Die Friedensorganisation IPPNW erwartet, dass die Bundesregierung schon in diesem Sommer eine Entscheidung über die Beschaffung von Kampfdrohnen treffen wird. Zur Vorbereitung veranstaltete der Verteidigungsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu grundsätzlichen Fragen unbemannter Luftfahrzeuge, „die über die Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“. Während der Ausschuss völker- und verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen diskutierte, scheint die Entscheidung des Verteidigungsministeriums nur noch den Typ der Drohne und die Anzahl der anzuschaffenden Systeme zu betreffen. Allgemein wird angenommen, dass es sich um den Ankauf von Drohnen des Typs Reaper aus den USA handeln wird. Die US-Armee bestückt diese mit Hellfire-Raketen und/oder Lenkbomben. Entsprechend kann auch die Bundeswehr diese Drohnen nachrüsten. Der Ankauf soll den Zeitraum überbrücken, bis ein europäisches Konsortium ab Mitte des kommenden Jahrzehnts eine eigene europäische Kampfdrohne stellen kann.
Für die IPPNW bleiben bewaffnete Drohnen eine Distanzwaffe, die die Hemmschwelle militärischer Einsätze noch niedriger legen wird. Von den BefürworterInnen dieser Technologie herangezogene Vergleiche mit der Distanz von Kampfflugzeugen, Raketen oder Artilleriekanonen zu ihren Zielen entkräften diese Sorge nicht. Während Kampfdrohnen das Leben eigener SoldatInnen schützt, werfen die Zahlen der „unbeabsichtigten Opfer“ unter der Zivilbevölkerung ein Licht auf die ethische Fragwürdigkeit dieser Waffensysteme. In der asymmetrischen Kriegsführung erweisen sich bewaffnetete Drohnen zudem als bevorzugtes Mittel für extralegale Tötungen, die gegen Völkerrecht und Strafrecht verstoßen. Die IPPNW unterstützt alle Anstrengungen, diese Waffengattung und ihre drohende weitere Entwicklung zu autonomen Killermaschinen weltweit zu ächten.