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Mehr Demokratie kritisiert Abstimmungsverfahren

Regelwidriger Bürgerentscheid in Sundern

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Beim ersten Bürgerentscheid in Sundern verstößt die Stadt gegen die eigenen Regeln. Das meint die Initiative "Mehr Demokratie" zur heute begonnenen Abstimmung über die zukünftige Benennung der Nelliusstraße. "Anders als in der Bürgerentscheid-Satzung der Stadt festgelegt gibt es auf deren Internetseite keinerlei Informationen zur Abstimmung", kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. Die Satzung fordere die Veröffentlichung der Positionen von Bürgerbegehren und Ratsfraktionen zum Abstimmungsthema. Außerdem könnten die Bürger Briefabstimmungsunterlagen nicht online anfordern. "Der Bürgerentscheid Ist generell nicht bürgerfreundlich organisiert. Es gibt nur ein Abstimmungslokal im Rathaus, trotzdem muss die Briefabstimmung umständlich beantragt werden", bemängelt Trennheuser. Mehr Demokratie fordert, Bürgerentscheide wie Wahlen durchzuführen. "Die Abstimmung sollte auf einen Tag konzentriert und werden und es sollte genauso viele Abstimmungslokale geben wie bei Wahlen", erläutert Trennheuser. Der Bürgerentscheid in Sundern ist über zwei Wochen gestreckt. Er endet am 6. Mai.


Der Bürgerentscheid ist Ergebnis eines Bürgerbegehrens von Anwohnern der Nelliusstraße gegen einen Beschluss des Ratsausschusses für Schule, Sport und Kultur zur Umbenennung der Straße.

Dem Musiker und Komponisten Georg Nellius wird vorgeworfen, Musik zum Transportmittel nationalistischer und völkischer Anschauung gemacht zu haben. Nellius hatte 1932 den Staatspreis für Komponisten gewonnen. Die Dortmunder Musikwissenschaftlerin Esther Wallies vermutet in ihrer Promotionsschrift über Nellius, dass dies nicht wegen der musikalischen Fähigkeiten, sondern „wegen der völkisch orientierten Textauswahl“ geschah. Insbesondere der Oberbürgermeister von Herne, Albert Meister, seit 1924 NSDAP-Mitglied, förderte Nellius und machte ihn 1933 zum Studienrat und Dirigenten. Später wurde Nellius Gauchorleiter. Danach entstanden Werke wie „Volk und Führer“ oder der „Ruf des Führers“. Von 1941 stammt das Werk „Das Lied vom Führer“, das Zeilen wie „Wer segnete mit Bränden? Du, Hitler, wandtest unsere Nacht" beinhaltet.

Die neuen Erkenntnisse über die nationalsozialistische Gesinnung des Namensgebers Georg Nellius rechtfertigten keine Umbenennung, meinen die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Als bedeutender Musiker, der auf Öffentlichkeit angewiesen gewesen sei, habe Nellius 1937 unter Druck in die NSDAP eintreten müssen, sonst hätte er beispielsweise nicht mit den Sauerländer Sängern in einem Sonderzug nach Breslau zum Deutschen Sängerbundesfest fahren können. Nellius habe niemandem bewusst geschadet, keinen Menschen denunziert und sich nicht bereichert, er habe nur komponieren und singen wollen.

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