DIE Internet-Zeitung
Polen in Deutschland - Spätaussiedler haben mit viel Bürokratie zu kämpfen

Aussiedler in Deutschland

Am

Ein Jahr lag zwischen Anmeldung und Benachrichtigung, ob der polnische Student Marek B. Spätaussiedler werden konnte - oder nicht. Die Benachrichtigung war gut: Er durfte Deutscher werden, weil es in seiner Familie deutsche Vorfahren gab. "Deutscher wird man durchs Blut", sagt Marek. Das war 2003. In dem gleichen Jahr beendete er sein Studium in Opole - eine Stadt im Süden Polens. Er fuhr nach Deutschland, um ein zweites Mal in Berlin zu studieren. Es ist nicht üblich für polnische Studenten nach Deutschland zu gehen, sagt Marek. Das ist ein Image-Problem. Viele seiner Freunde halten Deutsche für schroff und steif. Die Polin Kasia D. bestätigt das. Sie ist seit 2003 in Berlin. Doch sie ist keine Spätaussiedlerin, sondern ein "EU-Immigrant mit Aufenthaltsgenehmingung bis 2005". Die meisten Polen in Deutschland sind Vertragsarbeiter oder wie Marek Spätaussiedler.


Jährlich dürfen nur 100.000 Aussiedler in Deutschland aufgenommen werden. Diese so genannten Spätaussiedler bekennen sich durch "Sprache, Kultur, Erziehung" zum deutschen "Volkstum", legte die Rot-Grüne Regierung fest. Die Voraussetzungen für eine deutsche Staatsbürgerschaft werden an der Sprache festgemacht: Die Anwerber sollen in der Lage sein, sich "im Alltag zurecht zu finden". Können sie den Deutschtest im Heimatland nicht bestehen, sind sie nicht in der Lage sich zu "integrieren" und werden abgewiesen.

Dass Marek als Pole ein Spätaussiedler ist, ist selten. Heute sind über 90 Prozent der Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Grund ist das "Kriegsfolgebereinigungsgesetz". Seit 1993 dürfen nur noch Aussiedler einreisen, die durch ihre "deutsche Volkskultur" in ihrem Land benachteiligt sind. "Mit dieser gesetzlichen Änderung ist es absehbar geworden, dass es in ferner Zukunft weder Vertriebene noch Aussiedler geben wird", sagt die Sozialpädagogin Renate Goldbach. Bei den Russland-Deutschen geht das Bundesverwaltungsamt von einer Benachteiligung aus. Für Polen gilt das nicht. Marek ist Aussiedler, weil seine Eltern den Antrag vor 1993 stellten.

Mareks Eltern bantragten die Aussiedlung zunächst in einem deutschen Konsulat in Polen. Von Polen werden alle Unterlagen an das Bundesverwaltungsamt in Köln geschickt. Dort wird der Antrag von "zwei Angestellten und einen Haufen Praktikanten" geprüft, sagt Marek. Sie stimmten zu: Marek erhält seinen "Aufnahmebescheid", der ihn berechtigt nach Deutschland einzureisen. Später wird das Gleiche noch mal geprüft. In Friedland.

Nach Friedland kommt jeder der Aussiedler zuerst. In dem ehemaligen "Grenzauffanglager" in Niedersachsen an der Grenze zu Thüringen und Hessen werden die Aussiedler registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Es gibt begrenzte Plätze in den begehrten Ländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen. In die neuen Bundesländer wollen "die wenigsten" Spätaussiedler, heißt es in dem Migrationsbericht 2004. Denn mit der Staatsbürgerschaft ist Marek brechtigt, Arbeit zu finden - ohne Arbeitserlaubnis. Die gebe es nicht in der ehemaligen DDR. Das wüssten auch die Aussiedler. Das habe sich rumgesprochen, sagt Marek.

Er hat Glück nach Berlin geschickt zu werden: Das war sein Wunsch. Und dort waren noch Plätze frei. Wäre Marek nicht der Zuteilung der Behörden gefolgt, wären ihm staatliche Gelder verweigert worden, wie Sozialhilfe und Wohngeld. Auf die staatlichen Gelder seien die Aussiedler "für ihr Leben in der neuen Heimat zumindest angewiesen", außerdem "steigen ihre Chancen auf eine eigene Wohnung und auf einen Arbeitsplatz erheblich", wenn sie den Anweisugen der Behörden folgen, "rät" das Bundesverwaltungsamt im Internet den Aussiedlern.

