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Völkerrecht

Völkerrecht ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der souveränen Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen auf der Grundlage der Gleichrangigkeit regeln.

Im Gegensatz zum sonstigen Recht kann das Völkerrecht nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. Völkerrecht entsteht durch Verträge - Abkommen, Konventionen, Pakte etc. -, die sich mit der Anerkennung fremder Staatsgebiete, Beschränkung kriegerischer Handlungen, dem diplomatischen Austausch und Verkehr, der Schlichtung von Streitigkeiten, Fragen des internationalen Handels etc. beschäftigen.

Wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte Allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet.

Weiterhin von Bedeutung sind die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates.