Übersicht
- Clements Büro wegen Arbeitslosengeld II lahm gelegt
- Zeitplan für Arbeitslosengeld II wackelt
- Datenschützer kritisieren Anträge für Arbeitslosengeld II
- Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Grundsicherung - Sozialhilfe
- Neue Regeln zur Anrechnung von Einkommen beim Arbeitslosengeld II
- Einkünfte unverheirateter Stiefeltern wird nicht mehr angerechnet
- Sozialverband fordert Korrekturen beim Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen notfalls kalt duschen
- Gewerkschaften und Sozialverbände demonstrieren für mehr Arbeitslosengeld II
- Leiharbeiter müssen öfter "aufstocken" als andere Beschäftigte
- Keine Einreiseerlaubnis bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- Über 100.000 Selbstständige sind zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen
Im Jahr 2001 seien es noch rund 200.000 Menschen gewesen, zitiert das Magazin den Bundesverband "Deutsche Tafel". Betroffen seien vor allem Arbeitslose und deren Angehörige, Alleinstehende und Familien mit Kindern.
Der Verband befürchtet, dass die inzwischen bundesweit 440 Anlaufstellen nicht mehr ausreichen, wenn Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab 2005 zum "Arbeitslosengeld II" zusammengelegt werden. Sprecherin Susanne Lexa sagte "Plusminus": "Der Ansturm auf die Tafeln wird mit Hartz IV rapide zunehmen. Die Reform trifft vor allem die rund 2,1 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die massiv schlechter gestellt werden. Gerade diese Menschen und ihre Familien werden immer stärker auf die Hilfe der Tafeln angewiesen sein."
Am 06-07-2004
Nachrichten AG
Beim Wort genommen
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gibt sich gern bürgernah. "Wer nicht zurecht kommt, soll mich anrufen", hatte Clement am Dienstag auf die Kritik reagiert, die Formulare für das künftige Arbeitslosengeld II seien zu kompliziert. Das nahmen die Bürger beim Wort. Sein Büro sei zeitweise "lahm gelegt", bekannte der Minister am Mittwoch.
Clement präzisierte zur Sicherheit, wer Schwierigkeiten mit den Formularen habe, könne sich auch "in jeder Arbeitsagentur erkundigen".
Am 21-07-2004
Software-Probleme
Der Zeitplan zur Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) gerät offenbar ernsthaft in Verzug. Wie das ARD-Politmagazin "Report München" unter Berufung auf ein Vorstandspapier der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, habe es bei der Erstellung der Software oder bei der Kooperation mit den Kommunen bereits im September erhebliche Verzögerungen gegeben. Eine BA-Sprecherin wollte den Bericht am Montag nicht kommentieren.
Auch der alternierende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrates, Peter Clever, stellte den Zeitplan wegen der Softwareprobleme infrage. Bundeswirtschaftminister Wolfgang Clement (SPD) selbst hält an dem ehrgeizigen Zeitplan fest.
Laut "Report" sind in dem Dokument, das einem Zeitplan für die Einführung des ALG II entspreche, mehrere für die Umsetzung der Reform wichtige Arbeitsfelder mit "Meilenstein hinter Plan beziehungsweise planmäßige Erfüllung gefährdet" gekennzeichnet. Die ersten Arbeitsagenturen und Kommunen haben am Montag mit der Erfassung der Anträge für das Arbeitslosengeld II begonnen. Die neu entwickelte Bearbeitungssoftware wird zunächst den Agenturen in den zehn Großstädten Berlin, Hamburg, Leipzig, Köln, München, Bremen, Magdeburg, Mainz, Stuttgart und Wiesbaden zur Verfügung gestellt.
Clever sagte, die Software sei noch deutlich davon entfernt, als ausgereift zu gelten. "Sie ist vor allen Dingen nicht nach den Regeln, die üblicherweise gelten, durchgetestet. Sie ist in einem prekären Zustand", befand Clever, der die Arbeitgeber im BA-Verwaltungsrat vertritt. Clever riet, man solle sich zunächst auf den Notfallplan stützen. Dieser sieht Abschlagszahlungen vor. Das Risiko von Überzahlungen müsse dabei in Kauf genommen werden.
BA-Vorstandschef Frank-Jürgen schloss nicht aus, dass die Jobvermittlungsquoten durch "Hartz IV" für eine Übergangszeit zurückgehen.
