Die Broschüre konzentriert sich hauptsächlich auf die Belange des elektronischen Geschäftsverkehrs. Fast jeder, der im Internet eine Homepage betreibt, muss – von wenigen Ausnahmen wie Familien-Homepages oder ähnlichen unkommerziellen Websites rein privater Natur abgesehen – zumindest Informationen zu seiner Person, gegebenenfalls auch darüber hinausgehende Auskünfte in öffentlich zugänglicher Form im Impressum erteilen. Insbesondere gewerblich tätige E-Commerce-Anbieter unterliegen– in unterschiedlichem Ausmaß – neben den Pflichten aus dem Rundfunkstaatsvertrag auch den Anbieterkennzeichnungspflichten nach dem Telemediengesetz. Auch kommerzielle Auftritte auf Social Media Plattformen machen ein Impressum erforderlich. Eine Impressumspflicht gibt es übrigens in allen Staaten der EU, da sie in der europäischen E-Commerce-Richtlinie verankert ist.
Im Impressum findet der Nutzer einer Website alle erforderlichen Daten, um einen Anbieter im Netz identifizieren zu können. Neben anderen wichtigen Informationen müssen dort Name, Postanschrift und die Emailadresse genannt werden. Dazu ist die Angabe einer Telefon- oder Telefaxnummer obligatorisch oder es muss ein elektronisches Kontaktformular bereitgestellt werden, auf das innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet werden muss. Zwar wird auf diese Weise aus einem Onlinegeschäft noch kein Kauf im Ladengeschäft, doch hilft die Möglichkeit einer einfachen Kontaktaufnahme auf der Website etwa dort, wo die Rubrik FAQs (häufig gestellte Fragen) oder Produktbeschreibungen dem Nutzer nicht weiterhelfen.
Das Impressum ist also von großer Bedeutung sowohl für Online-Shop-Betreiber als auch für Verbraucher. Der neue Leitfaden richtet sich daher an beide Seiten. Er gibt einen umfassenden Überblick über den von der Impressumpflicht betroffenen Personenkreis und die jeweils unterschiedlichen Informationspflichten, die korrekte Platzierung des Impressums, sowie die Konsequenzen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums. So ist etwa die Angabe eines bloßen Postfachs nicht ausreichend, vielmehr muss die Anschrift auch „ladungsfähig“ sein, so dass – im Falle eines Rechtsstreits – die Klage und gerichtliche Schriftstücke zugestellt werden können.
Impressen, die nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können Gegenstand einer Abmahnung oder eines Bußgeldverfahrens sein.
Die Broschüre können Sie entweder online auf der Website www.ecommerce-verbindungsstelle.de als PDF-Dokument abrufen oder gegen Übersendung eines frankierten DIN A5 Rückumschlages (1,45 €) auch in Papierform erhalten.
Die eCommerce-Verbindungsstelle unter dem Dach des Zentrums für europäischen Verbraucherschutz e.V. (www.cec-zev.de) mit Sitz in Kehl bei Strasbourg befasst sich mit allen Fragen rund um den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet und richtet ihr Beratungsangebot gleichermaßen an Anbieter wie Verbraucher. Auf ihrer Homepage www.ecommerce-verbindungsstelle.de findet der Verbraucher umfangreiche ergänzende und vertiefende Informationen zum Recht im Internet und Hinweise auf diverse Organisationen und weitere Ansprechpartner zu speziellen Themen des eCommerce. Bei konkreten Fragen kann man mit der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland unter der Telefonnummer +49 (0)7851 9 91 48-0 oder der E-Mail-Adresse info @ ecommerce-verbindungsstelle.de Kontakt aufnehmen.