DIE Internet-Zeitung
Justiz - Anklage gegen mutmaßlichen PKK-Auftragsmörder

PKK Rückblende

Am

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat beim Oberlandesgericht Hamburg Anklage gegen einen mutmaßlichen Auftragsmörder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Das teilte die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde in mit. Der 37-jährige Kurde Ferit A. soll am 25. Februar 1986 in Hamburg im Auftrag der europäischen PKK-Führung einen politischen Gegner heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben.


Die europäische Führung der PKK habe Anfang 1986 den Angeschuldigten mit der Tötung des angeblichen "Verräters" Kürsat T. beauftragt, heißt es in der Anlageschrift des Generalbundesanwalts vom 20. August. Das Opfer habe seinerzeit sowohl den Alleinvertretungsanspruch der PKK als auch den PKK-Chef Abdullah Öcalan wegen seines diktatorischen Führungsstils kritisiert. Die Tötung habe auch den Zweck verfolgt, andere Partei-Kritiker abzuschrecken, hieß es weiter.

Die PKK hatte den Angaben zufolge bereits Mitte 1984 in Europa eigens den Arbeitsbereich "Parteisicherheit, Kontrolle und Nachrichtendienst" zur "Ausschaltung" missliebiger Personen und von Funktionären konkurrierender kurdischer Organisationen gebildet.

Der Angeschuldigte spähte laut Anklageschrift zunächst die Lebensgewohnheiten seines Opfers in Hamburg über mehrere Tage hinweg aus. Als er Kürsat T. auf der Straße gesehen habe, sei er aus einem Café gestürmt und habe sofort mit einer Pistole auf sein argloses Opfer geschossen. Der Mann starb zwei Tage später an einer Hirnlähmung infolge der Kopfverletzungen.

Der Angeschuldigte war den Angaben zufolge am 18. September 2000 per Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 03. Januar 1994 am Grenzübergang Zupanja in Kroatien festgenommen worden. Er wurde am 27. März 2001 nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Am 06-09-2001

Generalbundesanwalt klagt mutmaßlichen PKK-Spitzenfunktionär an

Kurdische Arbeiterpartei

Ein mutmaßlicher Spitzenfunktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK muss sich wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm teilte am Freitag in Karlsruhe mit, die entsprechende Anklageschrift sei bereits am 17. Dezember 2001 eingereicht worden. Dem kurdischstämmigen Türken Halit Y. wird vorgeworfen, von Februar 2000 bis März 2001 die PKK-Region "Mitte" mit den Gebieten Köln, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund und Essen geleitet zu haben. Der 44-Jährige soll dabei Anweisungen zur Beschaffung gefälschter Ausweispapiere erteilt und die illegale Einreise von PKK-Kadern nach Deutschland gefördert haben.

Halit Y. war bereits im November 1998 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Straftaten, die dieser Verurteilung zugrunde lagen, hatte er 1996 als PKK-Verantwortlicher für den süddeutschen Raum begangen. Nachdem er zwei Drittel der Haft verbüßt hatte und danach regulär aus dem Gefängnis entlassen wurde, soll er im Februar 2000 die PKK-Region "Mitte" übernommen haben.

Am 11-01-2002

PKK heute stärker als zum Zeitpunkt des Verbotes

Verfassungsschutz

Die Strukturen der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK sind nach Erkenntnissen von Verfassungsschützern nicht entscheidend geschwächt worden. Der Zulauf von Mitgliedern zur PKK sei ungebrochen, sagte Rüdiger Hesse vom niedersächsischen Verfassungsschutz. Während die PKK zum Zeitpunkt des Verbotes 1993 rund 5.000 Anhänger zählte, seien es heute bundesweit rund 12.000.

Der Hamburger Verfassungsschutz bestätigte, dass sich die PKK weiterhin an Wirtschaftsunternehmen und im Drogenhandel beteilige. Uwe Picard von der Staatsanwaltschaft Bremen betonte, die PKK sei niemals tot gewesen. Die Kurden-Organisation habe in Deutschland eine hierarchisch strukturierte "Form des Staates im Staat" gebildet und finanziere sich unter anderem durch Spendengelderpressung.

