DIE Internet-Zeitung
Presseinformation der Verbraucherzentrale Bayern vom 2. Juni 2016:

Bayern: Beratung und Information für Flutopfer

Am

Überflutete Keller, beschädigte Häuser und kaputte Autos: Die schweren Überschwemmungen in Niederbayern haben zu erheblichen Schäden geführt. Was sollen Betroffene jetzt tun? Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf? Was ist für eine schnelle Schadensregulierung wichtig? Die Verbraucherzentrale Bayern hat ab sofort eine Hotline geschaltet und berät kostenfrei Ratsuchende, die von der Flutkatastrophe betroffen sind.


Die Verbraucherzentrale Bayern richtet Hotline ein

Informationen zum Versicherungsschutz und was dabei zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale Bayern auch auf ihrer Internetseite (www.verbraucherzentrale-bayern.de) zusammengestellt. Schäden am Hausrat, also alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden, sind in der Regel ein Fall für die Hausratversicherung. Für Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) kommt normalerweise die Wohngebäudeversicherung auf. „Allerdings sind Schäden durch Überschwemmung und Rückstau nur dann versichert, wenn auch die Absicherung bei Elementarschäden zusätzlich vereinbart ist“, sagt Merten Larisch, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Häufig ist dies der Fall, oft aber auch nicht“. Die Kfz-Teilkaskoversicherung umfasst Schäden an Kraftfahrzeugen durch Überschwemmung und Hagel.

Die Flutopferhotline der Verbraucherzentrale Bayern ist geschaltet Montag bis Freitag von 9 und 12 Uhr: (089) 55 27 94 130 oder (089) 55 27 94 172. Es fallen nur die eigenen Telefonkosten an, die Beratung selbst ist kostenlos.

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