Als Marek registriert und mehrmals überprüft endlich in Berlin ankommt, wohnt er in dem Notauffanglager Marienfelde, dass einst DDR-Flüchtlinge aus Ost-Berlin aufnahm. Dort trifft er auf "ausschließlich Russen", deren Kinder vom Lager aus zur Schule gingen, erzählt er. Er will nicht dort wohnen bleiben und sucht sich ein billiges WG-Zimmer in Friedrichshain. Dann, sagt er, ist er zurück nach Polen gefahren, um sich "von den bürokratischen Kafka-Erlebnissen" in Deutschland zu erholen.

Weniger arbeitslose Aussiedler in Deutschland

Arbeitsmarkt

Die Zahl arbeitsloser Aussiedler in Deutschland sinkt. Im September waren nach Angaben des Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, Jochen Welt, 65.226 Aussiedler arbeitslos gemeldet. Dies waren 11,6 Prozent beziehungsweise 8.566 Betroffene weniger als im gleichen Monat des Vorjahres, teilte Welt mit.

Der SPD-Politiker sieht den Rückgang auch als Erfolg der Integrationspolitik der Regierung. So komme das Jump-Programm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit auch jungen Aussiedlern zugute, die an dem Programm überproportional teilnähmen. Welt verwies ferner auf Programme, um Akademikern unter den Aussiedlern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Am 23. Okt. 2001 unter: arbeit

Ausländerquote in Deutschland bei konstant 8,8 Prozent

6,74 Millionen Ausländer

Die Ausländerquote in Deutschland liegt laut Statistik konstant bei 8,8 Prozent. Wie aus dem am Mittwoch (3. Dezember) vom Bundesinnenministerium vorgelegten und vom Kabinett beschlossenen Migrationsbericht 2007 hervorgeht, lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 6,74 Millionen Ausländer in Deutschland.

Die meisten Ausländer stammen aus der Europäischen Union (34,6 Prozent) gefolgt von Türken (25,4 Prozent). Nach dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 seien viele Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland gekommen, hieß es. So wurden Ende vergangenen Jahres 47.000 Bulgaren und 85.000 Rumänen registriert.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, leben fast zwei Drittel der Ausländer seit zehn oder mehr Jahren in Deutschland. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der in Deutschland lebenden Ausländer verfügten 2007 über einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Aus dem Migrationsbericht 2007 geht außerdem hervor, dass 2007 insgesamt 680.766 Menschen nach Deutschland gezogen sind, davon 574.752 Ausländer. Dem standen insgesamt 636.854 Fortzüge gegenüber, davon 475.749 Ausländer. Somit lag der Wanderungssaldo bei plus 44.000 Personen.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, haben 2007 allein 161.000 Deutsche ihr Land verlassen. Das entspricht 25 Prozent aller Fortzüge. Damit erreichte die Zahl der Fortzüge von Deutschen den höchsten Stand seit Beginn der 1950er Jahre.

Am 06. Feb. 2002 unter: politik

Warnungen vor Zuwanderungs-Wahlkampf

"Sündenböcke"

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat mit seiner Ankündigung eines "massiven" Wahlkampfes mit dem Thema Zuwanderung Besorgnisse bei in Deutschland lebenden Migranten ausgelöst. Der Islamrat, der Interkulturelle Rat und die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl warfen Beckstein vor, Migranten und Flüchtlinge zu "Sündenböcken" für die wirtschaftlichen Probleme im Land zu machen.

SPD, Grüne und FDP kritisierten Beckstein ebenfalls. Beckstein hatte am Wochenende angekündigt, die Zuwanderung werde von der gesamten Union "massiv im Wahlkampf thematisiert". Er warf Rot-Grün vor, eine "massenhafte Zuwanderung" zu planen. Ähnlich äußerte sich Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU).

