit neue Nahrung, kritisiert PRO ASYL.

Angesichts der bevorstehenden abschließenden Verhandlungen zwischen Spitzenpolitikern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordert PRO ASYL, gravierende rechtsstaatliche Mängel zu beseitigen. Das zweite Anti-Terror-Paket sei nicht, wie von Struck und Stiegler behauptet, "eine starke, aber auch rechtsstaatlich annehmbare Antwort auf die aktuelle Gefährdungslage".

Am 02-11-2001

Auszeichnung und Appell

Anlässlich der Verleihung des mit 10.000 DM dotierten ‚Blauen Elefanten für Kinderrechte‘ durch den Deutschen Kinderschutzbund und die Ravensburger Ratgeber im Urania-Verlag an PRO ASYL erinnert der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Heiko Kauffmann, die Parteien der Regierungskoalition, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, an die Beschlüsse ihrer letzten Parteitage zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung und zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Auch nach entsprechenden Beschlüssen des Bundestages vom 30.9.1999 und vom 5.12. 2000 sowie einer Entscheidung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26.9.2001 – zugunsten einer Petition von PRO ASYL – habe die Bundesregierung ihre Verweigerungshaltung gegenüber der Verwirklichung von Schutzrechten für Kinderflüchtlinge bisher nicht aufgegeben. Im Gegenteil verstoße der Entwurf von Innenminister Otto Schily für ein neues Zuwanderungsgesetz mit der weiteren Herabsetzung des Nachzugsalters gegen völkerrechtliche Bestimmungen und europäische Standards.

Wenn deutsche Politiker jetzt ständig die internationalen Verpflichtungen betonten, denen Deutschland nachkommen müsse, dann müsse man mit dem Schutz von Flüchtlingskindern beginnen. „Im Umgang mit der schutzbedürftigsten Gruppe von Flüchtlingen, den unbegleiteten Kinderflüchtlingen, zeigt die ‚zivilisierte Welt‘ wie zivilisiert sie wirklich ist“, mahnte Kauffmann Politik und Gesellschaft. Kauffmann fordert Bundestag und Bundesregierung auf, „Menschenrechte und Kinderrechte nicht länger immer nur zu proklamieren, sondern im konkreten Fall endlich zur Geltung zu bringen.“

Am 23-11-2001

Pro Asyl zum Zuwanderungsgesetz

"Viel Schatten - wenig Licht" so kann das Zuwanderungsgesetz nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl insgesamt bewertet werden.

  • Auf der politischen Tagesordnung steht die Entwicklung eines einheitlichen europäischen Migrations- und Flüchtlingsrechtes für den Zuwanderungsraum EU. Das nationalstaatliche Vorpreschen ist problematisch.
  • Die Absichtserklärung, der Mehrzahl der bisher Geduldeten zu einem sicheren Aufenthaltsstatus zu verhelfen, löst das Gesetz nicht ein. Pro Asyl befürchtet, dass ein Großteil der bislang rund 250.000 Geduldeten die hohen Hürden zur Aufenthaltsverfestigung nicht schaffen kann.
  • Die Schaffung so genannter Ausreisezentren hat das System der in Deutschland bereits exzessiv genutzten Abschiebungshaft um ein weiteres Element erweitert.
  • Die durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz bereits eingeführte Verschärfung der Ausweisungstatbestände führt dazu, dass Deutschland alles andere als ein weltoffenes, fremdenfreundliches Land wird.
  • Auch das Zuwanderungsgesetz beendet nicht die völkerrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingskindern in Deutschland: Die UN-Kinderrechtskonvention wird weiterhin verletzt. Ausländerrechtliche Bestimmungen gehen nach wie vor dem Kindeswohl vor.

Trotz einer Vielzahl gravierender Mängel enthält das Gesetz bedeutende Verbesserungen, so zum Beispiel:

  • Die Härtefallregelung: Sie ist ein Bruch mit der Rigidität der bisherigen Gesetzgebung, die die Lösung humanitärer Härtefälle kaum zuließ.
  • Die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention: Damit wird Deutschlands isolierte Auslegungspraxis beseitigt und ein wichtiger Schritt zu einer völkerrechtskonformen Auslegung der Genfer Konvention gegangen.

