Steuerhinterziehung
- DFB Präsident im Visier der Fahnder
- Gewerkschaft der Polizei fordert Haftstrafen bei Steuerhinterziehung
- Strauß junior wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
- Steuerhinterziehung soll künftig nach 10 Jahren verjähren
- Deutschland und die Schweiz wollen bei Steuerfragen kooperieren
- Steuerhinterziehung auf dem G8
- Steuerhinterziehung im Fall Hoeneß - nur die Spitze des Eisbergs
- Hat Uli Hoeneß hat richtig gehandelt?
- Steuerhinterziehung Nachrichten
Nach einer Aufsichtsratsvorlage der LBB vom 20. Januar 2000 übernahm die Bank ferner Geldbußen für Vorstandsmitglieder in Höhe von mehreren hunderttausend Mark, damit diese weiterhin als nicht vorbestraft gelten. "Frontal 21" lägen die entsprechenden Bankdokumente vor, hieß es.
Im Aufsichtsrat der LBB, der die Übernahme der Geldbußen genehmigte, saßen laut Geschäftsbericht der Bank mehrere Berliner Politiker, so der Senator für Finanzen, Peter Kurth (CDU), die ehemalige Senatorin für Finanzen, Annette Fugmann-Heesing (SPD), Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner (CDU) und der Bundestagsabgeordnete Ditmar Staffelt (SPD). Ein Aufsichtsratsmitglied, das namentlich nicht genannt werden wollte, bestätigte "Frontal 21", dass der Aufsichtsrat die Übernahme der Vorstandsmitglieder-Geldbußen einmütig verabschiedete. Justizsprecher Sascha Daue bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp die Geldbuße der Landesbank. Nach seinen Worten wurden auch fünf Verfahren gegen Mitarbeiter der Bank gegen Zahlung einer Geldbuße von je 100.000 Mark eingestellt.
Weitere Angaben wollte Daue unter Hinweis auf ein noch laufendes Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Landesbank nicht machen. Hintergrund des Verfahrens wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehungen sind Vermögensanlagen der LBB in Luxemburg. Die Staatsanwaltschaft wertete es als "rechtlich bedenklich", dass teilweise anonymisierte Transfers von Geldern über ein Luxemburger Sammelkonto ermöglicht wurden.
DFB Präsident im Visier der Fahnder
Steuerhinterziehung
Der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Gerhard Mayer-Vorfelder, ist offenbar ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" vom Mittwoch ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den ehemaligen baden-württembergischen Finanzminister und CDU-Politiker wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Dabei soll es um Bezüge gehen, die Mayer-Vorfelder in seiner früheren Funktion als Präsident des VfB Stuttgart erhalten hatte.
Dem Zeitungsbericht zufolge bezieht sich der Verdacht auf einen kleinen Teil der insgesamt 600 000 Mark, die Mayer-Vorfelder vom VfB Stuttgart in den Jahren 1998 bis 2000 als Aufwandsentschädigung und Darlehen erhalten hatte. Insgesamt soll es um einen fünfstelligen Betrag gehen.
Am 27-02-2002
Gewerkschaft der Polizei fordert Haftstrafen bei Steuerhinterziehung
Steuerfahnung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dringt auf eine neue Abschreckungsstrategie gegen Steuersünder. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sagte dem "Handelsblatt" am Dienstag in Düsseldorf, das bisherige System sei falsch. Er finde es sinnvoller, kurzfristige Haftstrafen anstelle von Geldbußen zu verhängen, da Steuersünder meist über genügend Geld verfügten. Dem Bericht zufolge haben Haftstrafen für Steuersünder Seltenheitswert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hätten Ende März 2001 in Deutschland 344 Täter wegen Steuerdelikten hinter Gittern gesessen. Zudem gehe der Umfang der Haftstrafen kontinuierlich zurück, obwohl die Steuerfahnder von Jahr zu Jahr mehr Geld eintrieben.
Auch Niedersachsens Finanzminister Heinrich Aller (SPD) wünscht sich ein härteres Durchgreifen der Justiz. Aller sagte dem Blatt, die Gerichte müssten den möglichen Strafrahmen auch voll ausschöpfen. Die Bürger müssten sicher sein, dass bei Steuerdelikten "die volle Härte des Gesetzes angewandt wird". Unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium schreibt die Zeitung, dass sich die eingetriebenen Summen von 1995 bis 2000 von rund 670 Millionen Euro auf knapp 1,5 Milliarden Euro erhöhten. Im Gegensatz dazu beliefen sich die verhängten Strafen bei Einkommen- und Umsatzsteuerdelikten 1998 noch auf insgesamt 1492 Jahre, 2000 seien es nur 1328 Jahre gewesen.
