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Beratung zur Reisezeit: Von der Buchung bis zur Stornierung und dem passenden Versicherungsschutz

Reiseversicherung: Copacabana, Sardinien oder Warnemünde

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Für die meisten Sachsen führt der Sommerurlaub vermutlich nicht zur Fußball-WM nach Brasilien. Dennoch stehen die Sommerferien vor der Tür und damit für viele die wichtigste Reise des Jahres. “Ganz gleich, ob man in Deutschland bleibt, in benachbarte EU-Länder fährt oder diverse Pauschalreisen in ferne Länder bucht, bestimmte Regeln sind immer zu beachten“, weiß Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb beraten wir dazu gezielt im Juli.“ Gerade kurzfristige Online-Buchungen von Reisen gewinnen immer mehr an Akzeptanz. Seit 13.06.2014 ist gesetzlich geregelt, dass das so genannte Opt-Out-Verfahren z. B. bei der Buchung von Flügen unzulässig ist. Das bedeutet, dass Reiseportale insbesondere für Flugreisen verfügbare Zusatzleistungen (oft Reiseversicherungen) nicht mehr bereits durch ein Häkchen voreinstellen dürfen und Verbraucher durch Entfernen des Häkchens die Leistungen abwählen müssen, die nicht gewünscht sind.


Bestehen während der Reise Mängel, muss man zunächst prüfen, ob es sich tatsächlich um Mängel handelt oder bloß Unannehmlichkeiten vorliegen. Typische Mängel wie Baulärm, schlechtes Essen, verschmutztes Bad, feuchte oder vom Schimmel befallene Zimmer berechtigen zur Reklamation. Vor Ort sollte man den Reiseleiter sowohl informieren als auch dazu auffordern, Abhilfe zu schaffen. Zu Hause hat man einen Monat nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende Zeit, Minderungsansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden.

Bei telefonisch, per Post oder im Internet gebuchten Reisen haben Verbraucher kein Widerrufsrecht. Die Widerrufsregelungen im Fernabsatz gelten ausdrücklich nicht für Reiseleistungen. Hier gelten spezielle Rücktrittsregelungen. Wenn der Verbraucher den Rücktritt vor Reiseantritt erklärt, kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen. Stornopauschalen werden vom Veranstalter meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Diese müssen aber in den Vertrag wirksam einbezogen werden. Einer Stornorechnung kann der Verbraucher möglicherweise dadurch entgehen, dass er vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden stellt.

Kann die Reise wegen einer plötzlich unerwartet aufgetretenen Erkrankung nicht angetreten werden, hilft aus finanzieller Sicht oft eine Reiserücktrittskostenversicherung. Wichtige Informationen rund um den passenden Versicherungsschutz aber auch zur Reisekasse finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen unter:

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122465691126619/Gute-Reise-mit-der-richtigen-Reiseversicherung-und-einer-optimalen-Reisekasse

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