FOODWATCH KRITISIERT INFORMATIONSPOLITIK DER BEHÖRDEN IN BUND UND LäNDERN
"Die Darstellung der deutschen Behörden ist angesichts der Fakten aus den Niederlanden eine grobe Irreführung der Öffentlichkeit", sagte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. "Bei dem jüngsten Pferdefleischskandal geht es nicht nur um Betrug, sondern um möglicherweise gravierende gesundheitliche Risiken für die Verbraucher. Es geht um Fleisch, das bis Januar 2014 produziert und ausgeliefert wurde! Diese Fakten wollen die deutschen Behörden aber offenbar gerne unter den Tisch fallen lassen - und wiegen die Öffentlichkeit in falscher Sicherheit."
Die dem niederländischen Wirtschaftsministerium unterstehende Lebensmittelüberwachungsbehörde NVWA (Nederlandse Foedsel- en Warenautoriteit) teilte bereits am 6. Februar mit, dass die Sicherheit von insgesamt 28.000 Tonnen Fleisch aus den Niederlanden nicht garantiert werden könne, weil vielfach die Herkunft des gehandelten Fleisches unklar sei und nicht zurückverfolgt werden könne. Offenbar hat das niederländische Unternehmen Van Hattem Vlees BV, das neben Rind-, Ziegen- und Schaf- auch Pferdefleisch vertreibt, deutlich mehr Fleisch verkauft als offiziell im Wareneingang verzeichnet war. Auf den Wareneingangslisten fanden sich zudem mehr Pferde als zur Schlachtung durch die Behörden freigegeben worden waren. Es sei damit wahrscheinlich, dass undokumentiertes und nicht für den menschlichen Verzehr freigegebenes Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt sei, so die niederländische Behörde.
Gesundheitsrisiken ergeben sich aus möglichem Verderb, aufgrund von Vorerkrankungen oder verbreiteten krankmachenden Erregern ebenso wie aus Medikamentenrückständen oder sonstigen Kontaminationen, welche durch die ordentliche amtliche Fleischhygieneüberwachung ausgeschlossen werden sollen. Van Hattem Vlees hat zudem auch Pferdefleisch unter als Rindfleisch gekennzeichnete Chargen gemischt. Die niederländischen Behörden haben deshalb den Rückruf der gesamten Produktion der letzten zwei Jahre angeordnet.
"Bei den Fleischlieferungen aus den Niederlanden geht es nicht nur um Falschdeklarationen, sondern wegen der völlig unklaren Herkunft der verwendeten Pferde möglicherweise auch um Gesundheitsgefahren für die Verbraucher. Nach europäischem und deutschem Lebensmittelrecht müssen die Behörden die Verbraucher bei Gesundheitsgefahren umfassend informieren. Es ist höchste Zeit, dass sie die Karten auf den Tisch legen: Die Behörden müssen sagen, von welchen betroffenen Produkten sie Kenntnis haben und was sie unternehmen, um diese aus dem Verkehr zu ziehen", forderte Matthias Wolfschmidt von foodwatch.
foodwatch sieht in dem aktuellen Fall einen erneuten Beleg dafür, dass die seit fast zehn Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel und Futtermittel von der Lebensmittelwirtschaft bis heute nicht gewährleistet sei und dies von Regierungen und Behörden offensichtlich hingenommen werde. Diese schwerwiegenden Probleme könnten nur durch detaillierte gesetzliche Vorgaben sowohl zum lückenlosen Informationsfluss über alle Stufen der Lebensmittelkette bis zum Lebensmitteleinzelhandel als auch durch konkrete Haftungsregelungen für die Markenhersteller und Handelskonzerne gelöst werden, so foodwatch.
HINTERGRUND:
Die niederländischen Behörden hatten Anfang Februar 2014 den Rückruf von insgesamt 28.000 Tonnen Fleischwaren angeordnet, die zwischen Januar 2012 und Januar 2014 produziert wurden. Grund sind Nachweise von Pferdefleisch-Erbgut in verschiedenen Produkten der Firma, in denen kein Pferdefleisch deklariert war. Außerdem kann die Firma Van Hattem Vlees Widersprüche über Herkunft und Verbleib von Pferdefleisch nicht erklären. Eine erste Warnmeldung zu nicht rückverfolgbarem Fleisch mit möglicherweise nicht deklarierten Pferdefleischanteilen aus den Niederlanden hatten die dortigen Behörden erstmals am 6. Februar 2014 über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF verbreitet.
Diese Warnung wurde am 21. Februar erneuert. Den per gerichtlichem Eilverfahren eingelegten Widerspruch der Firma Van Hattem Vlees gegen die Maßnahmen der niederländischen Behörden hat das zuständige Gericht am 17. Februar 2014 unter Verweis auf die Artikel 18 ("Rückverfolgbarkeit") und 19 ("Verantwortung für Lebensmittel: Lebensmittelunternehmer") der EU-Basisverordnung 178/2002 abgewiesen. Bund und Länder haben das Geschehen bislang jedoch heruntergespielt und keine konkreten Angaben über den genauen Verbleib von in den vergangenen zwei Jahren nach Deutschland gelieferten Fleischwaren der Firma Van Hattem Vlees gemacht.