LKA Sachsen-Anhalt warnt vor Betrugsmasche mit vorgetäuschten Gewinnversprechen (durch sog. türkische Callcenter)
Sind die Opfer überrumpelt, sollen sie bis zu einigen tausend Euro überweisen, an einen Abholer aushändigen oder per Finanzdienstleister (z. B. Western Union) ins Ausland schicken. Das Ergebnis ist jedoch in allen Fällen immer das Gleiche: Ein Gewinn existiert nicht und damit auch keine Gewinnausschüttung. Aber damit ist oftmals die Sache für die Geschädigten noch nicht zu Ende. Kam es zu einer Vorauszahlung müssen die Opfer damit rechnen, dass sie zu weiteren Zahlungen aufgefordert werden. Wiederum geben sich die Anrufer als Amtspersonen, diesmal als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus. Sie behaupten, durch die Zahlung hätten sich die Geschädigten strafbar gemacht und können gegen weitere Zahlungen Repressionen unkompliziert abwenden.
Diese Masche wurde in den zurückliegenden Wochen vorwiegend im nördlichen und mittleren Sachsen-Anhalt auffällig. Während im gesamten Jahr 2013 ca. 30 Anzeigen in Sachsen-Anhalt bei der Polizei bekannt wurden, sind es allein in den ersten Wochen 2014 mehr als 20 Strafanzeigen. Der Schaden dürfte sich im fünfstelligen Bereich bewegen. Eine Vielzahl von Versuchen wird der Polizei gar nicht bekannt gegeben. Das BKA geht sogar von ca. 300.000 Geschädigten allein in den letzten Jahren im Raum Deutschland, Österreich und Schweiz aus. Dabei soll ein Schaden von mehr als 48 Millionen Euro entstanden sein. Opfer dieser Betrugsmasche sind überwiegend ältere Menschen.
Die Polizei in Sachsen-Anhalt gibt deshalb folgende Hinweise:
- Schenken Sie solchen Gewinnversprechen am Telefon keinen Glauben, erst recht nicht wenn daran Zahlungsbedingungen geknüpft sind (bei echten Gewinnen müssen Sie kein Geld im Voraus zahlen)!
- Geben Sie telefonisch keine persönlichen Informationen oder Daten weiter!
- Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt, oder Sie Opfer geworden sind, informieren Sie die Polizei!
- Achten Sie in Ihrem persönlichen Umfeld auf Angehörige, Freunde, Nachbarn, Kunden oder Patienten und geben Ihnen Tipps!
- Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte würden Sie niemals telefonisch zu einer Zahlung auffordern. Sie erhalten immer eine schriftliche Zahlungsaufforderung - mit klar erkennbarem Absender - auf dem Postweg. (AvK)