Am 22-03-2002

Türkische Küstenwache beschießt Flüchtlingsschiff

Der Beschuss eines Flüchtlingsbootes vor der Küste Nordzyperns stellt nach Auffassung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl eine neue Stufe der Eskalation an den Außengrenzen der Europäischen Union dar. Die verfehlte Flüchtlingspolitik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten trage Mitschuld an dem Tod des Flüchtlings und den Verletzten. Der Türkei werde zunehmend die Türsteherfunktion einer vorverlagerten Abschottungspolitik zugewiesen.

Der Beschuss sei ein trauriger Höhepunkt einer zunehmenden Militarisierung der EU-Außengrenzen. Das Szenario, verstärkt Militär einzusetzen bis hin zur Beschießung ankommender Flüchtlingsschiffe, werde unter der Regierung Berlusconi in Italien offen diskutiert. Fast nahtlos reihen sich gestern bekannt gewordene Pläne der britischen Regierung ein. Tony Blair möchte verstärkt Marine und die Royal Air Force zur Abwehr von Flüchtlingen im Mittelmeer einsetzen.

Verschiedene Aktionspläne zur Bekämpfung der "illegalen Einreise" auf EU-Ebene vom Februar und April 2002 verschärften den Druck beispielweise auf das Transitland Türkei, die Flucht bzw. Weiterflucht nach Europa zu unterbinden, so Pro Asyl. Mit der Androhung von Sanktionen werde dieser Druck massiv verschärft.

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten nähmen es billigend in Kauf, dass elementare Menschenrechte und Grundsätze des Flüchtlingsrechtes verletzt würden. Obwohl die Türkei seit Jahren Hauptherkunftsland von Flüchtlingen sei, binde die EU den Verfolgerstaat zunehmend in die Fluchtverhinderung ein.

Die Ausrichtung der gegenwärtige EU-Politik - Abwehr um jeden Preis - nehme das Sterben an den Außengrenzen in Kauf und stelle das Recht auf Asyl in der Europäischen Union zur Disposition.

Am 24-05-2002

Zum dritten Todestag

Auch drei Jahre nachdem der Sudanese Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung aus Frankfurt unter den Händen von Bundesgrenzschutzbeamten zu Tode kam ist nicht absehbar, ob und wann das Drama im Rahmen einer Gerichtsverhandlung aufgeklärt wird. Zwar hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Februar 2002 Anklage gegen drei BGS-Beamte wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhoben. Die Anwälte der Beschuldigten haben jedoch Anträge auf Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung gestellt.

Der 30-jährige Aamir Ageeb war am 28. Mai 1999 in einer Maschine der Lufthansa während des Startvorgangs erstickt. Zuvor hatten ihn Grenzschützer mit Plastikfesseln, meterlangen Klettbändern und einem Seil gefesselt und ihm einen Motorradhelm übergestülpt.

Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Tattag wird die Aufklärung des Hintergrundes immer schwieriger. Pro Asyl hält es für nötig, dass in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung die Ursachen- und Verantwortungskette rekonstruiert wird, die zum Tod Ageebs geführt hat. Aamir Ageeb war bereits der zweite Tote bei einer Flugabschiebung von deutschen Flughäfen. Lückenlose Aufklärung sei unabdingbar, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholten.

Im April dieses Jahres sind zum ersten Mal in Europa Grenzschützer für die Tötung eines Abzuschiebenden zur Verantwortung gezogen worden. Drei Jahre nach dem Tod des abgelehnten nigerianischen Asylbewerbers Marcus Omofuma wurden in Österreich drei an seiner Abschiebung beteiligte Fremdenpolizisten, die ihn am 1. Mai 1999 mit Klebeband am Sessel eines Flugzeugs fixiert und geknebelt hatten, in 1. Instanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Flugabschiebungen mit tödlichem Ausgang hat es außer in Deutschland und in Österreich auch in Belgien, Großbritannien und in der Schweiz gegeben.

