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Asylrecht

Zehn Jahre Grundgesetzänderung gegen Flüchtlinge

Vor zehn Jahren, am 1. Juli 1993, trat die Änderung des Asylrechtsartikels im Grundgesetz in Kraft. Anlässlich des 10. Jahrestages kritisiert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, dass die Bundesrepublik mit der damaligen Asylrechtsverschärfung neue Maßstäbe für die Abschottung Europas gesetzt hat. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik dem Weg zu einem europäischen Asylrecht immer wieder Steine in den Weg gelegt. Die Grundgesetzänderung von 1993 wurde damit begründet, dass sie die notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Asylrechts sei. Nach zehn Jahren sind wir nach wie vor weit von einem einheitlichen Asylrecht entfernt.

PDS, Grüne und Pro Asyl

Keine pauschale Diffamierung von Flüchtlingen

Die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke erklärte am Mittwoch zu den Beschlüssen der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern . "Die Innenminister wollen unter anderem einen automatischen Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern mit Tatortspuren des Bundeskriminalamtes einführen. Damit werden Menschen, die vor Not und Verfolgung zu uns fliehen, pauschal in die Nähe der Terroristen von New York und Washington gerückt. Die PDS bezeichnet diese Maßnahme als verantwortungslos und völlig unbegründet. Bisher sei kein einziger Attentäter von New York bekannt, der um Asyl nachgesucht habe.

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