Der Vorsitzende des Islamrates in Deutschland, Ali Kizilkaya, warnte in einem ddp-Interview, durch solche Äußerungen könnten sich rechtsextremistische Parteien bestätigt sehen. Kizilkaya mahnte, auf dem "Rücken der Zuwanderer" dürfe kein Wahlkampf betrieben werden. Sonst entstehe ein Signal der "Ausgrenzungspolitik", die "mehr oder weniger offen gegen die religiöse Zugehörigkeit und gegen die Kultur der Muslime gerichtet ist".

Pro Asyl, Interkultureller Rat und DGB erinnerten an die seit Jahren rückläufigen Asylbewerberzahlen und an das aus ihrer Sicht restriktive Zuwanderungsgesetz. Beckstein handele damit wider besseres Wissen. Um einer Überalterung der Gesellschaft zu begegnen, bleibe Zuwanderung "ergänzend unverzichtbar", betonten die drei Organisationen.

Die SPD-Innenexpertin Cornelie Sonntag-Wolgast warf Beckstein eine "dreiste Tatsachenverdrehung" vor. Das von der Union mitgetragene Zuwanderungsgesetz öffne lediglich dringend benötigten hochqualifizierten Experten einen Zugang nach Deutschland und lasse ausländischen Hochschülern nach Abschluss des Studiums die Chance, eine Arbeit zu finden, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses.

Grünen-Chefin Claudia Roth befürchtet nach der Ansage von Beckstein einen "Wettlauf des Populismus und der Demagogie auf dem Rücken von Migranten und Flüchtlingen". Sie kritisierte auch den früheren SPD-Chef Oskar Lafontaine, der am Wochenende zum Spitzenkandidaten des geplanten Linksbündnisses von PDS und Wahlalternative WASG in Nordrhein-Westfalen gewählt wurde. Er habe mit seiner umstrittenen "Fremdarbeiter"-Äußerung keineswegs nur einen einmaligen Lapsus begangen, kritisierte Roth. Vielmehr reihe sich diese Äußerung "ein in eine lange Reihe von Stimmungsmache von Seiten Lafontaines gegen Aussiedler" und das Asylrecht.

Auch Pro Asyl, DGB und Interkultureller Rat kritisierten Lafontaine. "Wer Sozialneid schürt und Migranten und Flüchtlinge zu einer Ursache der aktuellen ökonomischen Krise erklärt, gibt die Betroffenen als Sündenböcke frei und riskiert, dass sie verstärkt zur Zielscheibe rechtsgerichteter Angriffe werden", erklärten die Organisationen in Bezug auf Beckstein und Lafontaine. Dies füge überdies dem politischen System der Bundesrepublik schweren Schaden zu. Mittelfristig würden sich die NPD und andere rechtsextreme Parteien hierfür bedanken.

Am 20. Jun. 2005 unter: arbeit

Rente für Aussiedler: Drastische Kürzung rechtens

Vertrauensschutz

Die seit zehn Jahren geltende Kürzung der Renten von Aussiedlern und Spätaussiedlern um 40 Prozent ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Die drastische Reduzierung der so genannten Fremdrenten sei "durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt", heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Grundsatzbeschluss. Die Karlsruher Richter forderten allerdings Nachbesserungen für solche Jahrgänge, die bei einem Rentenbeginn ab Oktober 1996 "zu abrupt" mit der Rentenkürzung von 40 Prozent konfrontiert worden waren.

Grundsätzlich sei die Kürzung rechtens, weil die Lage der Rentenversicherungsträger in der ersten Hälfte der 90er Jahre durch einen massiven Ausgabenanstieg bei ungenügendem Beitragsaufkommen geprägt gewesen sei. Der Abschlag bei den Fremdrenten habe die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern sollen.

Es verstoße jedoch gegen den Vertrauensschutz, dass die Kürzung auch auf Berechtigte, die vor 1991 nach Deutschland kamen und deren Rente nach dem 30. September 1996 begann, abrupt und ohne Übergangsregelung für damals rentennahe Jahrgänge angewandt werde. Diese hätten sich nicht "in angemessener Zeit auf die neue Rechtslage einstellen" können. Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2007 eine verfassungsgemäße Regelung treffen.

