Trotz der Ablehnung der Anträge auf einstweilige Anordung hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung strenge Auflagen erteilt. CETA darf vorläufig nur bei Fragen an-gewendet werden, die in der ausschließlichen Kompetenz der EU liegen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache muss es eine hinreichende demokratische Rückbindung der im gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet sein. Außerdem muss Deutschland die vorläufige Anwendung von CETA einseitig beenden können.
Das NRW-Bündnis gegen CETA und TTIP sieht durch die Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada Demokratie, Rechtsstaat und bewährte Standards etwa beim Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutz gefährdet. Auch die von der EU mit Kanada verein-barte Zusatzerklärung zu CETA beruhigt das Bündnis nicht. "Die gemeinsame Erklärung ist ein Werbetext. Problematische Bestandteile von CETA bleiben weiterhin bestehen, kritisiert Trennheuser.
Weder würden durch die Vereinbarung die weit definierbaren Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen eingeschränkt, noch werde das Vorsorgeprinzip als Grundlage von Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz gesichert. Umweltverbände wie BUND und NABU, die das NRW-Bündnis unterstützen, warnen vor der Gefährdung einer effektiven Politik für mehr Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien. Die Gewerkschaft Verdi befürchtet Abstriche beim Schutz von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.
Das Bündnis „NRW gegen CETA & TTIP“ fordert, dass die Sonderklagerechte aus CETA komplett gestrichen und das Vorsorgeprinzip, der Klimaschutz sowie die öffentliche Daseinsvorsorge effektiv geschützt werden. Mit einer seit Mitte September laufenden Volks-initiative will das Bündnis diese Forderung in den Wahlkampf vor der Landtagswahl im Mai nächsten Jahres hineintragen und erreichen, dass das Land CETA im Bundesrat die Zustimmung verweigert. Damit der Landtag sich mit dieser Forderung befasst, müssen sich mindestens 66.322 wahlberechtigte NRW-Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen.