Internet
- VORBEUGEN IST BESSER ALS THERAPIE
- Ruhr-Uni präsentiert Raffael-Ausstellung im Internet
- Rennen um neue Domain-Endung ".info" hat begonnen
- Acht von zehn Internet-Shops verstoßen gegen das Gesetz
- Alle Bundesgesetze im Internet abrufbar
- Internetportal verleiht Demonstranten
- Datei zu gefährlichen chemischen Stoffen im Internet
Die gewonnenen Erkenntnisse vermittelt Ralf Schmitz, der führende Experte in der Gewaltprävention an Grundschulen, auch in seiner kürzlich neu erschienenen Video-DVD-Serie, die zur Zeit ausverkauft ist.
Zwei DVDs bieten Grundinformationen und „Gewusst-wie?“-Anleitungen für Eltern und eine DVD richtet sich speziell an Kinder im Grundschulalter. Diese erfahren von den Puppen Felix und Lara, wie sie sich vor den Gefahren des Internets schützen und trotzdem viel Spaß haben.
Was es alles über clevere Passwörter, eine sichere Handhabung der Privatsphäre, Kinderseiten, Kinderbrowser, Chats, Tauschbörsen und Co zu wissen und zu beachten gibt, können sich Eltern und Kinder auf den DVDs nicht nur ansehen, sondern die einzelnen Kapitel mit einfachen Schritt-für-Schritt-Anweisungen schnell in die Tat umsetzen.
VORBEUGEN IST BESSER ALS THERAPIE
Auch was man gegen die „bösen Onkels“ genau unternehmen kann und wie man diese erkennt, wird ausführlich erklärt.
Die DVDs sind einzeln oder als Paket unter http://www.sicher-stark-team.de/shop.cfm erhältlich.
Wer es gern noch interaktiver hat und individuelle Fragen stellen möchte, bucht eins der Webinare für Eltern und Kinder oder eine persönliche Schulung ebenfalls im Sicher-Stark-Shop.
Die Sicher-Stark-Initiative steht für eine der führenden Non-Profit-Organisationen auf dem Gebiet der Gewaltprävention, für moderne zielgerichtete Kommunikation und hochkarätige Experten. In Deutschland ist das Sicher-Stark-Team eine feste Größe wenn es um anspruchsvolle Veranstaltungen zum Kinderschutz geht.
Kinder werden fit im Internet : Internet ABC sicher lernen
Ruhr-Uni präsentiert Raffael-Ausstellung im Internet
Multimediale Kunstausstellung
Das Kunstgeschichtliche Institut (KGI) der Ruhr-Universität Bochum zeigt ab dem 26. Mai mehr als 150 Bilder aus der Zeit des Malers Raffael (1483-1520) im Internet. Die Hochschule unterstützt damit die Ausstellung "Raffael und die Folgen", die ab Samstag in der Staatsgalerie Stuttgart zu sehen ist.
Die Internetpräsentation ist das mittlerweile fünfte Projekt seit 1997 in Zusammenarbeit mit dem Stuttgarter Museum. Nach Hochschulangaben werden die realen Kunstausstellungen in Projektseminaren für das Internet aufbereitet. Damit sollen neue, multimediale Möglichkeiten entwickelt werden, Kunst im weltweiten Netz zu präsentieren.
Am 26. Mai. 2001 unter: nachrichten
Rennen um neue Domain-Endung ".info" hat begonnen
Internet
Der Run auf die neue Internet-Endung ".info" hat begonnen: Markeninhaber können ab ihren Domain-Namen bevorrechtigt registrieren. Innerhalb einer Frist von 30 Tagen können sie ihre Ansprüche auf Domains mit der Endung ".info" geltend machen. Erst wenn Domain-Namen wie etwa aspirin.info, pepsi.info oder milka.info an die entsprechenden Unternehmen vergeben sind, wird ab Ende August die Domain-Registrierung für die Allgemeinheit frei gegeben.
Domains werden bisher nach dem Prinzip "first come, first served" vergeben. Das heißt, derjenige, der einen Domain-Namen zuerst bei der entsprechenden Vergabestelle anmeldet, bekommt ihn auch zugeteilt. Dieser Grundsatz hat zum Phänomen des "Domain-Grabbing" geführt - Einzelpersonen oder Firmen registrieren bekannte Domain-Namen, um sie teuer an die Inhaber der Namensrechte zu verkaufen. Im Vorfeld der Einführung der neuen .info-Domains geht das Betreiberkonsortium in Zusammenarbeit mit der Internet-Verwaltung ICANN nun erstmals einen anderen Weg: "Trademark Owners" sollen durch eine bevorzugte Domain-Anmeldung (Sunrise Period) wirksam geschützt werden.
Bereits im November 2000 hat ICANN die Einführung sieben neuer Domain-Endungen (sog. generic Top Level Domains) beschlossen: aero, .biz, .coop, .info, .museum, .name und .pro. Ziel ist es, das Problem der "Namensknappheit" im Web zu lösen. Unter den sieben neuen TLDs ist .info die einzige "unrestricted" Domain-Endung. Das heißt, ".info" kann - nach Ablauf der "Sunrise Period" - weltweit von jedermann für jeden Zweck registriert werden.
