Spendenskandal
Die Regelung müsse noch durch das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, schreibt das Blatt. Die erforderlichen Milliarden zum Stopfen der neuen Löcher aus den Schalter- und Wertpapiergeschäften sollten durch die Auflösung von Rücklagen beschafft werden, die eigentlich zur Vorsorge für die erwarteten Ausfälle bei den Immobilien-Geschäften dienen sollten.
Ein weiteres Problem ergebe sich in dem geplanten Vertrag im Zusammenhang mit den künftigen Aktivitäten der Immobilientöchter der Bankgesellschaft, hieß es in dem Bericht weiter. Diese könnten sich künftig aus den so genannten Vorratsimmobilien im Buchwert von 3,5 Milliarden Euro bedienen und sie auch unterhalb des Einkaufspreises veräußern. Dabei entsehende Verlust müsse das Land der Bank ersetzen. Dadurch drohe Experten zufolge ein Ausverkauf von Bankvermögen auf Kosten des Steuerzahlers.
Der Skandal um die Bankgesellschaft und um dubiose Spenden an die CDU im Zusammenhang mit riskanten Krediten hatte im letzten Jahr zum Sturz des langjährigen Berliner Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) geführt.
Am 23-02-2002
Thierse verteidigt staatliche Parteienfinanzierung
Nach Spendenskandalen
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) warnt davor, angesichts des jüngsten Parteispendenskandals das Prinzip der staatlichen Parteienfinanzierung insgesamt in Zweifel zu ziehen. Es sei gut, dass politische Arbeit auch öffentlich finanziert und kontrolliert werde, sagte Thierse am Sonntag in der ZDF-Sendung "Berlin direkt". Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Politik immer stärker in Abhängigkeit von der Privatwirtschaft gerate. Er sehe deshalb auch keinen Grund zur Kritik am Vorschlag der unabhängigen Parteienfinanzierungskommission, die laut Gesetz vom Staat bereitgestellten Mittel um 7,7 Milliarden Euro zu erhöhen. Damit werde lediglich die Preissteigerung der vergangenen Jahre ausgeglichen.
Thierse wandte sich zugleich gegen Forderungen, der Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestags solle seine Arbeit wegen des SPD-Spendenskandals entgegen der bisherigen Planung vorerst nicht abschließen. Es mache keinen Sinn, wenn der Ausschuss im Wahlkampf weiter arbeite, sagte Thierse. Stattdessen solle man den Sommer besser zur Diskussion über den Abschlussbericht nutzen. Im Herbst könne dann das neu gewählte Parlament entscheiden, ob ein neuer Untersuchungsausschuss vonnöten sei.
Mit Blick auf mögliche Strafzahlungen gegen die SPD wegen des Kölner Spendenskandals sagte Thierse, es sei noch zu früh für eine solche Entscheidung. Zuerst müssten alle Tatsachen auf den Tisch. Eine entsprechende schriftliche Aufforderung habe er der SPD zukommen lassen.
Thierse fügte hinzu, es gehe in der Politik "nicht schlimmer zu", als etwa in der Wirtschaft oder im Gesundheitswesen. Dennoch trügen die Parteien eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Demokratische Politiker müssten zwar "keine Heiligen oder Helden" sein, sollten aber trotzdem besonders stark darauf achten, "dass die selbstgeschaffenen Regeln eingehalten werden".
Am 18-03-2002
Neues Parteiengesetz bringt manches ans Licht
Nach Spendenskandalen
Spendenbetrüger in den Parteien und ihrem Umfeld werden es künftig schwerer haben, ungeschoren davon zu kommen. Das neue Parteiengesetz, das der Bundestag am Freitag in Berlin verabschiedete, droht den Verantwortlichen für falsche Rechnungslegung mit bis zu drei Jahren Haft. Zudem wird die Öffentlichkeit künftig genauer und in bestimmten Fällen auch zeitnäher über die Einkünfte der Parteien informiert. So müssen etwa Großspenden über 50 000 Euro sofort dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, der sie mit Namen des Spenders veröffentlicht.
Erstmals öffentlich gemacht werden die Verflechtungen zwischen Parteien und Unternehmen. In ihren Rechenschaftsberichten müssen die Parteien künftig nicht nur ihre Beteiligungen an Unternehmen genau aufschlüsseln, sondern auch die Beteiligungen dieser Firmen an anderen offenbaren. Bei Medienunternehmen müssen zudem die Hauptprodukte genannt werden. Damit erfüllt sich eine Kernforderung der Union, der die weit gefächerten Medienbeteiligungen der SPD seit langem ein Dorn im Auge sind.
Angestoßen wurde die Initiative zur Novelle des Parteiengesetzes aber durch die Spendenaffäre der CDU. Was da Stück für Stück zu Tage trat, führte den Parlamentariern neben allem Entsetzen über die erhebliche kriminelle Energie mancher Akteure auch vor Augen, welch zahnloser Tiger ein Parteiengesetz ist, gegen das man ungestraft verstoßen kann. Hätten die Hauptfiguren auch dann Millionen in Koffern durch die Gegend getragen und anschließend auf dunklen Wegen in die Parteikassen geschleust, wenn darauf Knast gestanden hätte? Die Zukunft wird zeigen, ob die Strafandrohung tatsächlich die erhoffte Wirkung zeigt.
