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Altenpfleger Gehalt | Bezahlung" in der Altenpflege
Eine neue Studie hat jetzt ergeben, dass es in Deutschland einen gravierenden Mangel an Betreuungskräften für Pflegebedürftige geben wird. Bereits im Jahre 2030 fehlen aller Wahrscheinlichkeit nach circa eine halbe Million Pflegekräfte, die ihre Arbeit in Vollzeit ausüben.
Änderungen in der Pflege ab Januar 2017
Um die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, gelten ab 1. Januar 2017 gravierende Änderungen in der Pflege. Neu ist, dass die Pflegebedürftigkeit künftig neben den körperlichen Handicaps auch die geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst. Die Pflege will dadurch den individuellen Bedarf der Betroffenen besser berücksichtigen. Und weitere Anspruchsberechtigte sollen von den neuen Regelungen profitieren. Diejenigen, die bereits Pflegeleistungen erhalten, behalten ihren Anspruch auf die bisherigen Leistungen. Menschen mit Pflegestufen I und II, die zuhause gepflegt werden, erhalten im nächsten Jahr höhere Leistungen. Menschen mit einem geringen Hilfsbedarf, die ab dem kommenden Jahr in ein Pflegeheim ziehen wollen, werden künftig jedoch mit einem höheren Eigenanteil bei Pflegeleistungen zur Kasse gebeten. Menschen, die bereits Pflegeleistungen erhalten, genießen Bestandsschutz. Vor diesem Hintergrund rät die Verbraucherzentrale NRW:
Hamburg: Fachkräftemangel in der Pflege
Die Grünen fordern den Senat auf, die Einrichtung einer Pflegekammer in Hamburg voranzubringen. Der Antrag dazu wird heute in der Bürgerschaft debattiert. Andere Bundesländer sind bereits weiter und haben Kammern auf den Weg gebracht, welche die Pflegeberufe organisieren und die Interessen der Fachkräfte mit einer Stimme vertreten. Heidrun Schmitt, Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion für Pflegepolitik und Gesundheit, erklärt hierzu: „Wir wollen, dass der Senat zusammen mit Verbänden und Interessenvertretungen in der Pflege die Einrichtung einer Pflegekammer für Hamburg prüft. Mittels einer repräsentativen Umfrage wie in anderen Bundesländern sollen sich dabei die betroffenen Fachkräfte selbst für oder gegen eine Kammer äußern können.
Pflege-Bahr-Tarife fallen bei Finanztest durch
Für die aktuelle Mai-Ausgabe hat das Magazin Finanztest, das zur Stiftung Warentest gehört, 17 Pflegetagegeldversicherungen mit staatlicher Förderung sowie 23 nicht geförderte Pflegeversicherungen getestet. Das Fazit der Tester ist ernüchternd: Die staatlich bezuschussten Angebote, auch Pflege-Bahr genannt, taugen wenig. Besser sind Verbraucher mit einer ungeförderten Pflegeversicherung versorgt, doch die kostet. Pflege-Bahr erhält von Finanztest schlechte Noten
SPD für Gleichstellung von gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen
Im „Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Reform der Pflegeversicherung“ wird zum Punkt Finanzierung der Pflegeversicherung ausgeführt, dass sowohl „die bisherigen privaten“ als auch die „gesetzlichen Pflegekassen in Zukunft eine Bürgerpflegeversicherung zu exakt gleichen Wettbewerbsbedingungen anbieten können.“ Außerdem wird betont: „Wir wollen die solidarische und paritätische Umlagefinanzierung der Pflegeversicherung ausbauen.“ Dies ist ein Widerspruch an Sich und führt zu der Frage, warum die SPD das europaweit einmalige und von vielen als ungerecht angesehene parallele System von privater und gesetzlicher Versicherung neben der Krankenversicherung auch in der Pflegeversicherung beibehalten möchte. Es erschließt sich anhand des Positionspapieres nicht, wie von einem Ausbau der Umlagefinanzierung in der Pflegeversicherung gesprochen werden kann, wenn die privaten Pflegeversicherer, welche ebenso wie die privaten Rentenversicherungen nach dem Prinzip der Kapitalabhängigkeit arbeiten auch die von der SPD gewünschten „Bürgerversicherung“ anbieten dürfen.
Gute Ausbildung – gute Arbeit – gute Pflege
"Endlich wird mit dem Ausbildungs- und Qualifizierungspakt an einem Strang gezogen. Die Herausforderung des Fachkräftemangels in der Altenpflege anzugehen, war längst überfällig.
Häusliche Pflege / Die Belastung der häuslichen Pflege
Die häusliche Pflege eines Angehörigen belastet den Pfleger laut der Ergebnisse von Forschern aus Oxford und New York weitaus mehr, als bisher angenommen wurde. So ist die psychische und physische Belastung dieser Personen keinesfalls zu unterschätzen.
Rente, Gesundheit und Pflege im Alter
Die Wirtschaftskrise scheint bei uns erst einmal bewältigt, obwohl der Markt für den Exportweltmeister Deutschland fast täglich schwindet. Die Arbeitsplätze sind angeblich gesichert, die Arbeitslosenzahlen sinken. Bei derartigen Meldungen wird oft vernachlässigt, dass die so genannten Ein-Euro-Jobber fester Bestandteil des Arbeitsmarktes geworden sind und der Niedriglohnsektor aus Deutschland kaum mehr wegzudenken ist. Die Gehälter werden immer „flexibler“, der Kündigungsschutz ebenfalls. Immer mehr Menschen leben am unteren Limit, vollführen tagtäglich einen Kampf um ihre Existenz. Zu diesen Problemen, kommen für viele Menschen noch andere hinzu – die Sorge um die gesundheitliche Versorgung und die Pflege im Alter. Mit einem Fachmann und realitätsnahen Praktiker auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung und der Pflege im Alter, dem Leiter des Ambulanten Pflegedienstes Guido Zimmermann in Bremen, sprach Petra Klages.
Bundestag beschließt Gesundheitsreform
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mehrheitlich die so genannte "Gesundheitsreform" beschlossen. Aus den Reihen der Koalition stimmten jedoch 43 Abgeordnete mit Nein, 8 enthielten sich. Opposition, Ärzte, Krankenkassen, Pharmaindustrie, Gewerkschaften und Arbeitgeber reagierten mit scharfer Kritik auf den Beschluss. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hob insbesondere auf drei Punkte ab: Erstens werde jeder und jede künftig gegen das Risiko Krankheit versichert. Zweitens solle sich der Gedanke Prävention vor Behandlung und Reha vor Pflege konsequent durch die gesamte Versorgung ziehen. Drittens bleibe Gesundheit bezahlbar - sagte jedenfalls die Ministerin.
ASB: Pflegekassen drücken sich vor Leistungen
Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben auf der Grundlage des so genannten Rollstuhlurteils, nach dem die Krankenkassen nur für individuell angepasste Hilfsmittel zahlen müssen, einen einseitig ausgerichteten Abgrenzungskatalog herausgegeben, stellt der Arbeiter-Samariter-Bund fest. Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil geregelt, dass Pflegehilfsmittel, welche zum üblichen Betrieb eines Pflegeheimes gehören und der Pflegeerleichterung dienen, vom Heim gestellt werden müssen.