Am 29. Mai. 2001 unter: nachrichten
Acht von zehn Internet-Shops verstoßen gegen das Gesetz
Online-Einkauf
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt. Nach einer Untersuchung des vzbv verstoßen acht von zehn Internet-Einkaufsportalen gegen das Teledienstegesetz und Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), indem sie den Verbraucher unzureichend informieren. In vielen Fällen fehlten selbst die Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten. "Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internets beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind."
Der vzbv untersucht seit Oktober, ob die Internet-Shops führender Unternehmen den gesetzlichen Mindestanforderungen für das Einkaufen im Netz entsprechen. Von 211 untersuchten Anbietern waren lediglich 38 nicht zu beanstanden. Bisher hat der vzbv bereits 140 Unternehmen abgemahnt. Zu den abgemahnten Unternehmen gehören Branchenriesen wie Tchibo, amazon.de, Blume2000, die Fluggesellschaften GermanWings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. Die meisten Verstöße gab es bei den Anbietern von Büchern, CDs, Flugtickets sowie von Kaffee und Tee. Am besten schnitten die Anbieter von Kosmetika ab: Hier waren "nur" sechs von zehn Websites zu beanstanden.
Die häufigsten Verstöße waren fehlende Angaben über Anschrift und Identität des Unternehmens und seine Vertretungsberechtigten, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH, oder diese Angaben waren gut versteckt, oder fehlende Informationen über Widerrufs- oder Rückgaberechte. Ebenso fehlten oft Informationen darüber, was mit der Bestellung des Kunden beim Unternehmen passiert, ob die Bestellung nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmen gespeichert wird und ob die Daten dem Kunden zugänglich sind, ebenso Angaben, wie der Verbraucher Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.
Die Grundregeln für das Einkaufen im Internet sind im Teledienstegesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, hat der Betreiber eines Internet-Shops nach diesem Gesetz über verschiedene Punkte zu informieren. Das sind Basisinformationen über die angebotenen Produkte, der Endpreis der angebotenen Produkte einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie Zahlungs- und Lieferkonditionen. Ebenso müssen die Anbieter informieren, welche Kosten dem Verbraucher durch die Nutzung von eMail und Internet entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife hinausgehen, wie lange befristete Sonderangebote gelten und welchen Verhaltenskodizes sich der Anbieter unterwirft und wie der Verbraucher diese Regelwerke elektronisch erreichen kann. Außerdem muss die die Mindestlaufzeit von Verträgen angegeben werden, wenn diese eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt haben.
"Hier wurden neue Gesetze geschaffen, an die sich bisher aber offenbar noch kaum jemand hält", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.
Positive Nachricht: Auf die Abmahnungen haben die meisten Firmen reagiert - sie änderten ihr Internetangebot. In 70 Fällen wurden bisher Unterlassungserklärungen abgegeben, so beispielsweise von IKEA, Zweitausendeins, Blume2000, GermanWings und Air Berlin. In mindestens 7 Fällen wird es jedoch zu einer Klage des vzbv gegen die Unternehmen kommen. Betroffen davon sind unter anderem Fleurop, amazon.de und Möbel Hübner.
Der vzbv kündigte an, die Internet-Angebote von insgesamt rund 500 Anbietern aus verschiedenen Branchen zu überprüfen.
Am 18. Dez. 2002 unter: nachrichten
Alle Bundesgesetze im Internet abrufbar
www.gesetze-im-internet.de
Über das aktuelle Bundesrecht gibt künftig das Internet umfassend Auskunft. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Freitag in Berlin das Portal www.gesetze-im-internet.de freigeschaltet, wie ihr Ministerium mitteilte. Damit seien alle der rund 5000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes frei und kostenlos zugänglich, sagte Zypries. Bislang war lediglich eine Auswahl von etwa 750 Texten abrufbar.
Das neue Online-Angebot ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bundesjustizministeriums mit der juris GmbH. Es ergänzt die E-Government-Initiative "BundOnline 2005" der Bundesregierung.
Am 25. Nov. 2005 unter: justiz
Internetportal verleiht Demonstranten
Egal wofür
Das Internetportal erento.com hat laut Medienberichten eine Marktlücke mit einem Demonstrantenverleih entdeckt. Die Honorare würden wegen der steigenden Nachfrage "zügig in die Höhe klettern", sagte erento.com-Sprecher Tilo Bonow dem Magazin "Focus-Campus" in München laut Vorabmeldung. Seit Weihnachten hätten sich 260 Aushilfsprotestler auf dem Internetportal eingeschrieben. Erento.com werde für marktgerechte Preise sorgen. Wofür die Leihdemonstranten gebucht werden, sei "egal".
Auslöser des Angebots war nach Angaben von "Focus-Campus" eine Aktion der deutschen Ärzteschaft, die für eine Protestaktion Studenten für eine 30-Euro-Tagespauschale angemietet hatte.
Am 12. Jan. 2007 unter: politik
Datei zu gefährlichen chemischen Stoffen im Internet
Stoffdatenpool des Bundes und der Länder
Behörden können jetzt im Internet auf zentrale Informationen über gefährliche chemische Stoffe zurückgreifen. Eine entsprechende Plattform wurde am Donnerstag im Magdeburger Umweltministerium freigeschaltet, wie die Behörde mitteilte. Der sogenannte gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) listet mehr als 60.000 Reinstoffe und 325.000 Stoffgemische auf.
Physikalische, chemische und toxikologische Parameter werden aufgeführt. Außerdem sind Informationen, die Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutz benötigen, verfügbar.
Am 28. Mai. 2009 unter: verbraucherschutz