Die zum Anschluss des eigenen Endgerätes erforderlichen Zugangsdaten und Informationen müssen die Anbieter ihren Kunden bei Vertragsschluss unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. „Abzuwarten bleibt, wie die Telekommunikationsanbieter im Einzelfall mit Bestandskunden umgehen und wie sie sich bei Problemen und in Störungsfällen verhalten werden“, erklärt Hartmann.
Für bestehende Verträge gilt die Routerfreiheit nicht automatisch. Zu überprüfen wäre jedoch, ob man den Mietvertrag des Routers zeitnah kündigen kann. „Der Kauf eines eigenen Routers kann nämlich durchaus günstiger sein“, so Hartmann.
Verbraucher mit Fragen und Problemen rund um das Thema Telekommunikations- und Internetanschluss können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Unter 0341-696 29 29 können sie telefonisch immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr einen Termin vereinbaren sowie Öffnungszeiten und Leistungen der Beratungseinrichtungen erfragen. Eine Übersicht über unser Beratungsangebot findet man unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.