Am 26-11-2002
Strauß junior wegen Steuerhinterziehung vor Gericht
Kriminalität
Max Strauß, dem Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wird einem Zeitungsbericht zufolge wegen Steuerhinterziehung der Prozess gemacht. Das Verfahren werde "mit hoher Wahrscheinlichkeit" in München stattfinden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Den Gerichtseröffnungsbeschluss habe die 3. Strafkammer des Landgerichts Augsburg getroffen. Das Gericht will seine Entscheidung erst Anfang kommender Woche veröffentlichen. Der 43-jährige Strauß war im vergangenen September nach Jahre langen Ermittlungen von der Augsburger Staatsanwaltschaft angeklagt worden.
Strauß wird vorgeworfen, beim Verkauf von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada 5,2 Millionen Mark (rund 2,6 Millionen Euro) Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben. Zudem erhielt er demnach 500 000 Mark (250 000 Euro) bei einer umstrittenen Panzerlieferung nach Saudi-Arabien. Beide Geschäfte hatte der Kauferinger Lobbyist Karlheinz Schreiber eingefädelt, den die Augsburger Justiz bisher erfolglos vor Gericht zu bringen versucht.
Schreiber ist nach Kanada geflüchtet, wo er sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland wehrt. Bisher wurden in Augsburg lediglich zwei ebenfalls in die Panzeraffäre verstrickte ehemalige Thyssen-Manager wegen Steuerhinterziehung und Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Am 10-01-2003
Steuerhinterziehung soll künftig nach 10 Jahren verjähren
Privatschulen-Förderung
Steuerhinterzieher sollen künftig über einen längeren Zeitraum als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin das Jahressteuergesetz 2009, wonach Steuerstraftaten künftig erst nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren verjähren.
Ferner sollen Eltern laut Entwurf die Möglichkeit haben, Schulgeld auch für Privatschulen im europäischen Ausland steuerlich abzusetzen. Die Abzugsfähigkeit wird auf einen Höchstbetrag von 3000 Euro begrenzt. Bislang konnten 30 Prozent abgesetzt werden.
Am 18-06-2008
Deutschland und die Schweiz wollen bei Steuerfragen kooperieren
"Steuerhinterziehung unterbinden"
Nach den jüngsten Unstimmigkeiten über Steuerfragen wollen Deutschland und die Schweiz nunmehr kooperieren. "Unser Ziel ist enge Zusammenarbeit, möglichst enge Zusammenarbeit, um schädigende Praktiken der Steuerhinterziehung zu unterbinden", sagte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) nach einem Treffen mit seiner Schweizer Amtskollegin Micheline Calmy-Rey am Dienstag in Berlin. Zentrales Thema der Zusammenkunft war die Zusammenarbeit in Steuerfragen.
Die Schweiz sagte zu, den Auskunftsverkehr in Steuersachen künftig nach OECD-Standards zu gestalten. Calmy-Rey kündigte zudem an, die Schweiz wolle auch in Fällen von Steuerhinterziehung kooperieren. Sie hob aber auch hervor, dass die Schweiz angeblich kein Steuerparadies sei: "Die Schweiz gehört auch nicht auf die Liste der Steueroasen."
Steinmeier zeigte sich zufrieden über die Ankündigung Calmy-Reys. "Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht, aus deutscher Sicht ein ganz wichtiges politisches Signal." Er betonte, jetzt komme es darauf an, nach dieser politischen Ankündigung möglichst schnell in die Umsetzung zu gehen. Calmy-Rey beteuerte die Glaubwürdigkeit der Schweiz: "Wir sind seriös. Wenn wir etwas sagen, dann machen wir es auch." Sie betonte, die Schweiz habe ein Interesse daran, dass die Rahmenbedingungen für alle Finanzplätze dieselben seien.
Steinmeier räumte "Irritationen aufgrund des Streits in der Öffentlichkeit" ein, betonte aber, dass Deutschland und die Schweiz zusammenarbeiten wollten. "Wir wollen diese Irritationen hinter uns lassen." Calmy-Rey forderte einen respektvollen Umgang unter Partnern.