Am 28-05-2002

Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten ist abgeschafft

Eine wichtige Neuerung des neuen Zuwanderungsgesetzes, das als Ganzes erst zum 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, wird bereits heute wirksam: Der von PRO ASYL als "institutionalisiertes Verfahrenshindernis" kritisierte Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten ist ab sofort abgeschafft. Damit ergibt sich für Flüchtlinge, die im Asylverfahren anerkannt worden sind, schneller Klarheit über ihre Perspektive. Allerdings sind noch viele Klagen des Bundesbeauftragten gegen positive Asylbescheide anhängig. PRO ASYL fordert deshalb eine ernsthafte Prüfung, ob die vom Bundesbeauftragten bis zu seiner Abschaffung erhobenen Klagen tatsächlich in allen Fällen vertretbar sind oder zurückgenommen werden sollten.

Die nunmehr abgeschaffte Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten bestand seit 1965. Da über Asylanträge weisungsunabhängige Beamte entscheiden, sollte mit dem Bundesbeauftragten sichergestellt werden, dass die Entscheidungspraxis in vergleichbaren Asylfällen nicht divergiert. In der Praxis hat der Bundesbeauftragte jedoch seine Korrektivfunktion missbraucht und fast ausnahmslos gegen positive Asylbescheide geklagt. Dieses einseitige Amtsverständnis hatte für viele beim Bundesamt zunächst anerkannte Flüchtlinge die Folge, dass sie noch jahrelang in Unsicherheit über ihr Schicksal leben mussten.

Als missbräuchlich kritisierten PRO ASYL und andere Organisationen auch, dass der Bundesbeauftragte Rechtsmittel nicht nur dann einlegte, wenn Grundsatzfragen zu klären waren, sondern sich in seinen Klagebegründungen auf die angeblich mangelnde Glaubwürdigkeit des jeweiligen Asylsuchenden stützte.

Die Abschaffung des Bundesbeauftragten bietet nunmehr Anlass zu prüfen, welche Klagen gegen anerkennende Entscheidungen wirkliche Grundsatzfragen betreffen. Rechtsmittel, die der Bundesbeauftragte in Verkennung der Funktion seines Amtes eingelegt hat, sollten nunmehr - auch im Interesse einer Entlastung des Asylverfahrens - zurückgenommen werden.

Die von PRO ASYL begrüßte Abschaffung des Bundesbeauftragten ist jedoch mit einem erheblichen Nachteil gekoppelt: Die Asylentscheider sind zukünftig weisungsgebunden.

PRO ASYL fordert eine Klarstellung, dass sich diese Weisungsbefugnis nur auf allgemeine Fragen bezieht, nicht aber auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Asylgesuchen im Einzelfall. Die individuelle Verfolgungsfurcht ist nichts, was nach Aktenlage oder nach Maßgabe politischer Interessen beurteilt werden kann. Jede Asylentscheidung setzt einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Flüchtlings voraus, der nur in der Asylanhörung selbst gewonnen werden kann. PRO ASYL bedauert, dass bei der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes die Chance versäumt worden ist, die Weisungsungebundenheit der Entscheider in Sachen Glaubhaftigkeitsbeurteilung festzuschreiben.

Am 01-07-2002

Bundesrat verhandelt über UN-Kinderrechtskonvention

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL begrüßt den Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Bundesratssitzung am Freitag, 12. Juli, in dem der Bundesrat die Bundesregierung zur Rücknahme der sogenannten Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention auffordert und appelliert an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, diesem Antrag zuzustimmen.

Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, bezeichnete diesen Antrag "als letzte Chance aller Parteien - sowohl der rotgrünen Regierungskoalition wie der Opposition - in dieser Legislaturperiode gemeinsam einen ernsthaften und glaubwürdigen Beitrag zur Integration der unbegleiteten Flüchtlingskinder und zur nachhaltigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland zu leisten."

Über 10 Jahre sei die Bundesrepublik Deutschland ihrer Pflicht zur innerstaatlichen Umsetzung der maßgeblichen Konventionsbestimmungen nicht nachgekommen, indem sie sich durch ihre sogenannte Interpretationserklärung das Recht angemaßt habe, Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. Doch genau diese Unterschiede macht die Kinderrechtskonvention eben nicht: Sie gewährt allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Rechte und stellt ihr Wohl und Interesse in Vorrang vor allen staatlichen, gesetzgeberischen, verwaltungsmäßigen Maßnahmen.

