DIE Internet-Zeitung
Dritter Platz ist nicht Testsieger - Saturn darf nicht mit falschem "Test"-Urteil werben

Stiftung Warentest | Matratzen Testsieger

Am

Die Elektronik-Handelskette "Saturn" muss ihre Werbung ändern und darf künftig nicht mehr mit einem falschen "Test"-Urteil der Stiftung Warentest werben. Das hat das Landgericht Münster am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelskette entschieden. "Saturn" hatte in einem Werbeprospekt eine Digitalkamera als Testsieger bezeichnet, die allerdings in Wirklichkeit nur auf dem dritten Platz gelandet war.


Bereits seit November 2003 hat der vzbv rechtliche Schritte gegen etwa 35 Unternehmen eingeleitet, die nach seiner Auffassung zu Unrecht mit positiven Testurteilen werben.

Die meisten Unternehmen hatten zugesagt, ihre irreführende Werbung zurückzuziehen. Der Verband forderte außerdem eine wirksame Abschöpfung von zu Unrecht erzielten Gewinnen durch die geplante Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es könne nicht angehen, dass Test-Noten zu Unrecht gebraucht würden und die Unternehmen das damit verdiente Geld auch noch behalten dürfen, hieß es.

Am 22-04-2004

Neue Umweltkarte für Deutschland zeigt Überschreitung der Blei-Grenzwerte

Trinkwasser

23 700 Wasserproben hat die STIFTUNG WARENTEST in den vergangenen zehn Jahren auf Schwermetalle untersucht. Und aus den Ergebnissen jetzt aktuell eine Umweltkarte zum Thema Blei im Trinkwasser erstellt. Ergebnis: In vielen Regionen Deutschlands ist das Problem noch nicht gelöst. Das gilt besonders für Ballungsregionen Nord- und Ostdeutschlands. Hier wiesen jeweils mehr als fünf Prozent der eingesandten und analysierten Wasserproben einen Bleianteil über dem aktuell geltenden Grenzwert auf.

STIFTUNG WARENTEST online klärt auf, bringt Tipps zum Thema und bietet den kostenlosen Download der Umweltkarte. Endgültige Klarheit über die Belastung bringt die Trinkwasser-Analyse der Stiftung.

Am 30-08-2004

Neuer Ratgeber begleitet von der Baustelle bis zur Fertigstellung

Richtig Bauen

Eine Baustelle bringt komplizierte Abläufe unter Beteiligung vieler Menschen und den Einsatz hoher Geldsummen mit sich. Ohne Strukturierung und Steuerung geht schnell etwas schief. Hier setzt der neue Ratgeber "Richtig Bauen: Ausführung" an, den die Verbraucherzentralen zusammen mit der Stiftung Warentest herausgegeben haben.

Um Probleme während der Bauphasen von vornherein zu vermeiden, begleitet dieser Ratgeber Bauherren von der Einrichtung der Baustelle über die Kontrolle der einzelnen Gewerke bis hin zur Fertigstellung", so Klaus Fey von der Verbraucherzentrale Hessen. Der Ratgeber erläutert, welche Anträge und Anzeigen bei den Behörden notwendig sind; was bei der Baustellensicherheit zu beachten ist; wie die verschiedenen Handwerker richtig beauftragt werden; wie sich die Ausführung der Arbeiten beurteilen lässt und was bei Baumängeln zu tun ist; wie Abnahmen erfolgen und Schlussrechnungen geprüft werden.

Den 213-seitigen Ratgeber "Richtig Bauen: Ausführung", gibt es zum Abholpreis von 19,90 EURO in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Für zusätzlich 2 EURO bei Einzelversand, also für insgesamt 21, 90 EURO, kommt er - mit Rechnung - auch ins Haus. Bestellungen an: Verbraucherzentrale Hessen e.V., Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt am Main Bestell-Telefon: 069-972010-30 Bestell-Fax: 069-972010-50, E-Mail: infodienst @ verbraucher.de

Am 29-09-2004

Leitfaden soll Unternehmens-Handeln ökologischer und sozialer machen

Konferenz entwickelt neuen Standard

Ein neuer internationaler Standard für das soziale und ökologische Engagement von Unternehmen soll für mehr Klarheit und Wettbewerb um ökologische und soziale Produktionsmuster sorgen. "Wer was wo herstellen lässt und welche Arbeitsbedingungen dort vorherrschen, war noch nie so unklar wie heute", sagte Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Definierte und vergleichbare Standards würden Unternehmen mit hohem ökologischen und sozialen Engagement viel prominenter werden lassen. Verbraucher erhielten eine objektiv vergleichbare Messlatte, um umwelt- oder menschenverachtenden Produktions- und Arbeitsbedingungen die rote Karte zeigen zu können.