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden auch von einzelnen Vertretern der PDS Anliegen der PKK aufgegriffen und politisch unterstützt. Einzelne Abgeordnete und Funktionäre der PDS hätten in der Vergangenheit wiederholt Veranstaltungen PKK-naher Gruppierungen angemeldet oder seien dort als Redner aufgetreten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Am 14-01-2002

Mutmaßlicher Spitzenfunktionär der PKK-Jugendorganisation angeklagt

Justiz

Ein mutmaßlicher Spitzenfunktionär der Jugendorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK muss sich vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm teilte mit, dass er gegen den 25-jährigen Mehmet C. Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben hat. Dem kurdischstämmigen Türken wird vorgeworfen, von 1997 bis Februar 2000 Europaverantwortlicher der PKK-Jugendorganisation YCK gewesen zu sein. Außerdem soll er ab Oktober 1999 als Führungskader in der PKK-Region Bayern mit den Gebieten München, Nürnberg und Ulm tätig gewesen sein.

Laut Anklageschrift hat Mehmet C. Anweisungen zur Beschaffung gefälschter Ausweispapiere erteilt. Als YCK-Europaführer soll er im Winter 1998/1999 die Jugendlichen angewiesen haben, europaweit türkische Kaffeehäuser zu überfallen und Türken, die sich dort aufhielten, zu verprügeln.

Am 05-02-2002

Generalbundesanwalt klagt zwei mutmaßliche Spitzenfunktionäre an

Prozess gegen PKK-Mitglieder

Zwei mutmaßliche Spitzenfunktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK müssen sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass er gegen den 49-jährigen Salih H. und den 32-jährigen Sahin E. Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erhoben hat. Dem 49-jährigen Salih H. wird außerdem Land- und Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der gewaltsamen Besetzung des griechischen Generalkonsulats in Düsseldorf am 16. Februar 1999 vorgeworfen. Er leitete laut Anklageschrift von März 1998 bis Mai 1999 das Gebiet Köln der PKK, die 1993 in Deutschland verboten worden war. Zugleich war er stellvertretender Leiter der Region "Mitte".

Die beiden kurdischstämmigen Türken sollen sich als Mitglieder in einer innerhalb der PKK-Führung bestehendenden kriminellen Vereinigung beteiligt haben. Der 32-jährige Sahin E. gehört laut Bundesanwaltschaft seit Jahren zu den führenden Köpfen der PKK in Deutschland und Europa. Anfang 2000 sei ihm von der Parteiführung die europaweite Leitung des Arbeitsbereiches "Außenbeziehungen" übertragen worden, den er bis Juni 2001 geleitet habe. Die Haftbefehle gegen die beiden Männer wurden den Angaben zufolge unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Am 29-10-2002

Vizechef der kurdischen Arbeiterpartei PKK festgenommen

Auslieferung möglich

Der Vizechef der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, Remzi Kartal, ist am Samstag bei einem Deutschlandbesuch in Nürnberg verhaftet worden. Der türkische Staatsangehörige sei wegen eines internationalen Fahndungsersuchens der Türkei festgenommen worden, teilte das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) am Montag mit. Ihm werde die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Die Richter müssen nun über die Anordnung von Auslieferungshaft entscheiden. Ob es tatsächlich zur Auslieferung in die Türkei komme, hänge letztendlich von der Bundesregierung ab, hieß es.

ARD-Informationen zufolge wird Kartal als mutmaßlicher Drahtzieher eines Bombenanschlags in Istanbul gesucht. Der Internetseite www.kurdishinfo.com zufolge ist Kartal stellvertretender Vorsitzender der PKK-Nachfolgeorganisation Kongra-Gel. 1994 habe er aus der Türkei nach Europa fliehen müssen. Kongra-Gel-Chef Zübeyir Aydar kritisierte die Festnahme und forderte die Bundesregierung auf, Kartal frei zu lassen.