Die Entscheidung des Gesetzgebers, die 40-prozentige Kürzung auf alle Rentenzugänge nach dem 30. September 1996 anzuwenden, habe die rentennahen Jahrgänge "zu kurzfristig mit einer neuen, ihre Anwartschaften erheblich verschlechternden Rechtslage konfrontiert". Bei einem schrittweisen Abschlag wäre es den Betroffenen möglich gewesen, ihre finanziellen Dispositionen der verringerten Rente anzupassen.

Entsprechende noch nicht bestandskräftige Verfahren müssten nun ausgesetzt werden. Bestandskräftige Verwaltungsakte blieben von der Karlsruher Entscheidung unberührt.

Der Erste Senat entschied auf Vorlage des Bundessozialgerichts. Die in den 30er Jahren geborenen fünf Kläger der Ausgangsverfahren siedelten in der Zeit von Oktober 1973 bis August 1990 aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland über. Frühestens ab Oktober 1996 wurde ihnen eine um 40 Prozent gekürzte Rente bewilligt, wogegen sie vor Gericht zogen.

Mit dem Fremdrentenrecht sollten Vertriebene in das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik integriert werden. Sie wurden rentenrechtlich nach dem Zuzug so behandelt, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des Rentenversicherungsrechts der Bundesrepublik zurückgelegt hätten.

Der politische Wandel im ehemaligen Ostblock und die Wende in der DDR veranlassten den Gesetzeber aber, das Fremdrentenrecht neu zu regeln. Zunächst wurde 1991 ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent eingeführt, der dann durch die Regelung vom September 1996 auf 40 Prozent erhöht wurde.

Damit werden nach Angaben des Verfassungsgerichts von der Fremdrenten-Kürzung grundsätzlich alle nach dem 6. Mai 1996 Zugezogenen erfasst und - unabhängig vom Datum des Zuzugs - alle Betroffenen mit einem Rentenbeginn ab 1. Oktober 1996.

Eine Sprecherin der "Deutschen Rentenversicherung Bund" konnte noch keine Angaben zur Zahl der von der Entscheidung betroffenen Aussiedler machen. (AZ: 1 BvL 9/00; 1 BvL 11/00; 1 BvL 12/00; 1 BvL 5/01; 1 BvL 10/04 - Beschluss vom 13. Juni 2006)

Bundesrat billigt Rentenerhöhung zum 1. Juli

Renten

Die Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung stimmte am Freitag der Bundesrat in Berlin zu.

Danach werden die Renten in den westdeutschen Ländern um 1,91 Prozent und in den ostdeutschen Ländern um 2,11 Prozent angehoben. Das Niveau der Standardrenten in Ostdeutschland beträgt dann rund 87 Prozent des Niveaus der Renten im Westen.

Am 01. Jun. 2001 unter: politik

Ausländerquote in Deutschland bei konstant 8,8 Prozent

6,74 Millionen Ausländer

Die Ausländerquote in Deutschland liegt laut Statistik konstant bei 8,8 Prozent. Wie aus dem am Mittwoch (3. Dezember) vom Bundesinnenministerium vorgelegten und vom Kabinett beschlossenen Migrationsbericht 2007 hervorgeht, lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 6,74 Millionen Ausländer in Deutschland.

Die meisten Ausländer stammen aus der Europäischen Union (34,6 Prozent) gefolgt von Türken (25,4 Prozent). Nach dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 seien viele Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland gekommen, hieß es. So wurden Ende vergangenen Jahres 47.000 Bulgaren und 85.000 Rumänen registriert.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, leben fast zwei Drittel der Ausländer seit zehn oder mehr Jahren in Deutschland. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der in Deutschland lebenden Ausländer verfügten 2007 über einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Aus dem Migrationsbericht 2007 geht außerdem hervor, dass 2007 insgesamt 680.766 Menschen nach Deutschland gezogen sind, davon 574.752 Ausländer. Dem standen insgesamt 636.854 Fortzüge gegenüber, davon 475.749 Ausländer. Somit lag der Wanderungssaldo bei plus 44.000 Personen.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, haben 2007 allein 161.000 Deutsche ihr Land verlassen. Das entspricht 25 Prozent aller Fortzüge. Damit erreichte die Zahl der Fortzüge von Deutschen den höchsten Stand seit Beginn der 1950er Jahre.