Am 18-10-2004
Hartz IV
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehen erhebliche datenschutzrechtliche Mängel bei der Umsetzung von "Hartz IV". Bei der Antragstellung für das so genannte Arbeitslosengeld II (Alg II) sei der Datenschutz "nicht angemessen berücksichtigt" worden, kritisierten sie am Freitag nach Abschluss ihrer Jahrestagung in Saarbrücken. Auch bei den neuen, korrigierten Antragsformularen zum Alg II sei zu befürchten, dass "nicht das erforderliche Datenschutzniveau erreicht" werde.
Bei den Anträgen für das Alg II werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, rügte der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. 50.000 bis 60.000 Sachbearbeiter hätten derzeit bundesweit Zugriff auf die Antragsbögen. Es gebe keine Protokollierung der Zugriffe auf die Daten. Damit könne auch ein eventueller Missbrauch nicht zurückverfolgt werden. Zudem würden "Überschussinformationen" erhoben. Diese müssten wieder gelöscht werden, forderten die Datenschützer.
Am 29-10-2004
Was ist was?
Was erhalten bedürftige Menschen nach dem Inkrafttreten der Hartz IV-Reformen? ngo-online erklärt, wer "Arbeitslosengeld II", "Sozialgeld", eine "Grundsicherung" und wer "Sozialhilfe" erhält.
Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, erhalten bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch II. Hierunter fallen alle bisherigen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger. Ihre Familienangehörigen, die selbst nicht erwerbsfähig sind und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten künftig Sozialgeld.
Wer 65 Jahre oder älter ist oder im Sinne des Rentenrechts auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann bei Bedürftigkeit die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Als unterstes Netz der sozialen Sicherung wird weiterhin die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe für Menschen da sein, die sonst bei Bedürftigkeit keine Leistungen erhalten. Das können Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen, längerfristig Erkrankte usw. sein.
Am 16-12-2004
Vor der Wahl
Die Eigenheimzulage soll künftig nicht als _Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) berücksichtigt. Eine entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, mit der sich das Kabinett am Mittwoch befasste, soll am 1. Oktober in Kraft treten. Ebenfalls nicht angerechnet wird das Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, soweit das Geld an das Kind weitergeleitet wird und dieses nicht im Haushalt des ALG II-Empfängers lebt, wie das Ministerium weiter mitteilte.
Auch Einnahmen von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleiben bis zu einem Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei. Die Regelung betrifft Kinder von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die etwa einen Ferienjob ausüben.
Außerdem wird die Kilometerpauschale auf pauschal 20 Cent je Entfernungskilometer festgesetzt. Ist dem Hilfebedürftigen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zuzumuten und auch billiger, werden bei Nutzung des Pkw nur die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt. In der Verordnung wird ferner die Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit neu geregelt. Grundlage der Berechnung der Freibeträge von Selbstständigen ist künftig der von ihm erwirtschaftete Überschuss.
Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft. Das bisherige Recht soll noch bis Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes oder bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit angewendet werden.
Am 11-08-2005
Arbeitslosengeld II
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine klarstellende Dienstanweisung erlassen, wonach Einkommen und Vermögen des nicht leiblichen Elternteils bei unverheirateten Paaren nicht mehr beim Bedarf des nicht leiblichen Kindes angerechnet werden darf. Darauf verwies der Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles. Der Verein geht davon aus, dass die geänderte Regelungslage für mehrere hunderttausend Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf mehr ALG II–Leistungen begründet.
Nach der bisherigen Regelung haben die Arbeitsämter und Kommunen, die für das neue Arbeitslosengeld II zuständig sind, Einkommen und Vermögen des neuen Partner ohne Selbstbehalte angerechnet. Somit waren die neuen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft leiblichen Elternteilen gleichgesetzt worden.
Nun hat die Bundesagentur für Arbeit diese Position aufgegeben, so Harald Thomé von Tacheles. Zuvor hätten Betroffene in einer Reihe von Fällen Gerichtsverfahren gegen die SGB II–Leistungsträger gewonnen. Die Sozialgerichte hätten diese zur vollen ALG II-Zahlung verurteilt.
