Nachrichten Pro Familia
Wenn der Arzt die Pille für das geeignete Verhütungsmittel halte und es "das Mittel der Wahl" sei, spreche nichts dagegen, sie auch jungen Mädchen zu verschreiben, betonte Langer. Im Laufe der Jahre sei die Pille deutlich verbessert und ihr Östrogenanteil stark reduziert worden. Wichtig sei allerdings eine eingehende Beratung der jungen Frauen, entweder durch den Arzt oder aber Einrichtungen wie Pro Familia.
"Die Pille ist ein sicheres Mittel, das Frauen vor einer ungewollten Schwangerschaft bewahren kann", unterstrich Langer. Dass Teenager-Schwangerschaften in Deutschland "kein so gravierendes Problem" seien wie etwa in Großbritannien oder in den USA, führte die Pro-Familia-Vorsitzende unter anderem darauf zurück, dass es hier eine sehr viel größere Arztdichte und ein größeres Beratungsangebot gebe. Zudem wollten junge Frauen heute stärker als früher zunächst andere Ziele verwirklichen, bevor sie eine Familie gründen.
Die Einführung der Pille auf dem deutschen Markt vor 40 Jahren hat nach Meinung Langers "in der Tat eine Revolution ausgelöst". Sie habe den Frauen größere Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt und zu einer Enttabuisierung des Themas Sexualität geführt. Eltern sollten nicht versuchen, "mit drakonischen Strafen" die ersten sexuellen Erfahrungen ihrer Kinder zu verhindern. "Das können sie sowieso nicht", betonte sie. Vielmehr sollten sie offen mit den Kindern über das Thema sprechen.
Pro familia wirft Arbeitsämtern falsche Beratung schwangerer Studentinnen vor
Anspruch auf ALG II
Die Schwangeren- und Familienberatung Pro familia Berlin wirft den Arbeitsämtern vor, schwangeren Studentinnen falsche Auskünfte über deren Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu geben. Die Beraterinnen würden immer öfter von Studentinnen hören, sie seien von den Job-Centren mit der Auskunft wieder weggeschickt worden, Studentinnen seien grundsätzlich vom Arbeitslosengeld-II-Bezug ausgeschlossen. Diese Information sei jedoch falsch. Würden Studentinnen besser informiert, könnten sich zukünftige Akademikerinnen leichter für eine Schwangerschaft in der Studienzeit entscheiden, so Pro familia.
Bereits bei einer Beurlaubung könne eine Studentin Anrecht auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben. Die Exmatrikulation dürfe vom Job-Center nicht als Voraussetzung für die Bearbeitung eines ALG II-Antrages gefordert werden, so pro familia. Studentinnen können sich wegen einer Schwangerschaft für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit könnten sie bei einem Job-Center sehr wohl einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, so die Beratungsstelle.
Auch während des Studiums - auch ohne Urlaubssemester - könne zudem aufgrund der Schwangerschaft Mehrbedarf, eine einmalige Babyausstattung sowie Schwangerschaftsbekleidung beantragt werden, so pro familia. Auch in diesem Fall müsse das Job-Center prüfen, ob die Studentin Anspruch auf diese Hilfen habe. "Frauen, die einen Antrag beim Job-Center stellen wollen, sollten darauf achten, dass ihr Antrag beim Einreichen einen Eingangsstempel bekommt und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten", empfiehlt die Beratungsstelle. Denn nur gegen eine schriftliche Ablehnung sind Rechtsschritte möglich. Grundsätzlich empfehlenswert bei allen Anträgen ist es auch, von allen Schriftstücken Kopien zu behalten und sich auf diesen den Eingang durch die Behörde bestätigen zu lassen.
"Es kommt gar nicht so selten vor, daß Frauen mitten im Studium schwanger werden und sich überlegen, ob sie es schaffen können, Mutter zu werden, ohne das Studiums an den Nagel hängen zu müssen", so pro familia. Die finanzielle Situation spiele bei der Entscheidung für oder gegen das Kind eine wesentliche Rolle.
Am 21-12-2005
Pro Familia lehnt Überwachungsreform ab
Beratungsgespräche
Die Organisation Pro Familia kritisiert die geplante Reform der Telekommunikationsüberwachung. Betroffene müssten sicher davon ausgehen können, dass jeder Kontakt mit der Beratungsstelle vertraulich sei. Dies betreffe Telefonanrufe ebenso wie die Beratungsgespräche selbst, die per Gesetz unter Datenschutz ständen. Die Bundesregierung plant, Daten von Telefongesprächen sechs Monate auf Vorrat speichern zu lassen.
Zugleich sollen Abhörmaßnahmen in der Strafverfolgung novelliert werden. Kritiker bemängeln, dass nur für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger ein umfassender Schutz vor Überwachung geplant ist.
Bei anderen Zeugnisverweigerungsberechtigten soll die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall abgewägt werden. Zu dieser Gruppe gehören Ärzte, Anwälte, Journalisten und Therapeuten.
Am 08-11-2007