Grund für die Verstimmungen zwischen Deutschland und der Schweiz war eine Bemerkung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Rande eines Treffens der G20-Finanzminister in London. Mit dem Hinweis auf eine schwarze Liste von Steuersündern der OECD soll der Minister Steueroasen mit einem Indianerstamm und die Liste mit der Kavallerie verglichen haben. Das bloße Wissen, dass es sie gebe, reiche aus. Dies soll sich nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums aber nicht direkt gegen die Schweiz gerichtet haben.
Am 01-04-2009
Steuerhinterziehung auf dem G8
Thema getroffen, Ziel verfehlt
Die britische Präsidentschaft hat Steuern und Transparenz zu den zentralen Themen des heute und morgen stattfindenden G8-Treffens gemacht. Im April haben der deutsche Finanzminister Schäuble und sein britischer Kollege Osborne mit vier weiteren europäischen Kollegen klare Maßnahmen angekündigt: Schließung der Steueroasen, automatischer Informationsaustausch für alle Kapitaleinkommen, das Ende des Missbrauchs des Bankgeheimnisses zur Steuerhinterziehung und die Offenlegung der tatsächlichen Nutznießer von Firmen.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert den ihm vorliegenden Entwurf der Abschlusserklärung:
"Das von David Cameron und Wolfgang Schäuble angekündigte Halali auf die Steuerflucht droht zu scheitern. Die angekündigten Maßnahmen bleiben auf halber Strecke stecken. Ein Durchbruch ist das nicht.
Bei der länderbezogenen Berichterstattung transnationaler Unternehmen über Steuerzahlungen bereiten die G8 Rosstäuscherei vor. Nach dem Entwurf der Abschlusserklärungen sollen nur die Steuerbehörden erfahren, an welchen Staat welche Zahlungen erfolgt sind. Investoren und die Öffentlichkeit sollen weiter im Dunkeln tappen.
Die Festlegung auf automatischen Informationsaustausch ist ein Fortschritt für die G8. Aber dessen Erfolg steht und fällt mit der Transparenz, wer hinter Briefkastenfirmen, Stiftungen & Co steht. An diesem zentralen Punkt ist die G8-Abschlusserklärung unklar. Vor allem brauchen wir international öffentliche Unternehmensregister, die Transparenz über wirtschaftlich Begünstigte herstellen."
Sven Giegold
Am 17-06-2013
Steuerhinterziehung im Fall Hoeneß - nur die Spitze des Eisbergs
Hoeneß ist nur die prominente Spitze eines riesigen Eisbergs
Zur heutigen Entscheidung des Landgerichts München II, die Anklage gegen Bayern-Präsident Hoeneß wegen Steuerhinterziehung zuzulassen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Die heutige Entscheidung des Landgerichts München II ruft allen ins Bewusstsein, dass Steuerhinterziehung ein großes Problem ist. Zur Anklageerhebung konnte es nur kommen, weil Herr Hoeneß und seine Steuerberater Fehler bei der ansonsten strafbefreienden Selbstanzeige gemacht haben.
Denn immer noch ist es möglich, dass Steuerkriminelle, die eine Aufdeckung ihrer Straftat durch die Behörden fürchten, sich durch eine Selbstanzeige der Strafverfolgung entziehen. Dies gilt selbst in Fällen langjähriger und gravierender Steuerhinterziehung. Gegenüber steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürgern ist dies nicht gerecht.
Die SPD fordert deswegen in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU eine weitgehende Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige. Für die SPD ist klar, dass Steuerhinterziehung auch durch eine weitere Verschärfung des Strafrechts bekämpft werden sollte. Denn die bisherige Regelung hat sicherlich dazu beigetragen, Steuerkriminelle zur Steuerhinterziehung zu ermuntern. Der Fall Hoeneß ist dabei nur die prominente Spitze eines riesigen Eisbergs.
Am 04-11-2013
Hat Uli Hoeneß hat richtig gehandelt?
Pressemitteilung zum Urteil im Prozess gegen U. Hoeneß
Die Wirksamkeit der Selbstanzeige spielt im Hoeneß-Prozess die entscheidende Rolle. Aus ethischer Sicht war diese Selbstanzeige wirksam. Ethik fragt im Sinne der Epikie (altgriech. Epikaia) immer nach dem Sinn eines Gesetzes, nicht unbedingt nach dem Buchstabenlaut. Der Sinn einer Selbstanzeige ist es, dem Staat zu seinen Steuern zu verhelfen, die er nicht bekommen würde ohne die Selbstanzeige. Nun kann der Staat mit 28,3 Millionen Steuern zuzüglich der Zinsen und Zuschläge rechnen. Damit ist der Sinn der Selbstanzeige aus ethischer Sicht erfüllt.