Stiefelternunterhalt dürfe jetzt nur noch bei verheirateten Paaren als Einkommen der mitwohnenden Stiefkinder angesetzt werden; unter Berücksichtigung der Selbstbehaltsgrenzen des Stiefelternteils und unter Berücksichtigung seiner besonderer Belastungen, wie etwa eigene Unterhaltsverpflichtungen, Schulden, kostenintensiver Krankenbehandlung.
"Diese längst überfällige Korrektur einer der übelsten Missstände des ALG II macht überdeutlich, dass Hartz IV mit heißer Nadel gestrickt wurde und viele Fehler dem Gesetzgeber anzulasten sind und der teils fragwürdigen Auslegung der Behörden", sagte Thomé.
Tacheles rät den Betroffenen, nun einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 Sozialgesetzbuch zu stellen. Dieser führe dazu, dass trotz der Bestandskraft des bisherigen Bescheides dieser von der Behörde zurückgenommen werden und die Behörde zu Unrecht nicht gezahlte Gelder nachzahlen müsse.
Am 05-10-2005
"Soziale Grausamkeiten"
Der Sozialverband VdK hat die künftige Bundesregierung zu einem Umsteuern in der Sozialpolitik aufgerufen. Was die Menschen mit der "Agenda 2010" an Kürzungen erlebt hätten, "darf so nicht weitergehen", sagte Verbandspräsident Walter Hirrlinger der "Berliner Zeitung". Er hoffe, "dass die neue Regierung sich besinnt und die in den vergangenen Jahren herrschende Politik der sozialen Grausamkeiten nicht fortführt."
Hirrlinger forderte mehr Geld für ältere Arbeitslose. "Ältere Arbeitslose, die ein Leben lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, werden genauso behandelt, wie jemand, der noch nie etwas an die Kasse entrichtet hat. Das ist zutiefst demütigend und ungerecht", sagte der Verbandschef.
Die neue Bundesregierung werde nicht umhin kommen, beim Arbeitslosengeld II Korrekturen vorzunehmen.
Am 12-10-2005
Keine Zusatzleistungen für heißes Wasser
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen notfalls kalt duschen. Die Kosten für heißes Wasser seien grundsätzlich im Regelsatz von 347 Euro im Monat enthalten, entschied am 27. Februar das Bundessozialgericht in Kassel. Zusätzliche Leistungen gebe es dafür nicht. Wenn die Warmwasserbereitung - wie in einer Vielzahl der Fälle - über die Zentralheizung erfolge, könnten die Arbeitslosen daher auch nicht die vollen Heizkosten erstattet bekommen (Az.: B 14/7b AS 64/06 R).
Geklagt hatte ein "Hartz-IV"-Empfänger aus Konstanz, von dessen Unterkunftskosten das zuständige Jobcenter ein Anteil von 27 Euro im Monat nicht übernehmen wollte. Denn in seiner Pauschalmiete seien neun Euro für die Warmwasserbereitung und 18 Euro für Strom enthalten.
Deutschlands oberste Sozialrichter erklärten eine solche Reduzierung der Leistungen zwar grundsätzlich für rechtens, beanstandeten aber die Höhe. Nach Angaben des Bundessozialministeriums seien im monatlichen Regelsatz insgesamt 20,74 Euro für Haushaltsenergie enthalten, davon 6,22 Euro für heißes Wasser, erklärte der Senat. Ein höherer Abzug sei daher nicht rechtmäßig.
Am 27-02-2008
Ein-Euro-Jobs
Vertreter von Gewerkschaften und Sozialverbänden haben am Montag (16. Juni) vor dem Brandenburger Tor in Berlin für die Anhebung des Arbeitslosengeldes II demonstriert. Anlass war eine parallel stattfindende Anhörung zum Thema im Bundestag. Die Redner forderten die Unterbindung "missbräuchlicher und überhandnehmender" Einsätze von Ein-Euro-Jobs.
Zugleich sprachen sie sich für ein "soziales Europa" aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg forderte, die Regelleistung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf 420 Euro im Monat aufzustocken.
Wenn die Bundesfamilienministerin ambitioniert für ein "kindergerechtes Deutschland" werbe, dann solle sie damit bei Kindern aus Hartz-Familien anfangen und sie finanziell besser ausstatten, forderte Doro Zinke, stellvertretender Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg. Er sprach sich dafür aus, den Kinderzuschlag für Hartz-Bedürftige von 140 auf 150 Euro aufzustocken und dabei vor allem auf einen spezifischen Kinderwarenkorb abzustellen. In Berlin lebe jedes dritte Kind unter den Bedingungen von Hartz IV. Bis zu 4000 Schülerinnen und Schüler würden täglich von der "Berliner Tafel" versorgt.
