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Kommissions-Entwurf abgelehnt

EU-Datenschutzbeauftragte gegen Speicherung aller Kommunikations-Daten

Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten haben am Freitag den Vorschlag der EU-Kommission entschieden abgelehnt, sämtliche Kommunikationsdaten aller Einwohner Europas auf Vorrat zu speichern. Auf einer Sondersitzung in Brüssel sprachen sie sich gegen den Entwurf einer Richtlinie aus, die alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichten würde, sämtliche Verbindungs- und Standortdaten von Telefon, SMS, e-Mail, WWW-Surfen oder anderen Kommunikationsdiensten langfristig zu speichern. Eine solche obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein. "Die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern", kritisierte der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Mit diesen Daten soll es möglich sein, Kommunikations- und Bewegungsprofile Verdächtiger zu erstellen. Kritiker halten die geplante Datenspeicherung jedoch für wirkungslos im Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen, während hingegen die Bedrohung der Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers enorm sei. Jede Auswertung von Internetadressen beispielsweise könne etwas über die Interessen, Vorlieben und politischen Präferenzen der Nutzer verraten.

Bundesrat

Entbürokratisierung oder Abbau des Datenschutzes

Im Bundesrat wird derzeit ein Gesetzentwurf der unionsregierten Länder Hessen und Niedersachsen beraten, der das bisherige Bundesdatenschutzgesetz mit dem Ziel verändern soll, auch kleinere Betriebe und Unternehmen, die mehr als vier Arbeitnehmer für automatisierte Datenverarbeitung einsetzen, von der Meldepflicht und der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten freizustellen. Hierdurch solle ein Beitrag zur "Entbürokratisierung" und Senkung der Kosten in den Betrieben geleistet werden. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz vertritt demgegenüber die Auffassung, dass mit diesem Vorschlag der Grundrechtsschutz von Millionen von Beschäftigten und Verbrauchern durch eine geringere Kontrolldichte gefährdet würde.

Großer und kleiner Lauschangriff

Alle Horch- und Guck-Gesetze müssen auf den Prüfstand

Alle Gesetze mit heimlichen staatlichen Eingriffsrechten müssen auf den Prüfstand. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Großen Lauschangriff" hat auch auf sie Auswirkungen. Darüber waren sich bei einem Symposium des Bundesdatenschutzbeauftragten die anwesenden Vertreter von Wissenschaft und Politik einig. Betroffen davon sind nicht nur bundesrechtliche Vorschriften, sondern auch die Polizei- und Verfassungsschutzgesetze der Länder.

Alles, was Sie wissen müssen (und warum es nicht immer einfach ist)

Telefonnummer Rückwärtssuche

Die Belästigung über die Telefone nehmen zu. Wir informieren über Möglichkeiten der Rückwärtssuche nach TelefonnummernIn einer Zeit, in der unser Smartphone ständig klingelt, vibriert und uns mit Benachrichtigungen bombardiert, ist es kein Wunder, dass wir uns fragen: Wer versucht, mich zu erreichen? Und warum? Wenn die Nummer unbekannt ist, schleicht sich schnell ein Unbehagen ein. Ist es ein wichtiger Anruf, den ich verpasst habe? Oder handelt es sich um lästige Werbung, einen Betrugsversuch oder gar Stalking? Hier hilft unser Ratgeber zur Telefonnummer Rückwärtssuche. Die Neugierde (und manchmal auch die Sorge) treibt uns an, mehr über den unbekannten Anrufer herauszufinden. In solchen Momenten erscheint die Rückwärtssuche nach Telefonnummern wie ein Rettungsanker. Doch was verbirgt sich hinter diesem scheinbar einfachen Konzept? Ist es wirklich möglich, mit ein paar Klicks den Namen und die Adresse hinter einer Telefonnummer zu enthüllen? Und wenn ja, wie funktioniert das Ganze?

Abkommen zwischen EU und USA

Datenübermittlung von Fluggästen gefährdet Datenschutz

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) verurteilt die für die nächsten Tage angekündigte Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Flugpassagier- Daten an US-Sicherheitsbehörden. Diesem Abkommen hatten zuvor die EU-Kommission und der Rat der Außenminister gegen den Widerstand der Europaparlaments zugestimmt. Die Vereinbarung regelt die Weitergabe von bis zu 34 Einzelangaben über alle Flugpassagiere mit Ziel USA: Dazu gehören unter anderem: Buchungsdaten, Zahlungsdaten wie z.B. Kreditkartennummer, Angaben zum Gepäck, zur Flugroute, Begleitpersonen, Email, Adresse und Telefon.

