Und tatsächlich ist es so. Sie werden Werbung ausgesetzt, obwohl Sie dies nicht möchten. Das Versenden von Werbemails ohne Aufforderung ist rechtswidrig. Sie haben nach dem Gesetz einen Unterlassungsanspruch, den Sie auch gerichtlich geltend machen können. Tagtäglich schauen Sie die lästigen Spams an, um diese anschließend in die Tonne „zu treten“. Kaum ein Computernutzer mit Postfach und täglichem E-Mail-Verkehr ist von den unerwünschten Werbemails begeistert und fühlt sich seiner Zeit beraubt, ständig das Postfach zu säubern. Ohne Unterlass füllen die Spams mit ihren unerwünschten Botschaften die Ordner und nötigen dazu, sich mit ihnen zu beschäftigen. Und sei es nur, sie in den Papierkorb zu befördern. Wieviel wertvolle Zeit geht da jeden Tag verloren, gerade auch in Betrieben. Dabei ist es so einfach, den Spammer anzugreifen, wenn es sich um einen deutschen Absender handelt. Sie haben einen Unterlassungsanspruch gegen diese unerwünschten Mails.
Und nach der Rechtsprechung können Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt einschalten, denn der Spammer muss auch Ihre Anwaltskosten tragen. Zuerst kommt ein Anwaltsschreiben mit einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs-erklärung. Darin muss sich der Spammer verpflichten, es künftig zu unterlassen, Ihnen weiterhin Werbemails zu schicken. Es reicht aber nicht einfach eine Erklärung aus, sondern die Rechtsprechung sagt, der Störer müsse eine Vertragsstrafe akzeptieren. Ansonsten sei es nicht glaubhaft, dass der Spammer sich künftig an sein Versprechen hält. Die Erklärung muss also z.B. wie folgt aussehen: Für den Fall, dass ich weiterhin Webemails an Herrn X schicke, ohne dass dieser ausdrücklich zugestimmt hat, zahle ich an Ihn eine Vertragsstrafe von 2.500 €. Die Gegenseite muss auch schon die Anwaltskosten für das erste Schreiben zahlen. Wenn dann keine Reaktion erfolgt, sind größere Geschütze notwendig. Hier sind zwei Szenarien denkbar: 1. Einstweilige Verfügung: Der Gegner wird in einem Eilverfahren vor dem Gericht gestoppt. So hat das Landgericht Erfurt dem Empfänger unerwünschter Werbemails bereits im Eilverfahren rechtgegeben.
Bei einer weiteren Belästigung droht dem Versender der Spams ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € pro Verstoß, ersatzweise ORDNUNGSHAFT bis zu 6 Monaten. Der Kläger, ein selbstständiger Unternehmer, war von den ständig in sein Postfach fließenden Werbemails derart genervt, dass er unsere Kanzlei zur Rat zog, um diesem unerwünschten Treiben ein Ende zu setzen. Wir forderten namens und im Auftrag des Mandaten den Spammail-Versender auf, weitere Zusendungen von Werbemails zu unterlassen und eine trafbewehrte Unterlassungserklärung zu übersenden. (Vertragsstrafe) Darauf folgte keinerlei Reaktion. Aus diesem Grunde wurde das Gericht im Eilverfahren angerufen. Im Urteil steht, dass der Spammer bei Ordnungsgeld bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft, keine Werbemails mehr an den Mandanten schicken darf. Auch muss die Gegenseite sämtliche Anwaltskosten zahlen. Den Kläger freut sich doppelt, da er nicht nur die lästige Spams los ist, sondern in einem weiteren Fall auch noch eine Vertragsstrafe für den Fall zugesichert bekommen hat, dass weitere Spammails an ihn versandt werden. Und da geht es immerhin um 1.000,00 €. 1. Klageverfahren (Hauptsache): Der Spammer kann auch sofort auf Unterlassung verklagt werden, und auf Zahlung der angefallenen Anwaltskosten. Zusatzinformationen: Das Urteil (AZ: 3 O 549/14 vom 09.05.2014), – nicht veröffentlicht-, ist rechtskräftig.
Es geht um Ihr Persönlichkeitsrecht, welches mit jeder Spam-Mail verletzt wird. Jede Spam Mail ermutigt den Spammer, noch mehr Spams zu versenden. Gerade in der jetzigen Zeit, einer Zeit, wo keiner mehr sicher sein kann, was mit seinen Daten geschieht und sich sogar der Staat hilflos zeigt, die Privatsphäre der Bürger zu schützen, sollte jeder jedenfalls die Spammails abwehren lassen, bei denen es möglich ist. Das ist bei Mails mit deutscher Absenderkennung der Fall. Hier haben Sie beste Chancen, dass der Spammer, wenn er vom Anwalt ordnungsgemäß abgemahnt worden ist, keine weiteren Spams mehr an Sie schickt. Tut er dies in Zukunft gleichwohl, dann muss er zahlen! Aus einer unangenehmen Spam-Mail kann dann am Ende sogar eine nette Zahlung werden. (z.B. 2.500 € Vertragsstrafe) Stimmen der Klienten , Spammer und des Gerichtes Klient:
- "Ich kann das Wort "Spam-Mail" nicht mehr hören"
- "Mir wird schlecht, wenn ich nur an Spams denke"
- "Ich kann keine Spam-Mails mehr sehen"
- "Ich fühle mich durch Spams massiv in meinem Persönlichkeitsrecht verletzt" Wenn ich nur an die ganze Arbeitszeit denke, die wegen Spammails vergeudet wird.
Und was spricht der Spammer? Bei 10.000.000 Werbemails mache ich einen Tagesumsatz von 100.000 €. Wenn ich mehr Profit haben möchte, muss ich mehr Werbemails schicken. Ich kalkuliere ein, dass ich in dem einen oder anderen Fall verklagt werde.
Was sagt das Gericht? Das Übersenden unerwünschter Werbemail ist rechtswidrig. Sie können vom Spammer Unterlassung verlangen. Die Gegenseite muss auch die Anwaltskosten tragen.
Weitere Informationen zu diesem brisanten Thema erhalten Sie direkt von der Kanzlei BORTH Rechtsanwälte, Hochheimer Str. 44, 99094 Erfurt, Tel.: 0361 778 75 10 oder unter Email: RA.Borth @ RECHT-nah.de