"International anerkannte Standards für unternehmerische Verantwortung können der entscheidende Antrieb sein, um betriebs- oder handelspolitische Entscheidungen stärker an Kriterien der Nachhaltigkeit auszurichten", so Müller. Dies gelte insbesondere für das Welthandelsrecht. So gehe das WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse davon aus, dass es sich bei internationalen Normen nicht um Handelshemmnisse handele. Demnach könne die Entwicklung einer entsprechenden Norm die Praxis im Welthandelsrecht aufbrechen, Umwelt- und Sozialstandards als potenzielle Handelshindernisse zu bewerten. Bisher verbiete die Welthandelsordnung der WTO den Mitgliedsstaaten regelmäßig, handelspolitische Entscheidungen an die Einhaltung von Sozialstandards zu knüpfen.

Noch bis Freitag findet in Salvador, Bahia, Brasilien die erste von sechs internationalen Konferenzen statt, auf denen die internationale Normungsorganisation ISO einen CSR-Leitfaden (Guidance Document on Corporate Social Responsibility) erarbeiten will. Die fertige Norm soll Anfang 2008 vorliegen. Ziel des Projektes ist es, Unternehmen und anderen Organisationen bei der Konkretisierung sozialer und ökologischer Verantwortung zu helfen. Gemeinsam mit Consumers International, dem internationalen Dachverband der Verbraucherorganisationen, wird auch der Verbraucherzentrale Bundesverband an dem CSR-Leitfaden mitarbeiten.

Auf nationaler Ebene sind bei der Normung von CSR zudem die jeweiligen Normungsorganisationen beteiligt. So hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) im Dezember 2004 einen entsprechenden Arbeitsausschuss eingerichtet, in dem auch der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest vertreten sind.

Am 08-03-2005

26.000 Internet-Dialer bleiben verboten

Verbraucherschutz

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil vom 18. März das Verbot von rund 26.000 0900-Dialern bestätigt. Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung, weil es der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gestattet, von Gesetzesverstößen bei einem Teil der Dialer eines Anbieters auf gleichartige Verstöße bei den anderen Dialern des Anbieters zu schließen.

Dialer trennen die normale Internet-Verbindung und bauen statt dessen eine teure Verbindung über eine 0900-Mehrwertdienste-Nummer auf. Sie werden sowohl für seriöse Dienste wie das Bezahlen von Test-Berichten der Stiftung Warentest genutzt als auch für zwielichtige wie Porno-Angebote oder illegale Verbrauchertäuschungen.

Die RegTP hatte sämtlichen der teuren Anwählprogramme eines Anbieters die Registrierung entzogen, weil mehrere der Dialer die Mindestanforderungen an Verbraucherschutz nicht einhielten. So enthielten sie beispielsweise keine "Wegsurfsperre". Diese soll verhindern, dass versehentlich die teure Internet-Verbindung bestehen bleibt, während der Surfer WWW-Seiten besucht, die über das normale Internet kostenlos erreichbar sind.

Das Gericht entschied jetzt, dass die Regulierungsbehörde aus den Verstößen bei den überprüften Dialern schließen durfte, dass auch die anderen Dialer des Anbieters fehlerhaft seien. Sie muss also nicht für jeden einzelnen der 26.000 Dialer den Nachweis einzeln führen - das wäre in Anbetracht der Tatsache, dass manche Anbieter mehrere hunderttausend Dialer registriert haben, ein aussichtsloses Unterfangen. Die Entzug der Registrierung sei im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich, begründeten die Richter.

Kosten, die für Verbindungen nicht registrierter Dialer angefallen sind, müssen nicht bezahlt werden. Auf den WWW-Seiten der Regulierungsbehörde können Verbraucher überprüfen, ob der von ihnen genutzte Dialer registriert ist.

