Investoren-Beschränkungen in China thematisiert
Nach den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes muss der Erwerber von Aktien eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland das Unternehmen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innerhalb von höchstens vier Handelstagen informieren, wenn er durch Erwerb oder sonstige Weise über mindestens drei Prozent der Stimmrechte verfügt. Weitere Berichtspflichten gelten für das Erreichen eines Stimmrechtsanteils von fünf, zehn, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent.
Unabhängig von der Einhaltung des Gesetzesrahmens stellen sich nach den Worten Michelbachs aber auch grundsätzliche Fragen. „Dieser Einstieg richtet den Blick erneut auch auf die Beschränkungen für ausländische Investoren in China. Über diese unfairen Beschränkungen muss mit Peking sehr ernsthaft gesprochen werden. Sie widersprechen eklatant den von China zuletzt immer wieder geäußerten Bekenntnissen zum freien Welthandel. An der Aufhebung dieser Beschränkungen hängt deshalb auch ein Stück weit die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse Chinas zum freien Welthandel“, sagte der CSU-Politiker. +++