Verbraucherzentrale gewinnt Klage und gibt Tipps was zu tun ist, wenn Schlüsseldienste überhöhte Preise verlangen.
Unter anderem versuchte Sun 24, sich von der Haftung im Fall eines Mangels freizusprechen. Das Kleingedruckte enthielt weiterhin Angaben zu angeblich bereits getroffenen Preisvereinbarungen. Zudem stand dort geschrieben, dass der Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt worden sei. „Es ist natürlich nicht möglich, vor der Ausführung von Arbeiten die Zufriedenheit zu bestätigen und dies darüber hinaus zum Bestandteil des Vertrages zu machen“, so die Verbraucherschützerin. „Die Wirkung der beanstandeten Klauseln ist eindeutig: Verbraucher werden nach Bezahlung vor Ort davon abgehalten, Rückforderungsansprüche zu stellen.“
Um Verbraucher vor dieser Masche zu schützen, zog die Verbraucherzentrale Brandenburg vor Gericht – mit Erfolg. „Das Gericht hat die Ansicht der Verbraucherzentrale bestätigt und dem Schlüsseldienst untersagt, diese Regelungen weiterhin zu benutzen. Allerdings existiert die Firma Sun 24 inzwischen nicht mehr. Deshalb bleiben betroffene Verbraucher auf den überhöhten Rechnungen sitzen“, erklärt Fischer-Volk.
Immer wieder sorgen Schlüsseldienste bei Verbrauchern für Probleme. Deshalb empfiehlt die Verbraucherschützerin: „Bei begründeten Zweifeln an der Höhe des Preises, den der Schlüsseldienst vor Ort in Rechnung stellt, ist es immer besser, zunächst hartnäckig zu bleiben. Verbraucher sollten dann nur einen Teil der Summe anzahlen und die Rechnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen.“
Verbraucher, die einem Streit vor Ort vorbeugen wollen, sollten vorab am Telefon die Notlage genau beschreiben und mit dem Schlüsseldienst einen Festpreis inklusive Anfahrtspauschale vereinbaren. Das Öffnen einer nur zugefallenen Tür mit üblichem Schloss dauert in der Regel nur wenige Minuten und kostet etwa 75 bis 100 Euro. Für Einsätze außerhalb der üblichen Arbeitszeiten wie am späten Abend, an Wochenenden und Feiertagen darf der Notdienst darüber hinaus noch Zuschläge berechnen.