„Dennoch müssen wir noch sehr genau analysieren, inwieweit auch die neu formulierten Bedingungen für das Geschäft von Nicht-US-Banken außerhalb der USA negativ auf die Finanzplätze weltweit ausstrahlen werden.“ Auch sei zu überprüfen, ob – trotz der nunmehr begrenzten Zulassung auch des Eigenhandels mit Staatsanleihen weiterer Länder neben den USA – weiterhin eine Benachteiligung anderer Staaten bestehe.
Zudem habe mit der Verabschiedung der Volcker Rule der G20-Prozess für eine global kompatible Regulierung der Finanzmärkte einen Rückschlag erlitten. Michael Kemmer betont, „International nicht abgestimmte Initiativen, wie die Volcker Rule, das deutsche Trennbankengesetz oder der ausstehende Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Trennbankensystem führen zu mehrfachen und widersprüchlichen Anforderungen an Banken und Finanzmärkte.“ Umso mehr unterstreicht der Bankenverband die Mahnungen des IWF, der Erfolgsaussichten einer Bankenstrukturreform allein in einem global abgestimmten Vorgehen erkennt.
Die Aktivitätsverbote der Volcker Rule betreffen den Eigenhandel sowie bestimmte Fondsgeschäfte von Banken. Nicht-US-Institute mit Operationen in den USA müssen diese Verbote in Bezug auf bestimmte US-Geschäftspartner auch weltweit beachten. Ausgenommen vom Eigenhandelsverbot werden neben Staatsanleihen der USA nunmehr auch Anleihen anderer Staaten, allerdings mit gewissen Einschränkungen.