Jetzt sind diejenigen, die für die Parteien die Kassen führen und Rechenschaftsberichte erstellen, persönlich haftbar. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Parteiebenen: Jeder, der eine Spende erhält, muss sie unverzüglich an ein satzungsmäßig festgelegtes Vorstandsmitglied - auf welcher Ebene auch immer - weiterleiten, das für den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Geld die Verantwortung trägt.
Es liegt damit in der Hand der Parteien, inwieweit sie ihren ehrenamtlichen Schatzmeistern zumuten, sich mit den Feinheiten des Parteiengesetzes herumzuschlagen. Wenn sie das tun, wird sich zumindest niemand mehr als Unschuld vom Lande hinstellen können wie der Kölner Ex-SPD-Kassenwart Manfred Biciste. Der verkündete kürzlich vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss in Berlin, jahrelang weder über staatliche Subventionen aufgrund von Spenden noch über Strafgelder für falsche Rechenschaftsberichte informiert gewesen zu sein.
Kritik gab es am Zustandekommen der Gesetzesnovelle. Die konnte auch SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier nicht ausräumen, indem sie in der Bundestagsdebatte darauf verwies, dass die Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission größtenteils berücksichtigt wurden. Der Eindruck, dass der Bock zum Gärtner gemacht wurde, indem ausgerechnet die Schatzmeister einen erheblichen Anteil an der Erarbeitung hatten, bleibt haften.
In der Tat haben sie ein Hintertürchen eingebaut: Von Strafe verschont bleibt, wer Mauscheleien freiwillig zugibt, bevor sie ein anderer entdeckt. In dem Fall müssen die Parteien auch keine Strafgelder zahlen.
Am 19-04-2002
Schreiber-Aussagen belasten auch CSU-Chef Stoiber
Spendenskandal
Die Vorwürfe des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber über eine illegale CSU-Spendenpraxis bringen nach Auffassung von SPD-Fraktionschef Peter Struck den Unions-Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber in Bedrängnis. Dass an die CSU über getarnte Konten Spenden geflossen seien, ohne dass Stoiber davon wusste, könne er sich nicht vorstellen, sagte Struck. Entgegen der CSU-Auffassung halte er die Aussagen von Schreiber vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss im kanadischen Toronto für durchaus ernst zu nehmend. Er erwarte jetzt, dass Schreiber entsprechende Belege für seine Anschuldigungen vorlege.
Schreiber hatte bei einer ersten Vernehmung für Verwirrung gesorgt. Zunächst behauptete er nach Angaben von Ausschussmitgliedern, ein von ihm eingerichtetes Konto "Maxwell" mit 5,2 Millionen Mark sei der CSU zuzurechnen. Später habe Schreiber angegeben, das Konto habe einer Gruppe namens "Port Atlantis" gehört.
Der Waffenlobbyist gilt als Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre. Vertreter der Union werteten seine Aussagen als Beleg dafür, dass Schreiber als Zeuge völlig unglaubwürdig sei und bezeichneten die neuen Vorwürfe gegen die CSU als haltlos.
Am 14-05-2002
FDP droht Strafgeld von 2,5 Millionen Euro
Spendenskandal
Der durch Jürgen Möllemann ausgelöste FDP-Spendenskandal kann die Liberalen in finanzielle Bedrängnis bringen. Bei unerlaubten Spenden drohen gemäß dem neuen Parteiengesetz Strafgelder bis zur dreifachen Höhe des fraglichen Betrages - im konkreten Fall wären dies 2,52 Millionen Euro. Für einen umstrittenen Wahlkampf-Flyer hatte der frühere FDP-Vize Möllemann auf einem Konto rund 840 000 Euro an Spenden zusammengetragen. Die Herkunft der Gelder ist unklar.
Die Bundestagsverwaltung hat nach eigenen Angaben wegen der umstrittenen Spenden die Schatzmeisterei der FDP bereits am 2. Oktober um Aufklärung gebeten. Ein erster Zwischenbericht sei am 18. Oktober eingegangen. Derzeit werde "der Sachverhalt geprüft", danach erst könne über mögliche Sanktionen gemäß Parteiengesetz entschieden werden.
Das neue Parteiengesetz war nach den Skandalen bei Union und SPD erst im Sommer novelliert worden. Es begrenzt Barspenden auf maximal 1000 Euro. Spenden von über 50 000 Euro sind dem Bundestagspräsidenten zudem unverzüglich anzuzeigen und werden von diesem veröffentlicht. Verboten ist laut Gesetz die Annahme von Spenden unter anderem, wenn der Spender nicht feststellbar ist oder wenn es sich erkennbar um die Weiterleitung der Spende eines Dritten handelt.