Schon bei der Vorlage des ersten Staatenberichts 1995 hat sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes über die deutsche Praxis sehr besorgt gezeigt: Das Diskriminierungsverbot, der Vorrang des Kindeswohls, die Hilfe für Flüchtlingskinder und andere wesentliche Schutzbestimmungen seien in Deutschland "offensichtlich nicht gewährleistet".

Obwohl Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen durch Parteitagsbeschlüsse und Zusagen an ihr Versprechen gebunden sind, im Falle der Regierungsübernahme die Vorbehalte zurückzunehmen, weigert sich der zuständige Innenminister rigoros mit Hinweis auf die angebliche Zuständigkeit der Länder, endlich tätig zu werden. Der Standpunkt der Bundesregierung - dies weist das Gutachten des Bremer Dozenten Dr. Erich Peter nach - ist irrig und als Ausrede des BMI zu werten. Die im Falle einer Rücknahme des Ausländervorbehalts entstehende Anpassung innerstaatlichen Rechts berührt allein die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes. "Der Bundesinnenminister will sich mit Hinweis auf die angebliche Zuständigkeit der Länder aus der politischen Verantwortung stehlen", so Kauffmann.

Den Aufruf und die Forderungen der PRO ASYL-Kampagne "Alle Kinder haben Rechte" haben inzwischen mehrere Zehntausend Wählerinnen und Wähler unterzeichnet. Heiko Kauffmann rief dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf mit den Forderungen dieser Kampagne einzumischen und sie als Prüfstein an alle Kandidaten und Kandidatinnen aller Parteien für eine glaubwürdige Kinder- und Menschenrechtspolitik zu nutzen. PRO ASYL kündigt an, die fortgesetzten Verstöße Deutschlands gegen die UN-Kinderrechtkonvention im Wahlkampf zu thematisieren.

Am 12-07-2002

Innenministerkonferenz in Bremen

Anlässlich der Innenministerkonferenz am Donnerstag in Bremen appelliert Pro Asyl, tragfähige Lösungen. Kurzatmige Abschiebestoppregelungen seien keine Perspektive. Sie würden weder der Situation in den Herkunftsländern noch der erfolgten Integration vieler Flüchtlinge gerecht. Besonders für einen Flüchtlinge aus Afghanistan sei ein sicherer Aufenthaltsstatus nötig, zudem ein Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Tschetschenien, ein Schutz für Minderheiten aus dem Kosovo und ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Roma.

Gemeinsam mit Kirchen, Gewerkschaften, und Verbänden solle eine generelle Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete erzielt werden. Eine rigide Politik, die Menschen zur Ausreise zwingt und Abschiebungen androht, sei inhuman, außenpolitisch unverantwortlich und werde der erfolgten Integration nicht gerecht, kritisierte Pro Asyl.

Pro Asyl begrüßt grundsätzlich die von Berlin eingebrachte Bleiberechtsinitiative für Roma. Die historische Verantwortung Deutschlands für Hunderttausende unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgter und ermordeter Sinti und Roma mache eine Bleiberechtsregelung zum Ansatz einer längst überfälligen "Wiedergutmachung" an den Nachfahren.

Unabhängig von der Diskussion über Abschiebungsschutz für einzelne Personengruppen müsse die Innenministerkonferenz sich der Tatsache stellen, dass rund 150.000 Menschen bereits seit mehr als fünf Jahren lediglich mit Duldungen in Deutschland leben und längst integriert sind. Der staatliche Missbrauch der Duldungen als perspektivloser Ersatzaufenthaltstitel müsse daher beendet werden.

Am 04-12-2002

Flüchtlingspolitik

Heute vor zehn Jahren, am 6. Dezember 1992, präsentierten CDU/CSU, SPD und FDP der Öffentlichkeit den sogenannten Parteienkompromiss zur Asylfrage. Ergebnis war die Änderung des Artikels 16 und die Schaffung eines neuen Artikels 16a im Grundgesetz. Wesentlicher Inhalt war die Einführung der Drittstaatenregelung. Damit wurden der individuelle Rechtsschutz für Flüchtlinge mit Wirkung weit über die deutschen Grenzen hinaus fast vollständig ausgehebelt und die Standards des internationalen Rechtsschutzes für Flüchtlinge nachhaltig verschlechtert.

