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Wenn die Prüfung der Abwasserleitung Ins Haus steht

Projekt Kanaldichtheit bietet passenden Rat

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Um Böden und Grundwasser zu schützen, sind private Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ihre häusliche Abwasserleitung und die dazugehörigen Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf undichte Stellen zu überprüfen und bei Schäden sanieren zu lassen. Dies gilt vor allem für Grundstücke, die in einem Wasserschutzgebiet liegen. Denn Schmutzwasser aus defekten Kanälen belastet unnötig den Boden. Und Grundwasser, das ins defekte Kanalnetz läuft, bringt die Kläranlagen zusätzlich unnütz auf Touren. Bei starken Regenfällen steigt zudem das Risiko eines Rückstaus im Keller. Feuchtigkeit und unter Umständen sogar Wertverlust einer Immobilie sind die Folge. Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, müssen in der Regel von den Grundstückseigentümern geschultert werden. Eine Kontrolle der Leitungen ist von daher sinnvoll, stellt aber dennoch für viele Eigentümer eine große Hürde dar. Um Hausbesitzern den Einstieg in die komplexe Materie zu erleichtern und sie mit dem nötigen Rüstzeug für eine Kontrolle und eventuelle Sanierung zu wappnen, startet heute das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW bis Ende 2016 mit einem speziellen Informations- und Beratungsangebot.


Finanziert wird das Projekt mit Mitteln des NRW-Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Auf den Weg gebracht wird es auch in enger Abstimmung mit den Kommunen. Aufgabe des fünfköpfigen Teams ist es, Ratsuchenden nicht nur den Weg durch Paragrafen und Bestimmungen rund um eine Zustands- und Funktionsprüfung ihres Kanalanschlusses zu ebnen, sondern ihnen auch mit rechtlichem Rat bei der Wahl eines geeigneten Prüfunternehmens oder bei Unstimmigkeiten mit einem Handwerksbetrieb zur Seite zu stehen. Das passiert anschaulich und kostenlos an vier Tagen in der Woche am Telefon sowie über E-Mail-Beratung und Informationen im Internet.

Guter Rat tut Not: Denn eine Überprüfung der privaten Kanalanschlüsse muss etwa bei Häusern, die vor 1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, spätestens bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Kommunen können jedoch auch jetzt schon im Zuge eigener Arbeiten, etwa der Sanierung ihres Kanalnetzes, von Hauseigentümern verlangen, ihre Leitungen parallel prüfen und bei Bedarf reparieren zu lassen. Wer jedoch mal eben an der Haustür eine scheinbar günstige Firma beauftragt, zahlt meistens drauf. Häufig machen so genannte „Kanalhaie“ gern Kasse, indem sie mehr Schäden beseitigen und berechnen als nötig. Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß einer Landesverordnung ausschließlich Firmen, die die gesetzten fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen. Es kann sich vor einer Auftragsvergabe immens rechnen, wenn sich Nachbarn zusammentun und eine Firma gleich mehrere Anschlüsse im Rahmen eines Vorzugsangebots kontrolliert. Viele Eigentümer können zudem vom Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ bei der Beseitigung einer schadhaften Kanaldichtheit profitieren. Hauseigentümern, die eine Prüfung auf die lange Bank schieben, droht nach verstrichener Frist ein Ordnungsgeld.

Unterm Strich also eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten, Unbekannten und Fallstricken, um die sich das Projektteam „Kanaldichtheit“ in der individuellen Beratung von Hauseigentümern bis Ende 2016 lösungsorientiert kümmern wird.

Interessenten, denen eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung ins Haus steht, erhalten die nötigen Infos und den passenden Rat kostenlos am Verbrauchertelefon Kanaldichtheit unter der Rufnummer 0211/380 93 00 – und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Kostenfreie E-Mail-Beratung gibt’s unter kanaldichtheit @ vz-nrw.de. Weitere Hinweise im Internet unter www.vz-nrw.de/kanal. Selbstabholer können die kostenlose Info-Broschüre „Alles klar mit der Abwasserleitung?“ auch über die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW beziehen – Adresse und Öffnungszeiten unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort.

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