forsa-Umfrage zeigt: Bei steigenden Strompreisen werden Verbraucher oft nicht ausreichend informiert | Marktwächter fordert strengere Vorgaben
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Meinungsforschungsinstitut forsa mit einer repräsentativen Befragung von 1.000 Stromkunden beauftragt, die im Laufe des vergangenen Jahres per Brief oder E-Mail über steigende Kosten informiert worden waren. Gleichzeitig rief der Marktwächter dazu auf, aktuelle Beispiele für Preisänderungsschreiben einzureichen, und wertete diese detailliert aus. Ergebnis: In zahlreichen Fällen stimmten die Informationen in den Schreiben nicht mit den Wünschen der Verbraucher überein.
„Sehr deutlich zeigte sich der Unterschied beispielsweise bei der Angabe der Preise“, erläutert Christina Peitz, Energieexpertin im Projekt Marktwächter Energie. So gaben bei der Umfrage 86 Prozent der Verbraucher an, dass neben dem neuen Preis auch die bisherigen Kosten genannt werden sollten, um die Erhöhung nachvollziehbar zu machen. Tatsächlich war diese Information jedoch nur in knapp der Hälfte der 30 ausgewerteten Schreiben enthalten. „In den anderen Fällen erfuhren die Kunden zwar, wie hoch die Preise in Zukunft sein werden, sie konnten das Ausmaß der Erhöhung jedoch überhaupt nicht überblicken", so Peitz.
Weitere Angaben, die die Mehrheit der Verbraucher für erforderlich hielt, die in der Praxis jedoch oft fehlten, waren eine Auflistung einzelner Preisbestandteile sowie ein Hinweis auf die Entwicklung der monatlichen Abschlagszahlungen (74 bzw. 73 Prozent). Zudem wünschten sich 82 Prozent der Befragten präzise Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten: Nach dem Willen der Verbraucher sollten Energieversorger in ihren Schreiben nicht nur allgemein darauf hinweisen, dass Kunden bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben, sondern den letztmöglichen Termin für die Kündigung auch konkret benennen.
„Ein solcher Hinweis wäre auch aus unserer Sicht sehr sinnvoll“, sagt Peitz. „Das besondere Merkmal eines Sonderkündigungsrechts ist schließlich gerade, dass Kunden keine Kündigungsfrist beachten müssen.“ Werden die Preise beispielsweise am 1. Januar erhöht, ist es ausreichend, wenn die Kündigung am 31. Dezember beim Energieversorger eingeht. Dieser Aspekt kam in den Anschreiben aus Sicht des Marktwächters häufig zu kurz.
Ungleichbehandlung verschiedener Kundengruppen
Ein interessantes Detail zeigte sich zudem bei drei Energieversorgern, von denen sowohl Schreiben für Kunden mit einem Sondervertrag als auch Briefe für Verbraucher in der Grundversorgung vorlagen. In der Grundversorgung befinden sich all jene Kunden, die ihren Tarif oder Anbieter noch nie gewechselt haben. Wie der direkte Vergleich zeigt, nutzten die Energieversorger bei diesen Kunden andere Preismitteilungen als bei Verbrauchern mit einem Sondervertrag.
„Hintergrund dürfte sein, dass die rechtlichen Vorgaben bei Kunden in der Grundversorgung etwas klarer formuliert sind – zumindest bei enger Auslegung der Gesetze“, erklärt Peitz. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sei es jedoch nicht nachvollziehbar, warum eine Kundengruppe umfassender informiert werde als die andere. „Die ausführlichen, transparenten Schreiben wurden von den Energieversorgern ja bereits entwickelt – für Kunden mit einem Sondervertrag werden dann aber quasi einzelne Infos wieder rausgestrichen“, so Peitz.
Aus diesem Grund spricht sich die Verbraucherzentrale Niedersachsen für eine Angleichung der gesetzlichen Vorgaben aus: Die klar formulierten Regeln für Kunden in der Grundversorgung sollten für Verbraucher mit einem Sondervertrag übernommen werden. Zudem sollte der Gesetzgeber aus Sicht des Marktwächters weitere Pflichtangaben für Preisänderungsschreiben prüfen, beispielsweise den Hinweis auf den letztmöglichen Kündigungstermin.
Als erste Konsequenz aus der Untersuchung hat die Verbraucherzentrale zehn Energieversorger wegen intransparenter oder unvollständiger Preiserhöhungen abgemahnt. Vier Unternehmen haben sich bereits verpflichtet, ihre Schreiben künftig anders zu gestalten.
Die komplette Untersuchung mit allen Ergebnissen sowie zahlreichen Beispielen ist unter www.marktwaechter-energie.de/studie-preismitteilungen abrufbar.
Lohnt sich eine Solarstromanlage?
Tipps vom Energieberater der Verbraucherzentrale
Tipps vom Energieberater der Verbraucherzentrale - Solarstrom und die Einspeisevergütung rechnet sich photovoltaik noch? Stuttgart, 09.02.2017 - Strom aus einer privaten Solarstromanlage - das bedeutet Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen und eine gutes Klimagewissen. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen für die Anlagen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Viele Verbraucher sind daher unsicher, ob sich der Einbau einer Photovoltaikanlage noch rentiert. Jochen Schneider, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erläutert die Voraussetzungen für eine lohnende Investition.
„Ob eine Anlage wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt zunächst davon ab, wie viel sie in der Anschaffung kostet“, erklärt Schneider. „Hier gibt es gute Nachrichten: Solarstromanlagen sind in den vergangenen zwölf Monaten nochmals günstiger geworden.“ So sind die Großhandelspreise für Solarmodule 2016 um etwa 15 Prozent gesunken.
Des Weiteren ist zu klären, wie viel Geld sich mit der Anlage sparen lässt. „Jede einzelne Anlage muss sorgfältig und individuell geplant werden, damit sie zum voraussichtlichen Stromverbrauch passt“, betont Schneider. Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist stets die rentablere Variante, da jede selbst genutzte Kilowattstunde PV-Strom nicht beim Stromanbieter gekauft werden muss. In einem typischen Haushalt können zumeist 20 bis 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. „Dieser Anteil lässt sich deutlich erhöhen, wenn die Anlage mit einem Batteriespeicher ausgestattet wird“, sagt Schneider. „Mit dem Speicher steht auch nachts oder an wolkigen Tagen Sonnenstrom zur Verfügung“.
Die Preise für Batteriespeicher sind 2016 ebenfalls gesunken. Zudem gibt es für Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss bei der KfW-Bank. Den Tilgungszuschuss kann auch erhalten, wer bei einer bereits vorhandenen Solaranlage einen Batteriespeicher nachrüstet. Dennoch, so Schneider, sollte immer im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Anschaffung eines Speichers lohnt.
Ein weiterer Faktor ist der Verdienst durch den nicht selbst verbrauchten Strom. Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom liegt im Februar 2017 bei 12,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 Kilowatt. Im ersten Halbjahr 2017 darf sogar mit einer leichten Erhöhung der Vergütung gerechnet werden.
Ob eine Photovoltaikanlage sinnvoll realisiert werden kann, hängt nicht zuletzt von den Standortgegebenheiten ab. Vor der Anschaffung sollte daher genau geprüft werden, ob die Dachfläche in Bezug auf Ausrichtung, Neigung, Verschattungsfreiheit und Tragfähigkeit überhaupt für das geplante Vorhaben geeignet ist. Eine ausführliche Beratung sowie eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Am 09. Feb. 2017 unter: energie