Pro Asyl erinnert daran, dass viele der damals beteiligten Politiker den Asylkompromiss mit dem Hinweis darauf verteidigten, dass nur durch die Grundgesetzänderung der Weg frei würde für eine europäische Harmonisierung des Asylrechts. Zehn Jahre später zeige sich, dass der Asylkompromiss der Startschuss war für einen Wettlauf der Restriktionen und Repressionen gegen Flüchtlinge – auf nationaler und auf europäischer Ebene.

Mit der Strategie, die Verantwortung für Flüchtlinge auf vorgelagerte angeblich "sichere Drittstaaten" abzuschieben, war die Bundesrepublik "erfolgreich". Die Asylzugangszahlen sanken rapide. Die deutsche Flüchtlingspolitik nach dem St. Florians-Prinzip habe Schule gemacht: Die zu sicheren Drittstaaten erklärten Nachbarländer umgeben sich ihrerseits mit sicheren Drittstaaten, ohne dass die Sicherheit der Flüchtlinge im Einzelfall noch geprüft wird. Immer geringer werde die Chance für Asylsuchende, zumindest noch in einem EU-Staat einen Asylantrag stellen und Zugang zu einem fairen Verfahren erhalten zu können. Die Militarisierung der Außengrenzen und EU-Aktionspläne zur Verhinderung von Fluchtbewegungen aus den Herkunftsregionen seien negative Marksteine einer europäischen Flüchtlingspolitik.

Pro Asyl bemängelt, dass von einer vollen Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland nicht die Rede sein kann, so würden zum Beispiel bislang die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung hierzulande nicht effektiv geschützt. Dass die Bundesrepublik immer wieder versucht ist, sich von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu lösen, zeige auch die Tatsache, dass die Bundesregierung ihre Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention entgegen dem Votum des Bundestages nicht zurückgenommen hat.

Auch der Umgang mit den Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen gehöre zur Negativbilanz des Asylkompromisses. Die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien erhielten, von Ausnahmen abgesehen, nicht den zeitlich begrenzte Sonderstatus des neuen § 32a AuslG. Damit hatte man den vielen aus ethnischen Gründen Verfolgten und Vertriebenen, z.B. aus Bosnien, nicht nur den ihnen zustehende Flüchtlingsstatus, sondern auch noch den temporären Schutzanspruch verweigert.

Die Änderung des Grundgesetzes habe laut Pro Asyl zur weitgehenden Entwertung des Asylgrundrechts geführt. In Europa habe ein Wettlauf um die Herabsetzung der asylrechtlichen Standards begonnen, der bis heute andauere. Diese Entrechtungspolitik habe Rassismus begünstigt und rechtsextreme Gewalttäter ermutigt, die von staatlicher Seite bereits Ausgegrenzten zu bedrohen und zu traktieren.

Am 06-12-2002

Tag der Menschenrechte

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte kritisiert Pro Asyl den skandalösen Umgang mit irakischen Flüchtlingen in Deutschland. Immer weniger erhalten Schutz. Von 65 Prozent im Jahr 2001 fiel die Anerkennungsquote des Bundesamtes kontinuierlich bis auf unter 30 Prozent im ersten Halbjahr 2002. Im November wurden sogar nur noch 16,2 Prozent der Antragsteller als Verfolgte im Sinne der Genfer Konvention oder von Artikel 16 a Grundgesetz anerkannt.

Immer häufiger finden sich in Ablehnungsbescheiden Sätze wie: „Der Antragstellerin ist die Rückkehr in den Nordirak über die Türkei möglich und zumutbar.“ Pro Asyl hält diese Einschätzung des Bundesamtes für falsch und unverantwortlich – und dies nicht nur angesichts der akuten Kriegsgefahr. Im Nordirak, der international nicht anerkannt ist, ist die politische Lage instabil. Irakische Truppen befänden sich in Schussweite von Flüchtlingslagern. Ein militärischer Zugriff sei jederzeit möglich. Zur labilen Sicherheitslage komme eine katastrophale Versorgungssituation der bereits jetzt dort lebenden Flüchtlinge.