Datenschutz Pfeiler der Demokratie

Politiker und Bürgerrechtler fordern Augenmaß bei Sicherheit

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz warnt vor einer maßlosen Ausweitung von Sicherheitskontrollen. "Daten nur um ihrer selbst willen zu sammeln, bringt nur Scheinsicherheit", sagte Wiefelspütz der Nachrichtenagentur ddp in Berlin. Nach den Terroranschlägen von Madrid seien "Handlungsstärke, Entschiedenheit und Augenmaß" gefragt. Bürgerrechtler kritisierten unterdessen Äußerungen eines Sprechers von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, der den Eindruck erweckt habe, dass gezielt jene, die den Datenschutz befürworten und bewahren wollen, als potentielle Sympathisanten von antidemokratischen Kräften gebrandmarkt werden sollen.

Freie Verschlüsselungssoftware als Gegenmittel

Spionage-System "Echelon" überwacht alles und jeden

Das Thema wird nur mit spitzen Fingern angefasst. Mit einem knappen "Ja" antwortete in Washington ein CIA-Vertreter auf die Frage, ob der US-Geheimdienst mit seinen "großen Ohren" mitunter auch deutsche Politiker, Wirtschaftler oder Forscher belauscht. Ansonsten: "No comment." Offiziell findet so etwas nicht statt. Es ist in Berlin jedoch kein Geheimnis, dass gerade Politiker von Fachleuten ständig überprüfen lassen, ob sie bespitzelt werden.

Falsche und fehlende Informationen

Datenschützer kritisieren "Verbrauchertäuschung" durch Schufa

Die Schufa bekommt wieder einmal Prügel von Datenschützern: "Nicht überall, wo "Verbraucherinformation" drauf steht, ist auch "Verbraucherinformation" drin", kritisiert die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) zwei Broschüren der Schufa-Holding. Die zwei "Verbraucherinformationen" zur Schufa allgemein und zum Score-Verfahren, enthielten "nicht einmal ansatzweise objektive Informationen". Dem DVD-Vorsitzenden Thilo Weichert trieb es bei der Lektüre die Zornesröte ins Gesicht: Enthalten seien falsche rechtliche Informationen, die Behauptung wissenschaftlicher Seriosität und die Verweigerung der grundlegendsten Verbraucherinformationen über die Schufa. Die DVD fordert die Schufa auf, "sich eines Besseren zu besinnen und endlich gegenüber den Datenschutzbehörden, der Verbrauchern und allgemein der Öffentlichkeit mit offenen Karten zu spielen".

Datenschutz Thema zur Bundestagswahl 2002

Sensible Daten sind schlecht geschützt

Im Herbst 1998 formulierten die Datenschutzbeauftragten Berlins, Brandenburgs, Bremens, Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins zehn Punkte für einen Politikwechsel zum wirksameren Schutz der Privatsphäre. In einer Pressemitteilung zur Bundestagswahl stellen sie fest, dass viele der damaligen Forderungen noch immer offen sind. So sei ein Grundrecht auf Datenschutz noch nicht im Grundgesetz verankert. Im Zuge der Terror-Prävention wurde sogar die Überwachung von Telekommunikation, Internet und Öffentlichen Plätzen verschärft.

Bundesdatenschutzbeauftragter | Regierungspläne zur Überwachung verfassungswidrig

Datenschutz Retrospektive I - Da frag ich mich doch..

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, warnt vor der umfassenden Überwachung des Internets. Er sei "entschieden dagegen", eine "technische Infrastruktur" dafür zu schaffen, sagte Jacob der "Leipziger Volkszeitung" (Montagausgabe). Eine derartige Überwachung stelle einen "unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Persönlichkeitsschutz" dar. Darüber hinaus liefe sie "den im Teledienste-Datenschutzgesetz und im Mediendienste-Staatsvertrag normierten Grundsätzen der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zuwider", kritisierte Jacob.

E-Commerce

Neues Signaturgesetz in Kraft

Das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" ist heute in Kraft getreten. Das neue Gesetz ermöglicht als Umsetzung einer EU-Richtlinie den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen und damit sicheren Datenverkehr und die Identifizierbarkeit des Kommunikationspartners. Dadurch wurde das Signaturgesetz von 1997 abgelöst. `Deutschland `_ war mit diesem Gesetz Vorreiter gewesen, wegen der hohen Sicherheitsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand konnte sich die digitale Signatur aber nicht durchsetzen. Die Neuregelung definiert die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Die erforderliche Anpassung der Formvorschriften insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll rasch folgen. Der entsprechende Regierungsentwurf wird derzeit im Bundesrat beraten.

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