Am 03. Dez. 2008 unter: umwelt

Bundestag lockert Wohnort-Zuweisung bei Spätaussiedlern

"Vermeidung unbilliger Härten"

Die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler kann künftig in Härtefällen noch nachträglich geändert werden. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Als Härtefall gilt beispielsweise, wenn Ehepartner oder Eltern und ihre minderjährigen Kinder auf Grund der Wohnort-Zuweisungen in verschiedenen Städten wohnen.

Mit der Neuregelung soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 umgesetzt werden, in dem eine Vermeidung unbilliger Härten für Spätaussiedler angemahnt worden war. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Unions-dominierte Länderkammer wird sich voraussichtlich am 18. Februar mit der Vorlage befassen.

Am 25. Feb. 2005

Zuzug von Spätaussiedlern soll um 40 Prozent zurückgegangen sein

"Vielfältige Ursachen"

Die Zahl der nach Deutschland gekommenen Spätaussiedler ist 2005 offenbar erneut stark zurückgegangen. Nach Angaben des Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung, Hans-Peter Kemper, kamen im vergangenen Jahr 35.522 Spätaussiedler und Angehörige in die Bundesrepublik. Das seien annähernd 40 Prozent weniger als 2004 mit 59.093 Personen gewesen.

Damit habe sich der seit Jahren anhaltende Rückgang der Spätaussiedlerzahlen 2005 fortgesetzt. Kamen den Angaben zufolge 1996 noch 177.751 Spätaussiedler und Angehörige nach Deutschland, sank diese Zahl in den Folgejahren kontinuierlich ab. Dieser Trend werde anhalten, da 2005 auch die Zahl der neuen Aufnahmeanträge mit 21.306 im Vergleich zum Vorjahr um gut 38 Prozent abgenommen habe.

Kemper führte den Rückgang auf "vielfältige Ursachen" zurück. So seien Familienzusammenführungen mittlerweile zu einem großen Teil abgeschlossen. Auch hätten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in den Aussiedlungsgebieten zu einer Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage geführt und den Menschen eine Zukunftsperspektive in den Herkunftsregionen eröffnet. Zugleich hätten die Demokratisierungsprozesse in den osteuropäischen Staaten zu einer Stabilisierung der Lage der deutschen Minderheiten beigetragen, meint Kemper.

Offenbar wurde die Zuwanderung aber auch deutlich erschwert. So hätten viele Antragsteller nicht mehr "die sprachlichen Voraussetzungen" für eine Aufnahme als Spätaussiedler erfüllt. Zudem müssten seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes auch die Familienangehörigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Am 10. Jan. 2006

Keine Aufnahme "krimineller" Spätaussiedler

"Terroristen"

Zu Zeiten des Kalten Krieges war die Bundesrepublik Deutschland darum bemüht, möglichst viele Spätaussiedler aus Osteuropa aufzunehmen. Mit gewissem zeitlichem Abstand zur Blockkonfrontation will Deutschland nun - ähnlich wie in der übrigen "Zuwanderungspolitik", in der zunehmend weniger auf Asyltatbestände als vielmehr auf wirtschaftliche Interessen Deutschlands abgehoben wird - selektiver vorgehen. Spätaussiedler werden zum Teil sogar als "Terroristen" bezeichnet. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ohne Einwände passieren, mit der der möglichen Aufnahme von Kriminellen und Terroristen als Spätaussiedler in Deutschland künftig ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden soll.

Nach der vom Bundestag bereits Anfang März beschlossenen Novelle soll nicht als Spätaussiedler aufgenommen werden, wer einer "terroristischen Vereinigung" angehört oder sie unterstützt hat oder an politischen Gewalttaten beteiligt war beziehungsweise "dazu aufgerufen" hat.

Ausgeschlossen werden soll ebenfalls, wer in den Aussiedlungsgebieten "der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet" oder ein Verbrechen im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches begangen hat.

Zudem wird mit der Novelle eine Rechtsgrundlage zur Neuregelung der Aufnahme von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion geschaffen. So wird das Aufnahmeverfahren dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übertragen. Bislang waren die Länder dafür zuständig. Auch sollen nichtjüdische Familienangehörige künftig in die Integrationskurse einbezogen werden.

Am 30. Mär. 2007

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