Am 25-01-2005

Anklage gegen mutmaßlichen PKK-Rädelsführer erhoben

"Europaführung"

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Spitzenfunktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Dem türkischen Staatsangehörigen wird "Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung" vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Anklage wurde beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eingereicht. Der 48 Jahre alte Hasan A. befindet sich bereits seit dem 4. Februar in Untersuchungshaft.

Hasan A. war den Angaben zufolge von 1999 bis 2001 in der Europaführung der "Nationalen Befreiungsfront" (ERNK) und - nach deren Umbenennung im Mai 2000 - in der "Kurdischen Demokratischen Volksunion" (YDK) tätig. Die ERNK/YDK habe als Unterorganisation die strukturelle und personelle Basis für die europäischen Aktivitäten der PKK gebildet.

Aus Sicht des Generalbundesanwalts beteiligte sich der Mann aufgrund seiner Führungsfunktion als "Rädelsführer an der in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung im führenden Funktionärskörper der PKK". Dass sich die PKK im April 2002 zunächst zum "Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK)" und im November 2003 zum "Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL)" umbenannte, habe am Bestand dieser kriminellen Vereinigung nichts geändert.

Die PKK war 1993 in Deutschland vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verboten worden.

Am 17-08-2005

Bundesinnenministerium verbietet Verlegerin einer türkischsprachigen Zeitung

"Özgür Politika"

Bundesinnenminister Otto Schily hat den "islamistischen Spendensammelverein" "YATIM Kinderhilfe" in Essen sowie die in Neu-Isenburg ansässige E. Xani Presse- und Verlags-GmbH verboten. Die E. Xani Presse- und Verlags-GmbH nach Darstellung des Bundesinnenministeriums Verlegerin der türkischsprachigen PKK-Zeitung "Özgür Politika". Die in einer Auflage von etwa 10.000 Exemplaren erscheinende Zeitung sei nachweislich in die Organisationsstruktur der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK eingebunden. Als "Sprachrohr" der sich mittlerweile KONGRA GEL nennenden PKK würden über die "Özgür Politika" "Propaganda" verbreitet und die Anhängerschaft mobilisiert. Das Bundesinnenministerium wirft der Zeitung vor, dass sie durch die Art der Berichterstattung die Anhänger in Europa mit Informationen über die PKK versorge.

Die durch das Verbot einer Zeitung berührte Pressefreiheit habe einen hohen Stellenwert, so Schily. "Sie muss im vorliegenden Fall jedoch hinter den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und dem Interesse des Staates, sein vereinsrechtliches Verbot der PKK aus dem Jahre 1993 nachhaltig durchzusetzen, zurücktreten."

In Anbetracht einer erneuten Eskalation der Anschläge und Kampfhandlungen in der Türkei_ sei er nicht gewillt zu tolerieren, dass trotz eines bestandskräftigen Betätigungsverbots gegen die PKK diese Organisation ihre Propaganda in Deutschland offen verbreiten könne, sagte Schily. Daran ändere auch die jüngst seitens der PKK verkündete "einseitige Waffenruhe" nichts, da bereits erneute Kampfhandlungen in der Türkei zu verzeichnen seien.

Die "YATIM Kinderhilfe" mit Sitz in Essen soll laut Ministerium eine Nachfolgeorganisation des 2002 von Schily verbotenen Vereins "Al-Aqsa e.V." sein und in Deutschland Spendengelder sammeln, um sie an "Hamas"-Organisationen in den palästinensischen Gebieten weiterzuleiten. Schily verwies darauf, dass die sozialen und terroristischen Aktivitäten der Hamas untrennbar miteinander verknüpft seien. Deshalb sei die finanzielle Unterstützung von Hamas-Sozialvereinen als "mittelbare Finanzierung der terroristischen Aktivitäten der Hamas anzusehen.

Beide Verbote seien "sofort vollzogen" worden, teilte sein Ministerium am Montag in Berlin mit. An rund 60 Orten in insgesamt acht Bundesländern sei es am Morgen zu Durchsuchungen gekommen. Dabei sei zahlreiches Beweismaterial beschlagnahmt worden.

