„Durch das im letzten Jahr in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz konnten wichtige Lücken im Kinderschutz identifiziert und teilweise geschlossen werden. Die Prävention ist durch die Vernetzung der unterschiedlichen Helferprofessionen verbessert worden. Dies sind erfreuliche Entwicklungen, die aber ausgebaut werden müssen. Zeitgleich hat der Bundestag aber das Erziehungsrecht von Eltern und die Religionsfreiheit über das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit gestellt und die rituelle Beschneidung sogar durch medizinische Laien und ohne Garantie der Schmerzfreiheit erlaubt. Damit hat er sich eindeutig gegen das Kindeswohl gestellt und Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit von Kindern legalisiert. Aus unserer Sicht ist dies ein Skandal und wir werden nicht aufhören, das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit einzufordern. Auch das erneute politische Scheitern eines Präventionsgesetzes mit Schwerpunkt einer frühen primären Prävention im Kindesalter zeigt, dass die Politik dringend gefordert ist, dem Kindeswohl eine größere Beachtung zu schenken.
„Wir brauchen Kinderbeauftragte in den Parlamenten“
Auch in einem anderen wichtigen Punkt müssen wir weiterkommen: Wir brauchen endlich eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und in allen Parlamenten Kinderbeauftragte nach dem Vorbild der Wehrbeauftragten. Diese Kinderbeauftragten müssen mit umfassenden Rechten ausgestattet werden, um staatliches Handeln gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darauf zu überprüfen, ob bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Wohl und der Schutz unserer Kinder vorrangig vor allen anderen Interessen berücksichtigt wird."
Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zum Weltkindertag am 20.09.2013