Gegen das Urteil ist noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

(Az.: 11 K 7198/04 und 11 K 7199/04, Urteil vom 18. März 2005)

Am 12-04-2005

Neue EU-Chemikalienpolitik genügt Verbraucherschützern nicht

"REACH"

Die geplante neue europäische Chemikalienpolitik REACH bringt nach Ansicht von Verbraucherschützern kaum Verbesserungen für Konsumenten. "Die neue Chemikalienpolitik wird nicht dazu führen, dass gefährliche Chemikalien etwa in Spielzeug auch nur gekennzeichnet werden", kritisierte Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Die mit REACH für die Wirtschaft verbundenen Kosten sind dann fragwürdig, wenn es nicht gelingt, den Bezug zu Verbraucherprodukten herzustellen", sagte die vzbv-Chefin anlässlich eines Forums der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) zum Verbraucherschutz.

Im Streit der Lobbyisten um die Kosten der geplanten europäischen Chemikalienpolitik sei das eigentliche Ziel einer effizienteren Chemikalienpolitik immer stärker in den Hintergrund gerückt: der Schutz der menschlichen Gesundheit vor gefährlichen Chemikalien. 99 Prozent der in der EU vermarkteten Chemikalienmenge bestehe derzeit aus Stoffen, die nie ein offizielles Anmeldeverfahren durchlaufen hätten, warnten die Verbraucherschützer. In unzähligen Konsumgütern kämen Chemikalien auf den Markt, deren Folgen für Mensch und Umwelt nahezu unbekannt seien.

Angesichts der "Defizite" der geplanten Chemikalienpolitik forderte der vzbv Nachbesserungen. Eine gravierende Schutzlücke für die Verbraucher bestehe beispielsweise bei Importprodukten, so vzbv-Chefin Müller. Der vzbv verlangt, dass die Unbedenklichkeit von Produkten und ihrer Inhaltsstoffe von allen Herstellern und Importeuren nachgewiesen werden muss, bevor die Produkte auf den Markt kommen.

"REACH hat einen großen Vorteil: Es wird uns eine Menge Wissen über die Gefahren und Risiken vieler Tausend Chemikalien liefern. Dieses Wissen darf aber nicht ungenutzt bleiben, sondern muss bei gefährlichen Stoffen auch zu einer Kennzeichnung oder einer Verwendungsbeschränkung führen," so Müller.

Krebserregende Ausdünstungen bei Heimwerker-Set

Erst in der vergangenen Woche hatte die Stiftung Warentest auf krebserregende Stoffe in einem bei Aldi Nord verkauften Hammer-Set hingewiesen. Die sogenannten Soft-Griffe mit Anti-Rutsch-Beschichtung enthielten hohe Konzentrationen Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK). In einem Kilogramm Kunststoff fanden Prüfer rund 2000 Milligramm PAK, darunter 87 Milligramm gefährliches Benzo[a]pyren. Diese Substanz ist krebserregend, fruchtschädigend, erbgutverändernd und beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit.

Am 24-06-2005

Schulbücher sollen viele Fehler enthalten

Schwächen in der Didaktik

Lehrer stöhnen vielfach über die ständig neuen Schulbücher. Die zeitaufwändige Vorbereitung des Unterrichts wird dadurch aus ihrer Sicht zusätzlich erschwert. Die Stiftung Warentest behauptet nun, dass viele Schulbücher obendrein auch noch Fehler zahlreiche enthalten. "Alle 17 untersuchten Biologie- und Geschichtsbücher enthalten Fehler, einige sogar auf jeder Seite.", so Stiftung Warentest. Auch didaktisch seien viele "schwach". Zu diesem Ergebnis kam die Stiftung bei ihrem Test von Schulbüchern für Gymnasien der 7. bis 10. Klasse in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

"Der Gesamteindruck ist schwach: Im Schnitt findet sich auf jeder fünften geprüften Seite eines Biologiebuches ein wichtiger Fehler, bei zwei Büchern sogar auf jeder dritten Seite", heißt es in der Mitteilung von Warentest. Da passiere es schon mal, dass eine Nahrungspyramide den Uhu über den Fuchs stelle. Auch aus didaktischer Sicht überzeugten viele Biologiebücher wegen "schwer verständlicher Texte und nutzerunfreundlicher Aufbereitung" wenig.