Pro Asyl sieht dem drohenden Krieg im Irak mit großer Sorge entgegen. Neben den öffentlich diskutierten und bekannten Gründen gegen den Krieg müsse die Situation der Flüchtlinge ins Bewusstsein der Öffentlichkeit dringen. Der Nordirak könne im Kriegsfall zur Todesfalle für Tausende von Flüchtlingen werden. Bereits jetzt sei er von den Nachbarstaaten hermetisch abgeriegelt worden. Große Teile der Grenze zum Iran wurden in den vergangenen Jahren neu vermint. Türkische Truppen halten einen ‚Sicherheitsstreifen’ entlang der irakisch-türkischen Grenze besetzt. Beide Länder wollen eine erneute Fluchtbewegung wie z.B. im Jahr 1991, als rund zwei Millionen Kurden vor irakischen Truppen flüchteten, verhindern.

Pro Asyl warnt die rot-grüne Bundesregierung vor einem erheblichen Glaubwürdigkeitsproblem: Wer in der Außenpolitik glaubwürdig für die Achtung der Menschenrechte eintreten wolle, müsse sich dafür auch im Innern einsetzen und Flüchtlinge, die vor Menschenrechtsverletzungen fliehen, schützen.

Am 10-12-2002

Treffen der EU-Justiz- und Innenminister

Anlässlich des Treffens der Justiz- und Innenminister der EU mahnt Pro Asyl, die nationale Nabelschau endlich zu beenden. Nachdem das Zuwanderungsgesetz in Karlsruhe gescheitert ist, dürfe die Bundesregierung nicht weiter mit Verweis auf neue deutsche Regelungen das europäische Asylrecht behindern. Obwohl in Europa konservative Regierungen, zum Teil mit Unterstützung von Rechtspopulisten, den Ton angeben und diese wahrlich keinen flüchtlingsfreundlichen Kurs fahren, verhindere maßgeblich die Bundesrepublik liberalere Ansätze. Deutschland sei in zentralen asylrechtlichen Fragen auf EU-Ebene völlig isoliert.

Es sei das Gebot der Stunde, die deutschen Vorbehalte bei asylrechtlichen EU-Richtlinien zurückzuziehen und damit endlich den Weg freizumachen für ein europäisches Asylrecht. Deutschland habe in den letzten Jahren maßgeblich das Tempo bei der Schaffung eines europäischen Asylrechts auf Null gedrosselt. Es habe die Annahme asylrechtlicher Schlüsselelemente blockiert, weil die EU-Vorschläge nicht kompatibel mit dem bestehenden deutschen Ausländer- und Asylrecht waren. Europa musste warten, weil Deutschland erst ein völlig neues Zuwanderungsgesetz in die Wege leiten wollte, um dann vorliegende EU-Richtlinienvorschläge – nach mehrjährigen Verhandlungen - dem anvisierten nationalen Recht anzupassen.

Aus der Sicht von Pro Asyl wäre es unverantwortlich, wenn nun der Europäische Prozess bis zur Neuauflage des Zuwanderungsgesetzes eingefroren würde. Die politische Einigung über das Herzstück der europäischen Asylgesetzgebung – die EU-Richtlinie zum Flüchtlingsbegriff und ergänzenden Schutz – ist gerade von der Tagesordnung des Ministertreffens in Brüssel genommen worden. Wieder einmal verurteilte Deutschland mit seinen Vorbehalten die EU zum Stillstand. Zwar hatte die Bundesregierung ein Veto gegen die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung vor wenigen Wochen zurückgezogen. An anderen Stellen des Regelwerks hat Deutschland nach wie vor Vorbehalte erklärt.

Pro Asyl fordert die Bundesregierung auf, diese zurückzunehmen. Andernfalls torpediert die Bundesrepublik Deutschland die Bemühungen auf europäischer Ebene, zu einem gemeinsamen Flüchtlingsbegriff zu kommen und damit endlich das Fundament eines Europäischen Asylrechts zu legen. Auf der Tagungsordnung steht im Ministerrat die formale Annahme der Richtlinie, die die sozialen Aufnahmebedingungen von Asylsuchenden in den EU-Mitgliedsstaaten regelt. Über diese wurde bereits vor einem halben Jahr eine politische Einigung im Rat erzielt.