Ebenfalls wegen des Verdachts auf Spendensammlungen für die Hamas wurden laut Bundesinnenministerium "vereinsrechtliche Ermittlungen" gegen die in Herne ansässige "Islamische Wohlfahrtsorganisation" (IWO) eingeleitet.

Ermittlungen richteten sich auch gegen weitere Einrichtungen aus dem Presseumfeld der PKK, teilte das Ministerium weiter mit. Dazu gehöre eine Nachrichtenagentur sowie ein Buch- und Musikverlag.

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Am 05-09-2005

Mutmaßlicher Finanzverwalter der kurdischen Arbeiterpartei PKK festgenommen

BKA & "Bundespolizei"

Ein mutmaßlicher "Rädelsführer" der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft am Hauptbahnhof in Darmstadt festgenommen worden. Der Zugriff durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei sei bereits am Dienstag erfolgt, teilte die Bundesanwaltschaft erst am Freitag in Karlsruhe mit. Dem 36-jährigen Türken kurdischer Abstammung wird vorgeworfen, in Deutschland die Finanzen der PKK verwaltet zu haben. Er wurde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt.

Halil D. wurde den Angaben zufolge seit rund einem Monat per Haftbefehl gesucht. Die weiteren Ermittlungen habe das BKA übernommen. Die PKK war 1993 in Deutschland vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verboten worden.

Am 21-10-2005

PKK-Führungsfunktionär muss sich vor Gericht verantworten

Leitung von Regionen

Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung muss sich ab 15. November ein mutmaßlicher Führungsfunktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Generalbundesanwalt Kay Nehm wirft dem Angeklagten vor, von Juli bis Dezember 2001 die PKK-Region "Nordwest" mit den Gebieten Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg geleitet zu haben. 2003 soll der türkische Staatsangehörige kurdischer Abstammung kurzfristig für große Teile Süddeutschlands sowie Linz und Oberösterreich zuständig gewesen sein.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ließ der zuständige Staatsschutzsenat die Anklage der Generalbundesanwaltschaft gegen den 40-Jährigen unverändert zu. Für den Prozess sind bis Ende Dezember neun Verhandlungstage vorgesehen.

Ein weiterer mutmaßlicher PKK-Spitzenfunktionär muss sich bereits ab 3. November vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten. Der 48-Jährige soll in der Europaführung einer Unterorganisation der PKK tätig gewesen sein. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Am 27-10-2005

Mutmaßliche PKK-Funktionärin festgenommen

"Brandanschläge"

Eine mutmaßliche Spitzenfunktionärin der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK ist in Berlin festgenommen worden. Wie Generalbundesanwalt Kay Nehm am Montag in Karlsruhe mitteilte, soll sich die 35-jährige kurdischstämmige Türkin Mitte der 1990er Jahre als Mitglied in der damaligen terroristischen Vereinigung innerhalb der PKK beteiligt haben. Diese habe in der Bundesrepublik bis Mitte 1996 Brandanschläge gegen türkische und deutsche Einrichtungen verübt.

Die Beschuldigte Gülay A. mit Decknamen "Beritan" hatte den Angaben zufolge im Juli 1995 die Leitung der "PKK-Region Westfalen" übernommen. Sie ließ laut Bundesanwaltschaft am 16. März 1996 an mehreren Orten im Großraum Dortmund sieben Brandanschläge verüben. Angegriffen wurden Geschäftsräume der Dresdner Bank und der Deutschen Bank, eine Sparkassenfiliale, zwei Reisebüros, eine Polizeiwache und ein Postamt. Bei den Anschlägen sei zum Teil hoher Sachschaden entstanden. Menschen seien nicht verletzt worden.

Die Frau reiste im Januar 2006 erneut nach Deutschland ein und stellte einen Asylfolgeantrag. Am 3. April wurde sie in Berlin festgenommen. Seitdem befindet sie sich in Haft.

Die PKK war 1993 in Deutschland vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verboten worden. Innerhalb der PKK-Führung soll sich laut Bundesanwaltschaft eine terroristische Vereinigung gebildet haben, deren Mitglieder bis August 1996 bundesweit Gewaltaktionen verübt haben sollen. Seither betätige sich die PKK-Führungsspitze in Deutschland nach Auffassung Nehms nicht mehr als terroristische, sondern als kriminelle Vereinigung.