Ähnlich sehe es bei den Geschichtsbüchern aus. Auch hier gebe es neben didaktischen Mängeln fachliche Fehler, behaupten die Warentester. "Da werden für den Sturz Erich Honeckers oder den Rücktritt von Egon Krenz falsche Daten genannt oder die EU-Geschichte wird auf die deutsch-französische Freundschaft reduziert."

Für beide Fächer gebe es aber auch "jeweils ein Buch", das sowohl in der Fehlerfreiheit und der fachlichen Eignung als auch in der Didaktik "gut" abschneidet.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert nun, es solle geprüft werden, "ob wirklich von jedem Schulbuch mehrere länderspezifische Ausgaben hergestellt werden müssen". Ein größeres Maß an Einheitlichkeit könne sicher nicht schaden.

Am 28-09-2007

Schlank und glücklich zum Nulltarif

2014 purzeln die Pfunde zum Nulltarif – LowFett30 Bestnoten von Stiftung Warentest

Teure Diäten gibt es viele – aber wenn die Krankenkasse Kosten erstattet, dann ist die Qualität wissenschaftlich nachgewiesen. Der Online-Ernährungskurs von LowFett 30 ist nach §20 SGB V als Präventionsmaßnahme zertifiziert. Entscheidend für den Erfolg von LowFett30 sind die laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen, die u.a. von der Hochschule Niederrhein durchgeführt werden. Das Forschungsteam von Prof. Christof Menzel hat die Werte von mehr als 2.200 Teilnehmern analysiert und auf seine Nachhaltigkeit untersucht. Das Ergebnis: Die Teilnehmer des Ernährungskonzepts LowFett30 hatten ihr Gewicht auch 12 Monate nach dem Kursende gehalten.

Doch es geht bei diesem innovativen Ernährungskonzept nicht allein darum Pfunde zu verlieren, sondern das gesamte Wohlgefühl positiv in eine glückliche Richtung zu lenken. Diese Ernährungsumstellung löst nachweislich eine Welle von Veränderungen der Psyche aus, denn Motivation, besseres Essen und mehr Sport und Bewegung sorgen dafür, dass das Glücklich sein wieder in den Vordergrund rückt. Die Seele und der Geist geraten durch das Ernährungskonzept in eine Balance und der Teilnehmer empfindet wieder ein Gefühl von Glück und Zufriedenheit.

Doch wie funktioniert LowFett 30? Im Vordergrund stehen Informationen über eine richtige, „normale“ Ernährung ohne Verbote. Der Kurs beginnt mit der Reduktion von gesättigten und versteckten Nahrungsfetten. Eine Unterversorgung mit Fett ist durch die gezielte Zufuhr von essenziellen Fetten ausgeschlossen. Die tägliche Kalorienzufuhr erfolgt auf Basis „Grundumsatz“ – das verhindert den Jojo-Effekt und die Teilnehmer halten so dauerhaft ihr Gewicht.

Am 29-01-2014

Stiftung Warentest Rückschau

Produktkontrolle - Stiftung Warentest sieht Existenz weiterhin bedroht

Die Stiftung Warentest sieht ihre Existenz weiterhin bedroht. Solange die Finanzierung "von der jeweiligen politischen Wetterlage abhängt", werde das auch so bleiben, betonte Stiftungsvorstand Werner Brinkmann am Donnerstag in Berlin. Zwar habe der Bundestag im vergangenen Jahr die Kürzung der Zuwendungen, die im Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgesehen war, teilweise rückgängig gemacht. Dennoch könne der Fortbestand der Stiftung jederzeit erneut in Frage gestellt werden. Der Vorstand forderte deshalb ein ausreichend großes Stiftungskapital.

Durch dessen Verzinsung könnte die Einrichtung langfristig auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Im vergangenen Jahr konnte die Stiftung Warentest nach Angaben Brinkmanns mit 5,4 Millionen Mark ein gutes Jahresergebnis erzielen. Zu den wichtigsten Gründen dafür zählte er drastische Sparmaßnahmen ebenso wie unerwartet hohe Erlöse durch das Handbuch Medikamente. Von dem Buch konnten 130.000 Exemplare verkauft werden.

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten