Kommt es neben den Stürmen durch den dauerhaften Regen zu Überschwemmungen, Rückstau oder sogar zu Erdrutschen, so sind dadurch entstehende Schäden nur durch eine gesonderte Elementarschadensklausel abgesichert. „Diese Klausel sollte jeder Hauseigentümer in seinem Vertag haben, denn Starkregen kann es überall geben. Die Großschäden im Donnersbergkreis oder jetzt in Linz belegen dies leider nur zu deutlich“, so Unger weiter.
Sechs Tipps der Verbraucherzentrale für den Schadensfall:
- Unmittelbar nach dem Schadensfall sollte eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellt werden. Falls vorhanden, Einkaufsbelege beifügen. Andernfalls sollte der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis aus dem Gedächtnis aufgeschrieben werden.
- Beschädigte Dinge sollten - soweit es geht - zum Schadensnachweis aufbewahrt werden.
- Ist dies nicht möglich, beispielsweise weil eine sofortige Reparatur notwendig ist, sollten die beschädigten Teile vor der Reparatur fotografiert oder – besser noch – gefilmt werden.
- Ist ein Gebäude beschädigt, sollten nicht nur detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht, sondern auch gegenseitig beispielsweise mit den Nachbarn Protokolle darüber angefertigt werden. Dies gilt insbesondere vor der Durchführung von Notreparaturen.
- Alle Unterlagen, die an die Versicherung gesendet werden, sollten vorher kopiert werden
- Der Kontakt zur Versicherung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Ein Fax genügt. Der Sendebericht ist unbedingt aufzubewahren. Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, gilt es, am besten vor Zeugen zu telefonieren. Bei telefonischen Leistungszusagen, unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs notieren.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/unwetter.
Unter der Rufnummer 06131 / 2848 – 868 beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Fragen zum Thema Elementarschadens- und Wohngebäudeversicherung. Das Telefon ist mittwochs von 14 bis 17 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr geschaltet. Die kostenfreie Beratung ist möglich durch eine Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium.
VZ-RLP