Am 10-04-2006

Razzia bei mutmaßlichen Anhängern von PKK-Nachfolgeorganisation

Einsammeln von Spenden

Mit einer bundesweiten Großrazzia ist die Polizei am 5. Juli gegen mutmaßliche Aktivisten der verbotenen kurdischen Organisation Volkskongress Kurdistan (Kongra-Gel) vorgegangen. Insgesamt 186 Beamte durchsuchten in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 28 Wohnungen und Gewerbebetriebe, wie Polizei und Staatsanwaltschaft München mitteilten. Der Schwerpunkt der Razzia war mit 23 Objekten im Großraum München, in Baden-Württemberg wurden zwei und in Köln drei Wohnungen durchsucht. 22 Beschuldigten werde vorgeworfen, seit mindestens April 2006 die Organisation nicht nur ideologisch, sondern auch finanziell durch das Einsammeln und Weiterleiten von Spenden in die Türkei unterstützt zu haben.

Gegen einen 69 Jahre alten Mann wurde ein Haftbefehl erlassen, weil er angeblich der Führungsriege der verbotenen Vereinigung angehören soll.

Nach offiziellen Angaben stellten die Beamten bei der Razzia zahlreiche Handys, Computer und Laptops, Bücher, Video- und Tonbandkassetten mit Propagandamaterial, Bargeldbeträge in vierstelliger Höhe, kleine Mengen Betäubungsmittel, eine Schreckschusswaffe, eine verbotene Schlagwaffe, zwei Pässe wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie Spendenlisten sicher. Auch professionelles Einbruchswerkzeug wollen die Beamten gefunden haben.

Der Volkskongress Kurdistan gilt den Angaben zufolge als Nachfolgeorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und befindet sich auf der so genannten EU-Terrorliste. Kongra-Gel kämpfe auch mit Waffengewalt und Anschlägen für einen selbstständigen kurdischen Staat. 2007 habe es bereits neun Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen in Deutschland gegeben, mit denen die Kongra-Gel oder ihre Jugendorganisationen in Verbindung gebracht würden.

Am 05-07-2007

Dreieinhalb Jahre Haft für PKK-Funktionär

Protokolle von Telefonüberwachungen

Wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung muss ein ehemaliger Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der 52-jährige Muzaffer A. sei zwischen Juli 2005 und August 2006 in weiten Teilen Süddeutschlands für die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Angelegenheiten der PKK verantwortlich gewesen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 10. April.

Die Generalbundesanwaltschaft sehe in der Führungsebene der PKK im Tatzeitraum eine kriminelle Vereinigung, die auf Begehung von Straftaten wie Erpressung, Urkundenfälschung und Einreisevergehen ausgerichtet gewesen sei. A. war im August 2006 festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Nach der elfmonatigen Beweisaufnahme sah der Staatsschutzsenat die Funktion des Angeklagten als Leiter des "Sektors Süd" als erwiesen an. Das Urteil des OLG stützt sich dabei hauptsächlich auf die Protokolle von Telefonüberwachungen und Zeugenaussagen anderer ehemaliger PKK-Mitglieder. Mit dem Urteil folgte der Senat dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Am 10-04-2008

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär an

"Spendenkampagne"

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen in Nordrhein-Westfalen festgenommenen mutmaßlichen Führungsfunktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) erhoben. Der 34-jährige kurdischstämmige Türke soll Mitglied des als kriminelle Vereinigung eingestuften Führungskaders der PKK in Deutschland gewesen sein, wie die Bundesanwaltschaft am 1. Juni in Karlsruhe mitteilte. Der Beschuldigte Ahmet A. war am 9. Oktober 2007 in Hilden durch Beamte des Bundeskriminalamts festgenommen worden.