Auch Deutschland stimmte zu, legte dann aber einen Vorbehalt ein. Der deutsche Vorbehalt, auf Druck der Bundesländer, führte zur einer „Kompromissformel“ die jegliche europäische Harmonisierung völlig konterkariert. Sollte vorher der Arbeitsmarktzugang nach einem Jahr gewährt werden, so ist heute die völlige Beliebigkeit – das Ermessen der Mitgliedsstaaten – vorgesehen. Dieser inkonsistente, ignorante und nationalstaatlich fixierte Ansatz mache eine ernsthaft Europapolitik zunichte.

Am 20-12-2002

Zuwanderungsgesetz

Anlässlich des christlichen Weihnachtsfestes, das daran erinnert, wie Maria und Josef in der Fremde immer wieder abgewiesen werden und letztlich nur noch in einem Stall bei den Tieren eine Herberge fanden, erinnert Pro Asyl an den aktuellen Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland. In der Bundesrepublik lebten 230.000 Menschen, die nur geduldet sind. "Geduldete bekommen tagtäglich zu spüren, dass sie nicht erwünscht sind – in einem Land, das noch immer zu den reichsten der Welt zählt." sagte Marei Pelzer von Pro Asyl. Dies sei eine Politik der kalten Herzen.

Menschen mit einer Duldung würden in Armut gehalten und ausgegrenzt. Keine Arbeit – kein Aufenthaltsstatus. Keine Aufenthaltsstatus – keine Arbeit. Dies sei der Teufelskreis, den viele nicht durchbrechen können. Rund 150.000 Geduldete leben länger als fünf Jahre in Deutschland – immer in der permanenten Ungewissheit, doch noch abgeschoben zu werden.

Wenn nun das vom Bundesverfassungsgericht gestoppte Zuwanderungsgesetz im kommenden Jahr doch noch wirksam verabschiedet wird, drohe sich die Lage der Geduldeten noch weiter zu verschärfen. Das Zuwanderungsgesetz habe massiv restriktive Schlagseiten, die vor allem zu Lasten der Geduldeten gehen würden.

Komme das Zuwanderungsgesetz, so werde ein großer Teil der rund 230.000 Geduldeten statt einer Duldung nur noch eine „Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung„ erhalten. Dies würde den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet. Denn nach den Plänen der Bundesregierung soll mit der Bescheinigung ein absolutes Arbeitsverbot verbunden sein. „Mit dem Zuwanderungsgesetz würden tausende Menschen in die Armut getrieben werden. Das Zuwanderungsgesetz unverändert in den Bundestag einzubringen ist ein großer Fehler.“ Pro Asyl fordert die rot-grüne Koalition auf, wenigstens die gröbsten Mängel des Zuwanderungsgesetzes zu beseitigen. Es mache keinen Sinn, sich für Integration einzusetzen und gleichzeitig tausende bereits im Land Lebende um ihren Arbeitsplatz zu bringen.

Mit dem Zuwanderungsgesetz sollte eine gesetzliche Grundlage für die bereits an vielen Orten bestehenden sogenannte Ausreiseeinrichtungen geschaffen werden. In diesen Ausreiselagern werden schon jetzt Geduldete zwangsuntergebracht. Erst im September diesen Jahres wurde in Fürth ein weiteres Lager dieser Art eröffnet und geriet seitdem immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Wer nicht abgeschoben werden kann, der soll mit einer Zermürbungstaktik zur "freiwilligen Ausreise" gebracht werden.

Die Menschen werden aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen, verlieren ihre Wohnung, ihren Job und den Kontakt zu Verwandten, Freunden und Nachbarn. Das Ergebnis: viele ertragen die Situation nicht und tauchen in die Illegalität ab – mit den bekannten brutalen sozialen Folgen. "Für derartige Ausreiselager ist offensichtlich Unmenschlichkeit der Maßstab der Politik und nicht das christliche Menschenbild." sagte Marei Pelzer.

Am 23-12-2002

Zuwanderung

Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL verurteilt die Reaktion von Innenminister Schily angesichts der sinkenden Asylbewerberzahlen. In Anbetracht der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, vor denen Flüchtlinge fliehen, sei es nach Auffassung der Organisation beschämend, wenn Schily die niedrigen Anerkennungsquoten und niedrigen Flüchtlingszahlen als Erfolg wertet. Deutschland schotte sich immer effektiver vom weltweiten Flüchtlingselend ab, so die Kritik. Diejenigen, die Deutschland erreichen, müssten feststellen, dass ihre Fluchtgründe immer weniger zählten.

