Auslandsinkasso weltweit
- die neue Adresse des Schuldners wird gefunden; Wohnsitz ist (z.T. durch Gewährspersonen) bestätigt
- die neue Adresse des Schuldners wird gefunden, aber es kann nicht bestätigt werden, ob er dort tatsächlich wohnhaft ist (wenn etwa keine Meldepflicht besteht oder keine Gewährspersonen zur Verfügung stehen)
- es wird keine Adresse im betreffenden Land gefunden, der Schuldner ist nicht registriert
- der Schuldner ist immer noch an der bekannten Adresse registriert
- der Schuldner ist vor x-Monaten ins Land Y verzogen
Schuldner abgetaucht
Je nach Land und Erstrecherche-Ergebnis sollte Ihr Inkasso-Partner in der Lage sein, Ihnen zusätzlich den Einsatz eines geprüften und seriösen Privatdetektivs anzubieten, der natürlich einen größeren Handlungsspielraum bei seinen Ermittlungen hat. Dass eine solche Ermittlung kostspieliger werden dürfte, liegt auf der Hand.
Oftmals genügt es aber auch schon(je nach Zielland), den Fall an den sogenannten Aussendienst zu geben, der einen Hausbesuch vornimmt, um zu ermitteln:
- Wohnt der Schuldner tatsächlich (noch) hier?
- Kennen die Nachbarn überhaupt eine Person mit diesem Namen?
- Wissen die Nachbarn, wohin der Schuldner verzogen ist (anderer Ort im Land oder ins Ausland?)
- Gibt es weitere Anhaltspunkte, anhand derer die Suche weitergeführt werden könnte?
- Wohnt der Schuldner in einem eher reicheren oder ärmeren Viertel - sprich, könnte es sein, dass weitere Inkasso-Aktivitäten wenig versprechen?
- Wohnen Verwandte oder die Familie an der Anschrift oder in der Umgebung, die weiter helfen können?
Der Idealfall: Der für solche Einsätze geschulte Aussendienst-Partner trifft Ihren Schuldnern persönlich an: Beste Voraussetzung für ein direktes Gespräch, um mit ihm jetzt eine aussergerichtliche Zahlungsvereinbarung zu treffen. Motto: Der teilzahlende Spatz in der Hand ist besser als die bankrotte Taube auf dem Dach.
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