Unter dem Decknamen "Ciwan" soll er von Juni 2003 bis Juli 2006 zunächst in Düsseldorf und danach in Köln die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten für die PKK geregelt haben. So habe er das Vorgehen von PKK-Aktivisten koordiniert und konkrete Vorgaben zur Höhe der einzutreibenden Gelder im Rahmen der von der PKK-Europaführung angeordneten jährlichen "Spendenkampagne" gemacht. Die Gelder habe er dann an das parteiinterne "Finanzbüro" weitergeleitet.

Die Anklage wurde am 20. Mai beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September 2007 sei inzwischen aufgehoben worden, hieß es.

Die PKK war 1993 in Deutschland verboten worden. Seit August 1996 betätigt sich die PKK-Führungsspitze in Deutschland nach Auffassung der Bundesanwaltschaft zwar nicht mehr als terroristische, aber als kriminelle Vereinigung.

Am 02-06-2008

Bundesregierung verbietet kurdischen Fernsehsender

Pressefreiheit

Die Bundesregierung hat ein Betätigungsverbot gegen den in Dänemark lizenzierten kurdischen Fernsehsender Roj TV im Bereich der Bundesrepublik verfügt und gleichzeitig die für Roj TV in Deutschland arbeitende Fernsehproduktionsfirma VIKO verboten. "Mit diesem Verbot gießt die Bundesregierung Öl ins Feuer des türkisch-kurdischen Konflikts", meint die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke.

Roj TV erreiche mit seinen Kultur- und Nachrichtensendungen in kurdischer, türkischer, arabischer und persischer Sprache täglich mehrere Millionen Menschen im Nahen Osten und Europa. In der Türkei, wo Nachrichtenssendungen in kurdischer Sprache weiterhin verboten sei, aber auch für Hunderttausende kurdischstämmiger Bürger in Deutschland sei Roj TV "eine wichtige alternative Nachrichtenquelle gegenüber den meist chauvinistisch aufgeladenen türkischen Medien", so Jelpke.

Weil bei Roj TV auch kurdische Exilpolitiker zu Wort kämen und ihre Vorschläge für eine politische Lösung der kurdischen Frage öffentlich machten, habe die Türkei seit langem ein Verbot des Senders gefordert. "Mit dem Maulkorb gegen Roj TV schlägt sich die Bundesregierung nun erneut auf die Seite der türkischen Regierung, die jede Friedensinitiative von kurdischer Seite bislang ausgeschlagen hat", kritisiert Jelpke. Statt den Konflikt zwischen Türken und Kurden weiter anzuheizen, solle die Bundesregierung versuchen, vermittelnd einzugreifen. Das setze aber einen fairen Umgang mit beiden Konfliktparteien voraus. "Einen kurdischen Sender zu verbieten, während türkische Medien ganz selbstverständlich ihre Nachrichten verbreiten dürfen, ist damit nicht vereinbar."

Am 26-06-2008

Bundesregierung glaubt nicht an Alleingang von PKK-Splittergruppe

"Gefahrenlage" trotz "moderater Linie"

Im Fall der Entführung von drei deutschen Bergsteigern in der Türkei geht die Bundesregierung offiziell nicht vom Alleingang einer Splittergruppe der kurdischen Rebellenorganisation PKK aus. "Die PKK ist streng hierarchisch organisiert. Wir glauben deshalb nicht, dass eine örtliche Gruppe diese Tat in eigener Verantwortung geplant und durchgeführt hat", sagte Innenstaatssekretär August Hanning dem "Münchner Merkur".

Nach den Worten von Hanning muss man sich nach der Geiselnahme möglicherweise auch im Inland auf eine neue Gefahrenlage einstellen. "Es besteht das Risiko, dass diese Tat das Signal einer zunehmenden Gewaltbereitschaft sein könnte", sagte Hanning. "Gegenwärtig aber scheint es eher, als wolle die PKK ihre moderate Linie gegenüber Deutschland nicht nachhaltig ändern."

Hanning zufolge verfolgen die kurdischen Kräfte eine Doppelstrategie: "Während die PKK in der Türkei militant auftritt, bemüht sie sich in den letzten Jahren, in Europa den Einsatz von Gewalt zu vermeiden." In Deutschland sei jedoch zu beobachten, "dass hier lebende Kurden nach wie vor hohem Druck durch kurdische Funktionäre ausgesetzt sind, finanzielle Unterstützung zu leisten".

