Bestehen während der Reise Mängel, muss man zunächst prüfen, ob es sich tatsächlich um Mängel handelt oder bloß Unannehmlichkeiten vorliegen. Typische Mängel wie Baulärm, schlechtes Essen, verschmutztes Bad, feuchte oder vom Schimmel befallene Zimmer berechtigen zur Reklamation. Vor Ort sollte man den Reiseleiter sowohl informieren als auch dazu auffordern, Abhilfe zu schaffen. Zu Hause hat man einen Monat nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende Zeit, Minderungsansprüche beim Reiseveranstalter anzumelden.
Bei telefonisch, per Post oder im Internet gebuchten Reisen haben Verbraucher kein Widerrufsrecht. Die Widerrufsregelungen im Fernabsatz gelten ausdrücklich nicht für Reiseleistungen. Hier gelten spezielle Rücktrittsregelungen. Wenn der Verbraucher den Rücktritt vor Reiseantritt erklärt, kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen. Stornopauschalen werden vom Veranstalter meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Diese müssen aber in den Vertrag wirksam einbezogen werden. Einer Stornorechnung kann der Verbraucher möglicherweise dadurch entgehen, dass er vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden stellt.
Kann die Reise wegen einer plötzlich unerwartet aufgetretenen Erkrankung nicht angetreten werden, hilft aus finanzieller Sicht oft eine Reiserücktrittskostenversicherung. Wichtige Informationen rund um den passenden Versicherungsschutz aber auch zur Reisekasse finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen unter:
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122465691126619/Gute-Reise-mit-der-richtigen-Reiseversicherung-und-einer-optimalen-Reisekasse