Überblick
Hintergrund:
Der Landtag hatte Anfang April ein Gesetz verabschiedet, wonach die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früherer mittlerer Dienst) rückwirkend ab dem 1. April 2017 jeden Monat einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags erhalten, wenn ein erheblicher Bewerbermangel vorliegt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden dazu angehört und haben heute bestätigt, dass ein Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern tatsächlich vorliegt.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat umgehend die Kommunen per Erlass darüber informiert – damit steht der Bewerbermangel fest und die Anwärtersonderzuschläge können ausgezahlt werden. Den Sonderzuschlag erhalten alle Berufsfeuerwehrleute, die sich in der Ausbildung befinden und vorher eine für den Feuerwehrberuf geeignete abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung absolviert haben.