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Der Freistaat
Karlsruhe verwirft Verfassungsbeschwerde gegen Homo-Ehe in Bayern
Schwule und lesbische Paare können in Bayern voraussichtlich erst im Herbst den Bund fürs Leben amtlich besiegeln lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde von 26 homosexuellen Paaren gegen die verspätete Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Bayern. Damit habe sich auch der mit der Beschwerde verbundene Eilantrag erledigt, hieß es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats.