Bundeswehr
Der Begriff Bundeswehr bezeichnet die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und die zivile Bundeswehrverwaltung. An ihrer Spitze steht der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. Die Bundeswehr gliedert sich in die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine.
Nach dem deutschen Grundgesetz ist die Bundeswehr theoretisch eine reine Verteidigungsarmee mit dem Auftrag der Landesverteidigung. Seit längerem betreibt Deutschland aber eine Militarisierung der Außenpolitik. Die Bundeswehr wird kontinuierlich zu einer Armee im ständigen Auslandseinsatz umgebaut, um in anderen Ländern "deutsche Interessen" zu vertreten.
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