Anhand von Unterlagen, Rechnungen oder Kontoauszügen sollte zunächst erst einmal geprüft werden, ob vertragliche Beziehungen mit dem Schuldner bestehen. Das Inkassoschreiben ist genau zu „studieren“, damit man unter anderem herausfinden kann, wem eigentlich Geld geschuldet wird. Des Weiteren sollte man schauen, ob man mit der Zahlung einer Rechnung tatsächlich in Verzug geraten sein könnte. Auch das Durchsehen der Kontoauszüge oder Bankunterlagen trägt dazu bei zu erkunden, ob die geforderte Summe aus einer Rechnung gegebenenfalls schon vollständig bezahlt wurde.
Auf keinen Fall sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher einschüchtern lassen. Stellt sich heraus, dass die Forderung unberechtigt ist, sollte man umgehend reagieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ein Schufa-Eintrag folgt. Eine bestrittene Forderung darf nicht eingetragen werden. Stellt sich heraus, dass tatsächlich eine berechtigte Forderung besteht, die nicht verjährt ist und dass Gebühren verhältnismäßig sind, empfiehlt es sich, sofort zu zahlen.
Das neue Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen „Post vom Inkassobüro – berechtigte Forderung oder Abzockversuch?“ gibt Antworten auf viele Fragen und erklärt in nachvollziehbaren Schritten, was zu tun ist, wenn ein Schreiben eines Inkassounternehmens in den Briefkasten flattert. Es ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen kostenlos erhältlich.