Hartz IV habe viele Menschen in Armut gestürzt und bei zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Angst vor dem gesellschaftlichen Absturz genährt. Leben in Armut heiße schlechtere Ernährung, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie soziale Ausgrenzung. Die Regelleistung für Alg-II-Empfänger müsse auf 420 Euro im Monat angehoben werden, da die Lebenshaltungskosten kräftig angestiegen seien, so Zinke.
Auch das Wohngeld sei seit 2001 nicht mehr angepasst worden. Besonders betroffen von den Einschränkungen seien Alleinerziehende, von denen in Ostdeutschland jede vierte weniger als 7 Euro die Stunde verdiene. Das zeige, dass flankierend zu den sozialpolitischen Maßnahmen die Einführung eines Mindestlohns notwendig sei, sagte Zinke.
Ein reiches Land wie Deutschland, das Steuergeschenke an Unternehmer mache und sich den Luxus leiste, auf die Erhebung einer Vermögensteuer zu verzichten, dürfe nicht bei den Ärmsten sparen. "Soziale Verantwortung und Gerechtigkeit gehören nicht nur in Wahljahren zum politischen Credo", meint Zinke.
Am 16-06-2008
Arbeitslosengeld II für 84.000 Vollzeitkräfte
Leiharbeiter müssen ihr Gehalt häufiger mit Arbeitslosengeld II "aufstocken" als andere Beschäftigte. Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken unter Verweis auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit, dass im September 2007 rund 91.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Branche gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezogen hätten. Das seien 12,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig gewesen. In allen anderen Bereichen waren es den Angaben nach hingegen 2,8 Prozent. Bei den 91.000 Leiharbeitern handelte es sich den Angaben zufolge um 84.000 Vollzeit- und 7000 Teilzeitkräfte.
Nach Darstellung der Regierung sind die Arbeitsverhältnisse bei Leiharbeitern "überwiegend" von kurzer Dauer. Von mehr als 410.000 im ersten Halbjahr 2007 beendeten Arbeitsverhältnissen zwischen Verleihern und Leiharbeitern dauerten rund 55 Prozent weniger als drei Monate, davon fast 13 Prozent weniger als eine Woche.
Am 09-07-2008
Berechnung der Steuerfreibeträge
Bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II bekommen Ausländer keine Einreiseerlaubnis für Deutschland. Ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen würden, sei unerheblich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. Ausschlaggebend sei, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sei.
Geklagt hatte eine 1990 geborene Türkin, die ihrer Mutter nach Deutschland nachziehen wollte. Ihr Antrag auf ein Visum hatten die zuständigen Behörden abgelehnt, weil das Einkommen der Mutter nach Abzug der steuerlichen Freibeträge nicht zum Unterhalt der beiden ausreichte. Mutter und Tochter hätten deshalb einen Anspruch auf Sozialleistungen gehabt.
Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr allein wegen der Berechnung der Steuerfreibeträge der Nachzug verweigert werde. Das Einkommen werde dadurch nicht wirklich vermindert, argumentierte sie. Das Gericht wies ihre Klage dennoch ab.
(AZ: BVerwG 1 C 32.07 - Urteil vom 26.8.2008)
Am 26-08-2008
Niedrige Einkünfte
Über 100.000 Selbstständige sind offenbar zusätzlich auf den Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen. Wie die Bundesregierung laut Bundestag in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilte, ist die Zahl der selbstständig erwerbstätigen Bezieher von ALG II sei seit Januar 2005 kontinuierlich gestiegen.
Bei Einführung der Grundsicherung vor vier Jahren waren rund 34.000 Selbstständige (das entspricht 0,8 Prozent aller ALG-II-Bezieher) registriert worden, die neben Einkünften aus der Selbstständigkeit soziale Leistungen bezogen.
Diese Zahl habe sich bis September 2008 auf 108.000 (2,2 Prozent aller ALG-II-Bezieher) erhöht. In den Daten seien alle selbstständig erwerbstätigen ALG-II-Bezieher erfasst worden, unabhängig von der Frage, ob Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt worden sei.
Am 26-02-2009