Die Verbraucherzentrale Sachsen stand diesem Modell von Beginn an kritisch gegenüber. Aus ihrer Sicht war es abhängig vom Beitritt immer neuer Genossen und selbst bei einer solchen Annahme eine teure Angelegenheit. Auch auf das Risiko des Verlustes der Einlage haben die Verbraucherschützer hingewiesen. „Unabhängig vom Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen ist die Gefahr, dass Verbraucher ihr eingezahltes Geld verlieren, nun ganz konkret geworden“, sagt Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dieses steckt in sogenannten Wohnsparverträgen, die über eine Mindestsumme in Höhe von 10.000 € oder mehr abgeschlossen wurden. „Nachdem es in den vergangenen Jahren schon zu wiederholten Austritten aus der Genossenschaft gekommen ist, ist zu vermuten, dass sich auf Grund der Ermittlungen dieser Trend nun verstärkt. Jeder ausgetretene Genosse möchte dann so schnell wie möglich sein Geld zurück“, so Heyer weiter.
Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, einen finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, kann nur im Rahmen einer Rechtsberatung geklärt werden. Dabei empfiehlt sich ein auf das spezielle Genossenschaftsrecht versierter Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht.
Wer sich zum Thema Mietkauf als mögliche Alternative zur klassischen Baufinanzierung beraten lassen möchte, kann einen persönlichen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Sachsen vereinbaren.