Das Urteil ist aus ethischer Sicht in hohem Maße ungerecht. Der Rechtsstaat hat juristisch funktioniert, ethisch versagt.
Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Richter haben indirekt zugegeben, dass die Selbstanzeige wirksam war. Die Steuerfahndung hat im Prozess ausgesagt, dass es ohne die Selbstanzeige nicht möglich wäre, das Nummernkonto in der Schweiz Herrn Hoeneß zuzuordnen. Der Staatsanwalt hat im Prozess erläutert, dass ohne die Selbstanzeige es sehr schwer, nahezu unwahrscheinlich gewesen wäre, Herrn Hoeneß auf die Schliche zu kommen. Und schlussendlich hat der Richter in der Urteilsverkündung wortwörtlich gesagt: „Sie haben sich selbst ans Messer geliefert.“ Diese drei Ausführungen zeigen, dass die Selbstanzeige auch aus Sicht der Prozessbeteiligten wirksam war. Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Aussage des Richters eher zynisch zu sein.
Herr Hoeneß hat richtig gehandelt.
Obwohl das Urteil aus ethischer Sicht recht fragwürdig ist, hat Herr Hoeneß mit seiner Entscheidung, keine Revision anzustreben, richtig gehandelt. Die gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung eines Straftäters ist immer dann besonders hoch, wenn er für seine Taten gerade steht, die Verantwortung übernimmt. Das hat Herr Hoeneß ohne wenn und aber getan. Die öffentliche Reaktion auf seine Entscheidung zeigt, dass die Reintegration in die Sozialgemeinschaft und die Bereitschaft ihm zu verzeihen bereits begonnen haben.
Ulf D. Posé
(Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik, ehemaliger Präsident des Ethikverbandes der Deutschen Wirtschaft e.V.)
Am 15. Mär. 2014
Steuerhinterziehung Nachrichten
Politiker genehmigten - Landesbank Berlin zahlte Millionenbuße wegen Steuerhinterziehung
Die Landesbank Berlin (LBB) hat nach Informationen des ZDF-Magazins "Frontal 21" sechs Millionen Mark Geldbuße zur Beendigung eines Verfahrens wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gezahlt. Im Gegenzug verzichtete die Staatsanwaltschaft Berlin auf Strafbefehle gegen leitende Mitarbeiter der LBB, berichtete das Magazin am Dienstag vorab. Die LBB ist Teil der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin, deren finanzielle Schieflage zum aktuellen Haushaltsnotstand des Landes Berlin geführt hat.
Nach einer Aufsichtsratsvorlage der LBB vom 20. Januar 2000 übernahm die Bank ferner Geldbußen für Vorstandsmitglieder in Höhe von mehreren hunderttausend Mark, damit diese weiterhin als nicht vorbestraft gelten. "Frontal 21" lägen die entsprechenden Bankdokumente vor, hieß es.
Im Aufsichtsrat der LBB, der die Übernahme der Geldbußen genehmigte, saßen laut Geschäftsbericht der Bank mehrere Berliner Politiker, so der Senator für Finanzen, Peter Kurth (CDU), die ehemalige Senatorin für Finanzen, Annette Fugmann-Heesing (SPD), Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner (CDU) und der Bundestagsabgeordnete Ditmar Staffelt (SPD).
Ein Aufsichtsratsmitglied, das namentlich nicht genannt werden wollte, bestätigte "Frontal 21", dass der Aufsichtsrat die Übernahme der Vorstandsmitglieder-Geldbußen einmütig verabschiedete. Justizsprecher Sascha Daue bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur ddp die Geldbuße der Landesbank. Nach seinen Worten wurden auch fünf Verfahren gegen Mitarbeiter der Bank gegen Zahlung einer Geldbuße von je 100.000 Mark eingestellt.
Weitere Angaben wollte Daue unter Hinweis auf ein noch laufendes Ermittlungsverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Landesbank nicht machen. Hintergrund des Verfahrens wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehungen sind Vermögensanlagen der LBB in Luxemburg. Die Staatsanwaltschaft wertete es als "rechtlich bedenklich", dass teilweise anonymisierte Transfers von Geldern über ein Luxemburger Sammelkonto ermöglicht wurden.
Am 26-08-2019