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Altersvorsorge Verbesserungsgesetz

Altersvorsorge: Verbesserungen bei privater Vorsorge geplant

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Nun wird durch den Staat die Altersvorsorge per  Verbesserungsgesetz angepasst. Der Vermittlungsausschuss aus Bund und Ländern hat sich auf Verbesserungen bei der privaten Altersvorsorge geeinigt. Zwar fallen diese bei der Rürup Rente und beim Wohn-Riester geringer aus, als von der Bundesregierung vorgesehen. Doch insbesondere beim Wohn-Riester soll es zu einigen Erleichterungen kommen. Zudem ist ein Produktinformationsblatt geplant.


Vermittlungsausschuss streicht Neuregelungen

Nachdem der Vermittlungsausschuss aus Vertretern von Bundesrat und Bundestag seine Sitzung im Mai verschoben hatte, konnten die Mitglieder nun über das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) beratschlagen. Der Bundesrat hatte das Gesetz Anfang März 2013 in den Ausschuss geschickt, da Kritiker eine zu starke Bevorzugung der staatlich geförderten Altersvorsorge gegenüber anderen Vorsorgeprodukten bemängelt hatten. Der Vermittlungsausschuss schloss sich bei seinem Treffen in Berlin dieser Ansicht an und strich zwei Neuregelung aus dem Gesetz.

AltvVerbG: Keine Verbesserung bei der Rürup Rente

Wie finanzen.de berichtet, wies der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Michael Meister (CDU) darauf hin, dass das Altersvorsorge Verbesserungsgesetz für die Deutschen trotz des Beschlusses zu Verbesserungen führt. Meister bezieht sich dabei auf die nun mögliche Nutzung des Kapitals aus dem Wohn-Riester-Vertrag für den altersgerechten Umbau. Dennoch ist die Entscheidung des Vermittlungsausschusses besonders für Rürup Sparer enttäuschend. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Anhebung des Förderhöchstbetrags geplant. Versicherte einer Basisrente hätten so 24.000 Euro statt der bisherigen 20.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen können.

Eigenheimrente soll unbürokratischer werden

Der Finanzausschuss hatte im Vorfeld bemängelt, dass diese Erhöhung zu einer unangemessenen Bevorzugung der Rürup Rente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung führt. Aus dem gleichen Grund entschied sich der Vermittlungsausschuss dazu, den Zinssatz für das Wohnförderkonto der Eigenheimrente weiterhin bei zwei Prozent zu belassen. Das AltvVerbG sah bis dahin eine Absenkung auf ein Prozent vor. Keine Änderung soll es dem Beschluss zufolge bei der neu geplanten Verwendung des Kapitals aus dem Wohn-Riester-Vertrag geben. Demnach soll es künftig möglich sein, dass Geld auch für den barrierefreien Umbau zu nutzen.

Altersvorsorge Verbesserungsgesetz sieht Informationsblatt vor

Künftig müssen Versicherer bei staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten mit einem Produktinformationsblatt über wesentliche Punkte des Angebots aufklären. Mit dem Infoblatt will die Bundesregierung einen besseren Vergleich der verschiedenen Angebote erreichen. Das Dokument soll daher nicht nur über die zu erwartenden Kosten Auskunft geben, etwa für den Abschluss einer Riester Rente, sondern auch über die Risiken.

So ist bei einer klassischen Riester Rente das Risiko, Kapital zu verlieren, vergleichsweise gering, da die Versicherer vorwiegend in sichere Anlagen wie festverzinsliche Wertpapiere investieren.

Bundesrat stimmt Änderung beim Altersvorsorge Verbesserungsgesetz zu

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge sollen außerdem Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung besser steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesrat hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 bereits zugestimmt. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundestags.

Detlev Lengsfeld
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