Bei irakischen Flüchtlingen sei die Anerkennungsquote des Bundesamtes von 65 % im Jahr 2001 kontinuierlich bis auf nur noch knapp 16 % Ende 2002 gefallen. Dabei habe sich die Situation im Irak nicht verbessert, wie die Kriegsvorbereitungen gegen den belegen würden.

Die sinkenden Anerkennungsquoten machten die Schutzlücken des deutschen Asylrechts deutlich. Diese würden sich durch das Zuwanderungsgesetz in Teilbereichen noch vergrößern.

Das Zuwanderungsgesetz sehe ein absolutes und unbefristetes Arbeitsverbot für Flüchtlinge mit einer "Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung" vor, kritsiert Pro Asyl.. Da ein großer Teil der abgelehnten Asylsuchenden nicht abgeschoben werden könne und eine freiwillige Ausreise oft nicht möglich und zumutbar sei, würden sie in die Sozialhilfe getrieben werden. Ein Beispiel seien Flüchtlinge aus dem Irak, die nicht mehr anerkannt würden, denen eine Ausreise aber nicht möglich sei.

Irakischen Flüchtlingen werde unterstellt, sie könnten über die Türkei in den Nordirak ausreisen. Wer ausreisen könne - so die Logik des Zuwanderungsgesetzes - erhalte keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung und werde so zum Sozialfall.

Nach Auffassung von Pro Asyl müssten die sinkenden Antrags- und Anerkennungszahlen im Gegensatz dazu führen, dass das Asylverfahren überprüft wird.

Am 09-01-2003

Irak-Krise

Pro Asyl appelliert eindringlich an die Regierungschefs der europäischen Staaten, angesichts des drohenden Irak-Krieges konkrete Maßnahmen zum Schutz der Flüchtlinge zu ergreifen. Die Türkei, Iran, Kuwait und Saudi-Arabien müssten ihre Grenzen für Flüchtlinge öffnen. Die EU-Staaten müssen sie finanziell unterstützen und selbst bereit sein, Flüchtlinge aufzunehmen. Ein Präventivkonzept, das hoffentlich nie zur Anwendung kommt, müsse entwickelt werden.

Statt dessen seien Abschottungsmaßnahmen gegen Flüchtlinge in vollem Gange: Die Türkei habe ihre Grenze zum Irak abgeriegelt. Türkische Truppen hätten bereits den "Sicherheitsstreifen" entlang der türkisch-irakischen Grenze besetzt. Auch große Teile der Grenzen zum Iran wurden in den letzten Jahren vermint. Kuwait und Saudi-Arabien hätten bereits öffentlich erklärt, keine Flüchtlinge aufnehmen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könne insbesondere der Nord-Irak zur "Todesfalle" für Flüchtlinge werden.

Pro Asyl appelliert, der sich abzeichnenden Flüchtlingskatastrophe nicht untätig entgegenzusehen. Die UNO rechne mit mindestens 600.000 Flüchtlingen. Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Flüchtlinge seien erforderlich – auch in Deutschland.

International setze sich die Bundesregierung gegen einen Angriffskrieg und den Bruch des Völkerrechts ein. Dieses Engagement ende jedoch "spätestens an der eigenen Grenze", sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl. Die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus dem Irak sei dramatisch gesunken, von über 65 Prozent im Jahr 2001 auf nun einmal gerade noch 13 Prozent. Die abschreckende Entscheidungspraxis solle möglichst viele irakische Flüchtlinge davon abhalten, einen Fluchtweg nach Deutschland zu suchen.

Pro Asyl ruft Flüchtlingsinitiativen dazu auf, sich an Protestaktionen der Friedenbewegung gegen den Irak-Krieg zu beteiligen und dabei die Situation der Flüchtlinge zu thematisieren. Ausdrücklich unterstützt sie den Aufruf des DGB, am 14. März 2003 um 10 vor 12 Uhr die Arbeit aus Protest gegen den Krieg kurzfristig niederzulegen.

Am 12-03-2003

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