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Vorsicht, fragwürdiges Preisausschreiben!

Reisegewinn von GTF-Tank kann teuer werden

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Fragwürdige Post vom Absender GTF - Tank für Deutschland erhalten derzeit zahlreiche Haushalte. Angeblich handelt es sich dabei um ein Mineralölunternehmen, das in Deutschland ein Tankstellenetz aufbauen will. Die Angeschriebenen sollen an einem Preisrätsel teilnehmen. Als Gewinn winken Kraftstoff im Wert von 6.000 Euro oder vermeintlich kostenlose Urlaubsfahrten. Ist das richtige Lösungswort eingesandt, erhalten die Verbraucher ein als Gewinn bezeichnetes Reiseangebot für bis zu vier Personen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät zur Vorsicht. Anders als im Schreiben angegeben, wird die Reise nämlich nicht kostenlos angeboten.


Was als Gewinn bezeichnet wird, kann sich als Kostenfalle entpuppen. Der Veranstalter berechnet „Bearbeitungsgebühren“ in Höhe von 49 Euro pro Person. Außerdem ist damit zu rechnen, dass am Urlaubsziel für Verpflegung oder für Ausflüge überraschend hohe Beträge eingefordert werden. Solche Reisen sind dann meist nicht günstiger als reguläre Angebote anderer Reiseveranstalter.

In den Teilnahmebedingungen auf der Antwortpostkarte versteckt sich außerdem eine Werbeklausel. Wer die Karte vollständig ausfüllt, muss mit mehr Werbung per Brief und Telefon rechnen. „Preisausschreiben dienen heutzutage vor allem dem Zweck, Verbrauchern eine Einwilligung in E-Mail- oder Telefonwerbung und in die Weitergabe ihrer Daten abzuringen“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen zu gewonnenen Reisen erhalten Interessierte im Internet unter www.vz-rlp.de/reisegewinne. Beratung im Einzelfall bieten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale. Telefonischen Rechtsrat bietet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 1. Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Tarife aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

VZ-RLP

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