„Vollkommen außer acht bleiben bei dieser Richtlinie zahlreiche andere Steuertricks“, ergänzt Detlev von Larcher, Attac-Steuerexperte. „Absurd hohe Lizenzgebühren, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Tochterunternehmen und Betriebsstätten in den EU-Mitgliedsländern bieten noch immer eine ausgezeichnete Basis zur aggressiven Steuervermeidung. Alle in der EU tätigen Unternehmen, die diese und ähnliche Steuerumgehungsmöglichkeiten nutzen, dürften nach der Entscheidung der Finanzminister in die Hände geklatscht haben.“
Mit der Novelle wird die Steuervermeidung mit Hilfe so genannter Hybridanleihen bekämpft. Diese oft sehr langfristigen Anleihen machen es sich zunutze, dass sie in einigen EU-Ländern als Eigenkapital, in anderen als Fremdkapital betrachtet werden. Die Konzernmutter vergibt eine langfristige Anleihe an eine Tochter in einem anderen EU-Land. Dort wird diese Anleihe als Kredit betrachtet, die Zinsen und Rückzahlungen der Tochtergesellschaft an die Konzernmutter mindern also die Steuerpflicht. Im Sitzland der Konzernmutter dagegen werden diese Zahlungen als Dividendenausschüttung behandelt und sind damit steuerfrei. Mit dieser Konstruktion können also Erträge steuerfrei von einem Land ins andere verschoben werden.
Attac und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, an erster Stelle das Internationale Netzwerk für Steuergerechtigkeit, setzen sich seit Jahren für Mindeststeuersätze in der EU und eine Vereinheitlichung der Steuerbasis ein. Für global wirtschaftende Konzerne fordert Attac eine Gesamtkonzernbesteuerung, die dazu führen würde, dass die Gewinne in den Ländern besteuert werden, in denen sie gemacht werden.