Hat eine Partei Kenntnis von Fehlern im Rechenschaftsbericht, muss sie diese laut Gesetz unverzüglich beim Bundestagspräsidenten melden. Für falsche Angaben im Rechenschaftsbericht drohen Strafgelder in doppelter Höhe des Betrages, soweit die Partei den Fehler nicht rechtzeitig selbst angezeigt hat.
Am 21-10-2002
Strafe gegen CDU im Parteispendenskandal rechtskräftig
CDU-Spendenskandal
Die CDU muss wegen des Parteispendenskandals endgültig rund 21 Millionen Euro aus der Parteienfinanzierung zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Beschwerde der Partei gegen die Nichtzulassung der Revision eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin zurück, wie am Dienstag bekannt gegeben wurde. Damit ist die Abweisung der Klage gegen eine Entscheidung von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) rechtskräftig, der von der Partei wegen eines falschen Rechenschaftsberichtes Rückzahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung gefordert hatte. (AZ BVwerG 6 B 68.02) CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann kündigte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde seiner Partei an.
Das Gericht verwies zur Begründung seiner Entscheidung auf die Änderung des Parteiengesetzes vom 28. Juni 2002, mit der die Parteienfinanzierung neu geregelt wurde. In einem solchen Fall sei nach ständiger Rechtssprechung eine Revision grundsätzlich nicht zulässig, weil sich die CDU auf früher geltende Rechtsvorschriften beziehe.
Hausmann bezeichnete das Urteil als "um so bedauerlicher, als nach dieser neuen Regelung gegen die CDU eine solche Sanktion nicht verhängt werden könnte". Das Bundesverwaltungsgericht habe aber keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern nur prozessuale Abläufe formal geprüft. Deshalb werde die CDU eine inhaltliche Überprüfung durch eine Verfassungsbeschwerde herbeiführen.
Thierse hatte im Februar 2000 der CDU staatliche Mittel für Mitgliedsbeiträge und Spenden für 1999 nicht bewilligt und bereits gewährte Mittel in Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro zurück gefordert. Hintergrund war, dass die CDU im Rechenschaftsbericht für 1998 Schwarzgelder des Landesverbandes Hessen von mehr als 9,2 Millionen Euro nicht angegeben hatte.
Dagegen hatte die CDU Klage mit der Begründung erhoben, das Parteiengesetz verlange für die Gewährung staatlicher Mittel nur die fristgerechte Vorlage eines formal, aber nicht zwingend auch inhaltlich richtigen Rechenschaftsberichts. Diese Rechtsauffassung hatte das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil in erster Instanz geteilt. Dagegen entschied das Oberverwaltungsgericht im Juni vergangenen Jahres, dass die Bewilligung staatlicher Mittel für eine Partei die fristgemäße Vorlage eines inhaltlich richtigen Rechenschaftsberichts voraussetze.
Am 11-02-2003
Spendenskandal kostet FDP bisher 1,8 Millionen
398.000 Euro für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer
Die nordrhein-westfälische FDP hat nach dem scheinbaren Spendenskandal um den früheren Landeschef Jürgen Möllemann weiterhin von finanziellen Belastungen zu kämpfen. Bisher sind dem Landesverband wegen offenbar illegal gestückelter und verschleierter Geldbeträge des verstorbenen früheren NRW-Parteichefs Möllemann Kosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro entstanden, wie die "Welt" unter Berufung auf ein aktuelles Schreiben von Landesschatzmeister Paul K. Friedhoff an die Bezirks- und Kreisverbände berichtete.
In dem Gesamtbetrag sind demnach 874.000 Euro enthalten, die wegen anstehender Strafzahlungen bereits beim Bundestagspräsidenten hinterlegt wurden. Die Zinsen für diese bereitgestellte Summe verschlangen 223.000 Euro. Die Kosten für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer schlugen mit 398.000 Euro zu Buche. Hinzukamen 152.000 Euro für Revision und Korrektur der Rechenschaftsberichte, 144.000 Euro an zurückgezahlten staatlichen Zuschüssen sowie 10.000 Euro an Gerichtskosten.
Friedhoff äußerte sich dem Vorabbericht zufolge ebenfalls zu den Strafzahlungen, die der Bundestagspräsident wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte in den nächsten Monaten verhängen wird. "Wir erwarten, dass wir einen Betrag von 2.635.000 Euro als gesamte Strafe zahlen müssen." Um sich einigermaßen zu wappnen, soll eine geltende Sonderumlage von 1,50 Euro pro Mitglied im Monat für weitere fünf Jahre erhoben werden. Einen entsprechenden Antrag werde die Parteiführung auf einem Landesparteitag an diesem Wochenende in Bielefeld zur Abstimmung stellen, hieß es.
Möllemann war im Juni 2003 bei einem Fallschirmabsprung auf dem Flugplatz Marl ums Leben gekommen. Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob es sich um einen Unfall, um Selbstmord oder um Mord gehandelt hat.
Am 24-04-2009