- der folgenschwere Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerWG) vom Januar; er legitimiert die sogenannten Bremer Affenversuche und entwertet das Entscheidungsrecht der Genehmigungsbehörden,
- der massive Export von Langschwanzmakaken, insbesondere von Mauritius,
- die drohende Verlagerung von Tierversuchen ins außereuropäische Ausland und
- fehlende Initiativen, Affenversuche durch tierversuchsfreie Verfahren zu beenden.
1.350 Affen wurden 2012 laut aktueller Statistik der Bundesregierung in Tierversuchen eingesetzt. 72 Prozent bzw. 972 der Tiere mussten in toxikologische Tests und andere Sicherheitsprüfungen; vielfach im Rahmen von Arzneimittelzulassungen. Qualvolle Affenexperimente gibt es ebenfalls in der Grundlagenforschung, hier stehen Impfstoffentwicklung und Hirnforschung an erster Stelle.
„Die EU-Tierversuchsrichtlinie verlangt seit 1986, tierversuchsfreie Methoden zu entwickeln, um Tierversuche vollständig abzuschaffen. Jedes Jahr müssen wir erneut feststellen, dass sich die Wissenschaftler vor diesem Forschungsauftrag drücken. Das haben wir gründlich satt! Eine große Mitschuld trägt die Politik, weil sie die Entwicklung tierleidfreier Verfahren nicht massiv fördert“, bilanziert Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Heute gibt es in der Toxikologie zwar einzelne tierversuchsfreie Tests. Aber für eine Gesamtbeurteilung – z. B. von Langzeitgiftigkeit, Schädigungen der Nachkommen oder auch krebserzeugender Eigenschaften – existieren keine tierversuchsfreien Testsysteme. Auch bei Impfstoffen sind einzelne Tests in vitro möglich, nicht aber die für die Zulassung geforderte Gesamtprüfung. Anders sieht es in der Hirnforschung aus: moderne, bildgebende Verfahren (wie Computertomografie (CT), Positronen-Emissions-Tomographie (PET), funktionelle Magnetresonanztomografie (fMRT)), ermöglichen die Untersuchung direkt am Menschen – umso offensichtlicher erscheint der Missbrauch von Affen.
Die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU verlangt weiter, dass die Genehmigungsbehörden die Unerlässlichkeit von Tierversuchen eigenständig zu prüfen haben. Deutsche Behörden dürfen das jedoch nicht, wie jüngst das Bundesverwaltungsgericht bestätigte und damit die Fortsetzung der grausamen Hirnforschung an Affen in Bremen bewilligte. Der Makake ist hier Symbol für die Aushebelung des EU-Rechts durch die schwarz-gelbe Bundesregierung. Sie hat 2013 durch eine schwammige Formulierung im Tierschutzgesetz die EU-Vorgaben torpediert. Der Bundesverband fordert von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, das eigenständige Prüfrecht der Behörden im Tierschutzgesetz umgehend festzuschreiben.
Das „Versuchstier des Jahres 2014“ will zudem publik machen, dass Deutschland allein 2013 752 Makaken von der Ferieninsel Mauritius bezogen hat. Die Tiere werden dort ihrem natürlichen Lebensraum entrissen und unter katastrophalen Umständen in Zuchtstationen vermehrt. Nicht Export-fähige Affen werden massenweise getötet. Mauritius plant zudem, Tierexperimente aus aller Welt im Land anzusiedeln. Die EU-Tierversuchsrichtlinie, die Affenversuche erschwert, wird damit wiederum ausgehebelt. Der Bundesverband hat dagegen eine Online-Aktion gestartet sowie alle großen deutschen Reiseveranstalter zum Protest aufgerufen.
„Wir verlangen von Politik, Forschung und Industrie, EU-Recht einzuhalten und konsequent in die tierversuchsfreie Forschung zu investieren“, schließt Simons.
Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte das „Versuchstier des Jahres“. Damit sollen Tierversuche an einer bestimmten Tierart öffentlich gemacht und die Situation der tierversuchsfreien Forschung aufgezeigt werden. Zu einigen Versuchstieren vergangener Jahre gab es bereits Erfolge.