Nach offiziellen Angaben leben in Deutschland derzeit etwa 500.000 Kurden. Davon zählen nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz etwa 11.500 zum "extremistischen Potenzial".

Am 15-07-2008

Angeblicher PKK-Spitzenfunktionär festgenommen

"PKK-Region Süd"

Beamte der Bundespolizei in Flensburg haben einen angeblichen Führungsfunktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) festgenommen. Wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (2. Oktober) in Karlsruhe mitteilte, wurde der Mann bereits am Mittwoch bei der Einreise aus Dänemark festgenommen. Der 40-jährige kurdischstämmige Türke soll im Herbst 1993 sieben Brandanschläge auf türkische Einrichtungen, Vereinsheime, Gaststätten und Gewerbebetriebe angeordnet haben, bei denen auch ein Mensch getötet wurde.

Der Beschuldigte Aslan Y. war den Angaben zufolge von Januar 1993 bis Mitte 1994 Verantwortlicher der "PKK-Region Süd". In dieser Funktion habe er sich als Mitglied an der "terroristischen Vereinigung" beteiligt, die damals im führenden Funktionärskader der PKK in Deutschland bestanden habe. Als PKK-Regionalverantwortlicher soll er "die Vorgaben der Parteiführung zur Durchführung von Anschlagswellen umgesetzt" haben. Er habe den Befehl zu zahlreichen Anschlägen gegeben.

Am 02-10-2008

Mutmaßlicher PKK-Führungsfunktionär angeklagt

"Terroristische Vereinigung"

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Führungsfunktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) erhoben. Dem 41 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen kurdischer Abstammung, Aslan Y., werde Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie vollendete und versuchte, teilweise schwere Brandstiftung vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mit. Bereits am 17. März sei vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage erhoben worden, hieß es weiter. Am 1. Oktober 2008 wurde der 41-Jährige festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

Der Mann soll von Januar 1993 bis Februar 1994 innerhalb der PKK hauptamtlich für die Region Süd verantwortlich gewesen sein, zu der neben dem Rhein-Main-Gebiet auch Mannheim und Freiburg gehören.

Am 4. November 1993 soll er im Rahmen der bundesweiten Gewaltaktionen angeblich angeordnet haben, Wohn- und Geschäftshäuser mit Molotowcocktails anzugreifen. Bei einem der sechs Brandanschläge im Rhein-Main-Gebiet an diesem Tag wurde bei einem Anschlag auf eine Gaststätte in Wiesbaden ein Mensch getötet.

Am 31-03-2009

Hochrangiger PKK-Funktionär erneut zu Haftstrafe verurteilt

"Kriminelle Vereinigung"

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat einen ehemaligen Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 53-jährige Muzaffer A. muss dem Urteil vom 9. März zufolge für drei Jahre und zwei Monate in Haft, wie das OLG am Mittwoch mitteilte. A. war bereits am 10. April 2008 wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vom OLG zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Dem Urteil vom April 2008 zufolge war Muzaffer A. zwischen Juli 2005 und August 2006 in Süddeutschland für die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Angelegenheiten der PKK verantwortlich. Die Generalbundesanwaltschaft sieht in der Führungsebene der PKK im Tatzeitraum eine kriminelle Vereinigung, die auf Begehung von Straftaten wie Erpressung, Urkundenfälschung und Einreisevergehen ausgerichtet gewesen sei. A. war im August 2006 festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil des OLG stützte sich dabei hauptsächlich auf die Protokolle von Telefonüberwachungen und Zeugenaussagen anderer Ex-PKK-Mitglieder.

Gegen dieses Urteil hatte Muzaffer A. Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das Urteil aufgehoben und an einen anderen Senat des Frankfurter OLG zurückverwiesen. Dort war am 2. und 9. März erneut gegen A. verhandelt worden. Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten Ende März zugestellt.

(Az: 4-2 StE 8/06-6-1/08)

Am 01-04-2009

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