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Auch Reflektorlampen müssen gekennzeichnet sein

LED: Label für Energiesparlampen

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Seit 1. September 2013 gibt es ein neues EU-Energielabel für alle Lampentypen. Bisher waren Lampen mit gebündeltem Licht, so genannte Reflektoren oder Spots, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Auch das Verbot von ineffizienten Lampen wie Glühbirnen galt bisher nur für Lampen mit ungebündeltem Licht. Dagegen waren stromfressende 100-Watt-Spots bislang noch in vielen Geschäften erhältlich. Die Aufmachung des neuen Lampen-Labels hat sich seitdem verändert. „Während besonders effiziente Lampen wie Energiesparlampen oder Leuchtdioden (LED) bisher die Klasse A erreichten, können sie in Zukunft bis zur Klasse A++ eingestuft werden“, erklärt Juliane Dorn, Leiterin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.


Mittlerweile gibt es auch für Reflektoren sparsame Alternativen in Form von Energiesparlampen oder LED. Halogenspots sind zwar etwas sparsamer als Glühbirnen, benötigen aber immer noch deutlich mehr Strom als Sparlampen. „Selbst wenn die Lampen nur eine Stunde am Tag brennen, ist der Austausch in der Regel wirtschaftlich“, informiert Dorn. Neu lernen müssen viele Verbraucher bereits seit einiger Zeit das Maß für die Helligkeit der Lampen. Früher hatte man es im Gefühl, wie hell zum Beispiel eine 25-Watt-Lampe brennt. Da Sparlampen mit sehr viel weniger Watt auskommen, gewinnt die Angabe „Lumen“ an Bedeutung. Der Lumenwert gibt an, wie hell eine Lampe leuchtet. Um eine 25 Watt-Halogenlampe zu ersetzen, benötigt man beispielsweise eine 7 Watt-Energiesparlampe oder eine 3,5-Watt-LED. Alle erreichen etwa 200 Lumen. Wer eine 100-Watt-Glühbirne ersetzen will, benötigt eine Lampe mit 1.400 Lumen.

Die Preise für LED-Lampen sind im letzten Jahr deutlich gesunken. „Bei günstigen Lampen sollte man jedoch aufpassen, ob sie auch einen ausreichenden Lumenwert erreichen“, so Dorn. Lampen mit hohen Lumenwerten sind i.d.R. allerdings teurer.

Achten sollten Verbraucher auch auf eine passende Lichtfarbe, die in Kelvin angegeben wird. Für Wohnräume eignen sich Lampen mit warmweißem Licht mit etwa 2.500 bis 2.700 Kelvin. Zudem spielt die Lebensdauer der Lampen eine Rolle. Bei Energiesparlampen sollte diese bei mindestens 8.000 Stunden liegen, bei LED 20.000 Stunden und mehr. Bei einer durchschnittlichen Nutzung von 1.000 Stunden pro Jahr halten die Lampen also acht bzw. 20 Jahre lang, was auch die höheren Anschaffungskosten rechtfertigt.

Unabhängigen Rat zum Thema effiziente Beleuchtung und zu vielen weiteren Fragen der Energieeffizienz erhalten Mieter wie Eigentümer bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen: online, telefonisch, mit einem Energie-Check vor Ort oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Infos gibt es unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

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